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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 23.02.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 14

 

der laufenden Tätigkeit 2022 in der Höhe von höchstens 120 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(54745-2022-GFW; MA 5, P 3) Die im Rahmen des Programmes Culture & Technology im Entwurf vorgelegten Ausschreibungen betreffend Ideen- und Förderwettbewerb werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Bedeckung der erforderlichen Mittel in der Höhe von 522 500 EUR erfolgt im Rahmen des mit der Wirtschaftsagentur Wien abgeschlossenen Finanzierungsübereinkommens.

 

(119570-2022-GFW; MA 5, P 4) 1) Für die korrekte Verbuchung der Bezüge der an die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten laut VRV 2015 wird im Voranschlag 2021 eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von insgesamt 4 750 000 EUR genehmigt, die auf Ansatz 3201, Konservatorium Wien, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 520, Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten Angestellten, mit 4 624 000 EUR und unter der neu zu eröffnenden Gruppe 588, Kommunalsteuer, mit 126 000 EUR zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/510 mit 4 693 000 EUR und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/565 mit 27 000 EUR und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/581 mit 30 000 EUR zu decken ist.

 

2) Für die korrekte Verbuchung der Bezüge der an die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten laut VRV 2015 wird im Voranschlag 2022 eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von insgesamt 4 893 000 EUR genehmigt, die auf Ansatz 3201, Konservatorium Wien, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 520, Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten Angestellten, mit 4 763 000 EUR und unter der neu zu eröffnenden Gruppe 588, Kommunalsteuer, mit 130 000 EUR zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/510 mit 4 763 000 EUR und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/581 mit 130 000 EUR zu decken ist.

 

3) Für die korrekte Verbuchung der Bezüge der an die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten laut VRV 2015 wird im Voranschlag 2023 eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von insgesamt 5 040 000 EUR genehmigt, die auf Ansatz 3201, Konservatorium Wien, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 520, Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten Angestellten, mit 4 906 000 EUR und unter der neu zu eröffnenden Gruppe 588, Kommunalsteuer, mit 134 000 EUR zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/510 mit 4 906 000 EUR und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/3201/581 mit 134 000 EUR zu decken ist.

 

(16084-2022-GBI; MA 13, P 9) Die Förderung an den Verein Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich - Dachorganisation, Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen (BSVÖ) für seine Vorhaben im Bereich (Erwachsenen-)Bildung in der Höhe von 94 950 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2022 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 Vorsorge zu treffen.

 

(51995-2022-GGS; MA 51, P 16) Die Erhöhung des mit GRB vom 24. Juni 2020, Zl. 417692-2020-GGS, in der Höhe von gesamt 7 789 290 EUR netto (9 347 148 EUR brutto) genehmigten Sachkredites für die Generalsanierung mit Mehrwert der Sporthalle in Wien 22, Steigenteschgasse 1, wird um 604 997,19 EUR netto (725 996,63 EUR brutto) auf 8 394 287,19 EUR netto (10 073 144,63 EUR brutto) genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 620 000 EUR netto (744 000 EUR brutto) ist auf Haushaltsstelle 1/2630/061 bedeckt.

 

(110355-2022-GGS; MA 51, P 17) Die Förderung an den Verein HANDBALLCLUB FIVERS WAT MARGARETEN für die Nachhaltigkeit der Euro 2020 - Fortführung der intensiven Nachwuchsarbeit - Handballcity Margareten in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(212820-2022-GGS; MA 51, P 18) Die Förderung an den Verein Wiener Basketball Verband für die Weiterführung der Vienna Basketball Academy in der Höhe von 30 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1559508-2021-GGI; MA 21 B, P 23) Plan Nr. 8338: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wallensteinstraße, Nordwestbahnstraße, Rabbiner-Schneerson-Platz, Linienzug 1-3 (Bezirksgrenze zum 2. Bezirk) und Rauscherstraße im 20. Bezirk, KatG Brigittenau sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 104/22)

 

(22361-2022-GGK; MA 2, P 28) Die Änderung der Zulage für Bedienstete bestimmter Verwendungsgruppen der Schemata II L und IV L gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt.

 

(23371-2022-GGK; MA 2, P 29) Die Änderung der Zulage für Werkmeisterinnen, Werkmeister, Betriebsbeamtinnen, Betriebsbeamte und Bedienstete vergleichbarer Bedienstetengruppen gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt.

 

(78425-2022-GKU; MA 7, P 34) Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 1373512-2021-GKU) von ursprünglich 1 200 000 EUR um 352 000 EUR auf sohin insgesamt 1 552 000 EUR genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Musik Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757 und 768 gegeben.

 

(104888-2022-GKU; MA 7, P 35) Die Förderungen an den Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 273 000 EUR (insgesamt 546 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

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