Gemeinderat, 21. Sitzung vom 30.03.2022, Sitzungsbericht - Seite 4 von 10
Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:
(341643-2022-GFW; MD-OS, P 3) Die zweite Erweiterung des am 14. September 2020, Zl. 788712-2020-GFW, genehmigten Vorhabens der Sicherstellung des erforderlichen "Contact Tracing" im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise mit einem Budgetmittelbedarf von ursprünglich 10 385 000 EUR, einer ersten Erweiterung 2021 (Zl. MD-OS-486780/21) von 10 000 000 EUR, um weitere 15 483 000 EUR auf zusammen nunmehr 35 868 000 EUR wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Eindämmung der Folgen des neuartigen Coronavirus unter Inanspruchnahme der den Gegenstand des Beschlusses bildenden finanziellen Mittel gesetzt werden müssen. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 11 638 000 EUR sowie der im Finanzjahr 2023 zusätzlich benötigte Betrag von 3 845 000 EUR, insgesamt 15 483 000 EUR, ist auf den Haushaltsstellen 1/0260/400, 522, 565, 600 und 720 gegeben.
(305388-2022-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein zur Unterstützung von mit HIV lebenden Menschen und deren Angehörigen, - ONE LIFE für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2022 (insbesondere Durchführung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Diskriminierung sowie Unterstützung von mit HIV/AIDS lebenden Menschen) in der Höhe von höchstens 150 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.
(386112-2022-GFW; MA 5, P 5) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Science Center Netzwerk für die Förderung der Grundfunktionen/Kernaufgaben 2022 in der Höhe von höchstens 74 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.
(412589-2022-GFW; MA 5, P 6) Die Durchführung der Förderinitiative Digitaler Humanismus wie im Motivenbericht beschrieben sowie die diesbezügliche Ausschreibung (im Entwurf vorgelegt) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Bedeckung der erforderlichen Mittel in der Höhe von 200 000 EUR erfolgt im Rahmen des mit der Wirtschaftsagentur Wien abgeschlossenen Finanzierungsübereinkommens.
(429595-2022-GFW; MA 5, P 8) Die Futterunterstützung für die Wiener Fiakerpferde im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in der Höhe von 75 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung für das Finanzjahr 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/7880/751 gegeben.
(230287-2022-GGS; MA 51, P 14) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Sportförderungsbeitrag 2022 mit einem Rahmenbetrag von maximal 2 000 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 760 000 EUR abzuschließen. Den nachstehend angeführten Sportorganisationen werden folgende Förderungsbeiträge für 2022 gewährt:
1) ASKÖ-WAT Landesdachverband Wien mit einem 12,5-Prozent-Anteil |
250 000 EUR |
2) ASVÖ-LV Wien mit einem 12,5-Prozent-Anteil |
250 000 EUR |
3) UNION-LV Wien mit einem 12,5-Prozent-Anteil |
250 000 EUR |
4) Wiener Fußball-Verband Wien mit einem 38-Prozent-Anteil |
760 000 EUR |
5) MA 51 mit einem 2,5-Prozent-Anteil |
50 000 EUR |
6) Wiener Fachverbände ohne WFV mit einem 22-Prozent-Anteil |
440 000 EUR |
Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(341857-2022-GWS; MA 57, P 20) Die Förderung an den Verein Frauenberatung Notruf bei sexueller Gewalt für den laufenden Betrieb in der Höhe von
45 675 EUR Jahr 2022
45 675 EUR Jahr 2023
wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Jahr Vorsorge zu treffen.
(342039-2022-GWS; MA 57, P 21) Die Förderung an den Verein Frauen-Rechtsschutz für den laufenden Betrieb in der Höhe von
10 000 EUR Jahr 2022
10 000 EUR Jahr 2023
wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Jahr Vorsorge zu treffen.
(342290-2022-GWS; MA 57, P 22) Die Förderung an den Verein NINLIL - Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung für den laufenden Betrieb des geförderten Arbeitsbereiches "Kraftwerk gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten" in der Höhe von
64 835 EUR Jahr 2022
64 835 EUR Jahr 2023
wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Jahr Vorsorge zu treffen.
(343405-2022-GWS; MA 57, P 23) Die Förderung an den Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen für den laufenden Betrieb in der Höhe von
76 000 EUR Jahr 2022
76 000 EUR Jahr 2023
wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der
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