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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 30.03.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 10

 

MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im kommenden Jahr Vorsorge zu treffen.

 

(165249-2022-GGI; MA 21 A, P 26) Plan Nr. 8311: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Sechshauser Straße, Bezirksgrenze zum 6. Bezirk (Linienzug 1-2, Sechshauser Gürtel), Graumanngasse, Karl-Walther-Gasse, Ullmannstraße, Linienzug 3-4, Diefenbachgasse, Linienzug 5-6, Bezirksgrenze zum 12. Bezirk (Linienzug 6-7, Wienfluss), Lobkowitzbrücke, Ullmannstraße und Kellinggasse ausgenommen der Bereich zwischen Stiegergasse, Diefenbachgasse und Linienzug 8-10 im 15. Bezirk, KatG Sechshaus sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 108/22)

 

(129210-2022-GGK; MA 2, P 33) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Forst- und Landarbeiter/innen der Gemeinde Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(129621-2022-GGK; MA 2, P 34) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(308858-2022-GGK; MD-OS, P 35) Gemäß § 88 Abs. 1 lit. b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Änderung der Geschäftseinteilung für den Magis-trat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 genehmigt. (Beilage Nr. 106/2022)

 

(346096-2022-GGK; MA 22, P 36) 1) Der Gemeinderat der Stadt Wien bekennt sich zur vorliegenden Strategie zur Pestizidminimierung und beauftragt die Wiener Stadtverwaltung und andere Einrichtungen der Stadt Wien mit der Umsetzung der in dieser Strategie genannten Schlüsselmaßnahmen und weiterer Maßnahmen zur Erreichung der Ziele.

 

2) Um eine langfristige und kontinuierliche Sicherstellung der Ziele zu gewährleisten, werden die zuständigen Dienststellen des Magistrates der Stadt Wien beauftragt, im Sinne des in der Strategie angeführten kooperativen Ansatzes, eine Beteiligung aller relevanten AkteurInnen zu gewährleisten. Den etablierten und erfolgreich tätigen Arbeitsgruppen aus dem Prozess der Strategieerarbeitung kommt dabei besondere Bedeutung zu.

 

3) Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung der im Antrag "Wiener Strategie zur Pestizidminimierung" angeführten Instrumente und Maßnahmen zu veranlassen und gegebenenfalls an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Organisatorische Voraussetzungen und Prozesse zur Zielerreichung innerhalb der städtischen Dienststellen sind sicherzustellen.

 

4) Die "Wiener Strategie zur Pestizidminimierung" ist zu evaluieren und der Stand der Maßnahmenumsetzung periodisch zu prüfen.

 

(341790-2022-GKU; MA 7, P 38) Die Förderung an "FOMP" - Kulturverein zur Realisation, Präsentation und Ausbildung dynamischer Bühnenliteratur und Bühnenkunst im Jahr 2022 für SLAM 22 - Die 26. Deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

 

(342151-2022-GKU; MA 7, P 39) Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2022 für das Projekt "Wissens°raum - Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung" in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(388258-2022-GKU; MA 7, P 40) Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2022 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von 315 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(409209-2022-GKU; MA 7, P 41) Die Förderung an den Verein Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2022 für die Veranstaltung "Fest der Freude" in der Höhe von 140 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

7. Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 2 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 2, 1, 7, 37, 42, 28, 29, 30, 31, 32, 17, 18, 19, 24, 25, 16, 12, 13, 15, 9, 10, 11 und 27

 

Berichterstatterin: GRin Yvonne Rychly

 

8. (531757-2022-GFW; MA 5, P 2) Folgende auf Grund des § 92 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:

Ein anteiliger Soforthilfebeitrag Wiens in der Höhe von 429 020 EUR zur Linderung der humanitären Krise in der Ukraine im Wege der Austrian Development Agency (ADA), wobei die Hälfte des Beitrages jeweils an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und an österreichische Nichtregierungsorganisationen fließen soll, wird gemäß vorgelegtem Bericht genehmigt und der Magistrat, vertreten durch die MA 5, ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang notwendigen Veranlassungen zu treffen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/777 gegeben. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-866218-2022-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Mag. Dietbert Kowarik und GR Stefan Berger betreffend kein EU-Beitritt der Ukraine wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE)

 

(PGL-866230-2022-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Sabine Keri, GR Dr. Peter Sittler, GRin Mag. Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Josef Mantl, MA und GR Hannes Taborsky betreffend Schutz ukrainischer Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wird dem GRA für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen. (einstimmig angenommen)

 

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