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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 111

 

lung entgegenzuwirken. Das belegen auch die Zahlen, dass in Wien seit dem Schuljahr 2011/12 fast 4.000 Plätze in den Musikschulen abhandengekommen sind.

 

Warum erzähle ich Ihnen das hier bei diesem Poststück? - Weil jeder Philharmoniker und jede Philharmonikerin auch einmal klein angefangen hat. In nur 15 Bezirken gibt es Musikschulen. In den Bezirken, in denen es keine gibt, hat die Volkspartei in den letzten Monaten Anträge für die Ansiedlung von Musikschulen gestellt. In Währing oder auch in Neubau wurde das mit den Stimmen aller Parteien angenommen.

 

Nun sind die zuständigen Mitglieder der Stadtregierung gefordert, bitte auch ins Handeln zu kommen. Wien braucht mehr Musikschulen. Wir ersuchen daher die zuständigen Stellen der Stadt Wien, sich um einen Ausbau des Musikschulangebotes in Wien zu bemühen. Diesen Antrag bringen wir ein. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Lieber Kollege Eppinger, mit der Antragseinbringung ist es 16 Uhr.

 

GR Peter L. Eppinger (fortsetzend): Okay.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich würde dich bitten, nach der Dringlichen Anfrage deine Rede fortzusetzen. (GR Peter L. Eppinger: Gerne.) Gib mir aber bitte noch den Antrag, weil dieser ja schon eingebracht ist. Danke schön. Danke für dein Verständnis.

 

16.00.27Wir kommen nun zum Verlangen, dass die von GR Ellensohn, GR Stadler, GRin Mag. Malle, GR Öztas, GRin Dr. Kickert, GRin Mag. Berner eingebrachte, an den Herrn Bürgermeister gerichtete Dringliche Anfrage betreffend „Umgehende Aufklärung des medial kolportierten Vorwurfes des Vertuschens von Missbrauch in einem Wiener Kindergarten“ vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet. Gemäß § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung hat auf Verlangen vor der mündlichen Begründung die Verlesung der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. Ich bitte daher den Schriftführer um die Verlesung der Dringlichen Anfrage. Bitte.

 

16.01.19

Schriftführer GR Harald Zierfuß: „Dringliche Anfrage der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte David Ellensohn, Felix Stadler, Julia Malle, Ömer Öztas, Jennifer Kickert und Ursula Berner an Herrn Bgm Dr. Michael Ludwig für den Gemeinderat am 24.5.2022: Umgehende Aufklärung des medial kolportierten Vorwurfes des Vertuschens von Missbrauch in einem Wiener Kindergarten.

 

Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Dort sollen sich Kinder geborgen fühlen und behutsam auf das weitere Leben und Lernen vorbereitet werden. Vertrauen in die Personen, die die Kinder im Kindergarten betreuen, ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren der Institution Kindergarten.

 

Der aktuell in den Medien berichtete Fall eines Missbrauchsverdachts in einem städtischen Kindergarten in Penzing stellt eben dieses Vertrauen in Frage. Die Aufklärung, wie die Verwaltung in einem solchen Fall handelt oder wie sie handeln sollte, ist dringend geboten.

 

Vor allem auch die Vorgehensweise der Stadt Wien seit Bekanntwerden der Vorwürfe im März 2021 stößt auf breites Unverständnis. Die Leiterin der für die Kindergärten zuständigen MA 10 wies zwar jegliche Vertuschungsvorwürfe oder Vorwürfe von internen Missständen zurück, inwieweit es aber tatsächlich zur Wahrnehmung der dienst- und der disziplinarrechtlichen Vorschriften durch die zuständigen Dienststellen gekommen ist, bleibt fraglich. Auch durch die Aussagen des für die MA 10 zuständigen Amtsführenden Bildungsstadtrats Christoph Wiederkehr, wonach er selbst erst vor einigen Tagen über den mutmaßlichen, mehr als ein Jahr zurückliegenden Vorfall informiert wurde, drängt sich der Verdacht auf, dass die internen Richtlinien und Check-Listen der Stadt nicht eingehalten wurden. Melde- und Anzeigepflichten dürfen keinesfalls verhandelbar sein, und es muss hier seitens der Stadt Wien und der Wiener Stadtregierung das interne Vorgehen schnellstens überprüft und offengelegt werden.

 

Scharfe Kritik am Vorgehen der MA 10 kommt auch von den betroffenen Eltern des städtischen Kindergartens, eine Verständigung über die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erfolgte nach Aussage der Eltern erst über ein Jahr später. Wohl auch der massive öffentliche Druck hat schließlich dazu geführt, dass seitens des zuständigen Stadtrates Wiederkehr erste Maßnahmen zur Information der Eltern eingeleitet wurden. Es muss hier aber viel mehr geschehen und jedenfalls auch im Sinne des Opferschutzes vollkommene Aufklärung erfolgen.

 

Die im Folgenden zitierte, medial getätigte Aussage der Leiterin der MA 10, wonach grundsätzlich von Fall zu Fall entschieden werde, wie und wer bei möglichen Dienstpflichtverletzungen beziehungsweise gerichtlich strafbaren Sachverhalten zu informieren ist, lässt Fehler im Umgang mit dem konkreten Fall vermuten. ‚Im Regelfall veranstalten wir Elternabende, begleiten die Eltern gut. Also das heißt, es kommt durchaus vor, wenn bei uns der Eindruck entsteht, dass akuter Handlungsbedarf da ist und zum Schutz der Kinder etwas geschehen muss, dass diese Wege gewählt werden.‘ Weshalb aber im konkreten Fall keiner dieser Wege eingeschlagen wurde und - abgesehen von einer Versetzung des Beschuldigten - keine Maßnahmen zum Opferschutz sowie zur Information und Prävention gesetzt wurden, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

 

Die MA 10 und deren übergeordneten Stellen der Stadt Wien sind in diesem Zusammenhang auch dazu angehalten, zu überprüfen, inwieweit mit den bestehenden Richtlinien zur Vorgehensweise bei Dienstpflichtverletzungen oder mutmaßlichen strafbaren Handlungen der besonderen Belastungssituation von Opfern oder sonstigen Beteiligten Rechnung getragen wird. Opferschutz, im Konkreten der Kinderschutz, und Prävention muss dabei das oberste Gebot der Stadt Wien sein.

 

Die Verwaltung der Stadt Wien und insbesondere die Wiener Stadtregierung sind jetzt aufgefordert, mögliches Fehlverhalten im internen Prozess aufzudecken und alle relevanten Informationen zur lückenlosen Aufklärung - nicht nur aus strafrechtlicher Sicht - herauszugeben.

 

Die unterzeichnenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher gemäß § 16 Wiener Stadtver

 

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