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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 21.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 133

 

ob es ein Billa-Zettel oder ein Gutachten ist. Ich weiß nicht einmal das. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Glauben Sie ernsthaft, dass Ihr Koalitionspartner auch Interesse an einer Ausweitung beispielsweise der Möglichkeiten der Untersuchungskommission hat? Das wäre nämlich dringend.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Ich bin mir sicher, dass der Herr Vorsitzende des Gemeinderates mit bestem Wissen und Gewissen und rechtlicher Expertise entscheidet, welche Fragen zulässig sind. (Ruf bei der ÖVP: Oh, oh!) Sie haben es aber selber gesagt, es gibt einen Graubereich darin. Mein Anliegen ist, dass der Gemeinderat möglichst viel prüfen können soll, kontrollieren können soll, anfragen können soll, weil das auch mein demokratiepolitisches Verständnis ist. Genau deshalb gibt es auch den Willen der Regierung, der beiden Fraktionen, das Interpellationsrecht auszuweiten, um genau solche Fragen zu ermöglichen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Mag. Hungerländer, bitte.

 

9.07.45

GRin Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Danke schön. Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Auch ich war einigermaßen verwundert, habe ich doch beim Sommergespräch des Herrn Bürgermeister gelernt, dass nichts, was über das Koalitionsabkommen hinausgeht, mehr an Transparenz geschaffen wird. Das ist ein bisschen im Gegensatz zu dem, was Sie jetzt sagen, aber ich bin gespannt, wie dieses Match ausgehen wird.

 

Was mich jetzt akut interessiert, ist: Es wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden angekündigt, dass ein Gutachten erstellt werden wird, ob ausgelagerte Unternehmen überhaupt Gegenstand einer Untersuchungskommission sein können und in welchem Ausmaß. Jetzt mit Bezug auf die Untersuchungskommission: Wird es da möglich sein, dass wir zu ausgelagerten Unternehmen auch Anfragen stellen können?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Ich kann Ihnen versichern, dass beide Regierungsparteien das Anliegen haben, Kontrollrechte zu erweitern. Darum gibt es auch im Regierungsübereinkommen ein eigenes Kapitel zu Transparenz und Kontrolle, von dem schon einiges abgearbeitet wurde, vieles noch offen ist und natürlich auf Grund von aktuellen Geschehnissen auch neue Situationen zu diskutieren sind.

 

Sie haben das Gutachten angesprochen: Es ist wichtig, dass rechtlich einmal geprüft wird, was da möglich ist, zum Beispiel auch bei einer Untersuchungskommission selber. Es liegt ja noch nicht einmal ein Antrag vor. Dementsprechend ist es schwer, zu beurteilen, was ein fiktiver Antrag auch an rechtlichen Zulässigkeiten beinhaltet. Mein Anliegen ist klar, nämlich, dass möglichst viel kontrolliert werden soll. Auch im Rahmen einer Untersuchungskommission soll so viel wie möglich durch Gemeinderäte kontrolliert werden können.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Herr GR Mag. Kowarik, bitte.

 

9.09.33

GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Ja, meine Damen und Herren, so sieht die offensive Transparenzpolitik der NEOS aus: Man muss sich alles anschauen, und es liegt kein Antrag vor. Herr Stadtrat, Sie haben die Neuregelung der UK als Beispiel genannt, wie man es machen soll. Genau das ist ein Beispiel, wie man es nicht machen soll. Genau jetzt stehen wir vor dem Malheur, dass nach den derzeitigen Regelungen der Untersuchungskommission genau das, was jetzt entscheidend ist, wohl nicht untersucht werden kann.

 

Das haben Sie bei der Neugestaltung der Untersuchungskommission, der Regelungen verabsäumt. Sie haben übrigens auch verabsäumt, dass der Magistrat dazu angehalten ist, alle Unterlagen vorzulegen. Das steht auch nicht drinnen. Ich darf Sie erinnern, lesen Sie ihr eigenes Gesetz einmal durch. Das zum Ersten.

 

Zum Zweiten, Sie haben gesagt: Na ja, in Wirklichkeit ist das Sache der Gesetzgebung. Natürlich ist es Sache der Gesetzgebung, Sie werden aber hoffentlich wissen, dass auch die Exekutive da mitwirkt und Initiativen - Gesetzesinitiativen - sehr wohl auch mittels Regierungsvorlage möglich sind. Also ein bisschen haben Sie schon eine Verantwortung dafür, ich sage das einmal so salopp, wir werden sehen, ob Sie dieser gerecht werden. Ich glaube, wir kennen die Antwort schon.

 

Was auch unbefriedigend ist, ich sage es einmal vorsichtig, ist diese Vorgangsweise, dass man mit Rechtsgutachten argumentiert - das betrifft jetzt nicht Sie, aber betrifft den Magistrat als solchen und auch den Vorsitzenden -, die man nicht herzeigt. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Ich darf die GRÜNEN erinnern: Das war auch schon so, wie ihr noch in der Regierung wart. Da war es noch nicht so ein Thema, da hat sich Kollege Ellensohn noch nicht so sehr darüber aufgeregt.

 

Bei uns ist es durchgängig ein Ärgernis. Wir gehen davon aus, dass sich das vielleicht auch ändert, und haben auch einen entsprechenden Antrag an den Bürgermeister gestellt, da er für den gesamten Magistrat zuständig ist und er seinen Magistrat vielleicht anweisen kann, diese Gutachten auch uns zur Verfügung zu stellen. Das ist auch ein Thema der Transparenz. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... jetzt Gastkommentare schreiben!)

 

Ich möchte aber auch eine Frage stellen, sonst werde ich zu Recht vom Vorsitzenden darauf hingewiesen. Sie haben jetzt sehr allgemein gesprochen, dass die Kompetenz der Gemeinderäte da erweitert wird. Interessant wäre natürlich, das wurde auch schon gesagt, wie das konkret ausschauen soll. Wie sind Ihre persönlichen, konkreten Überlegungen, die Sie vielleicht in Ihrer Amtsfunktion dann in eine Gesetzwerdung miteinbringen werden? Wie soll das Interpellationsrecht genau ausschauen?

 

Ich bringe in Erinnerung, dass schon jetzt die Anteilsverwaltung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist, des zuständigen Stadtrates, meistens der MA 5, das

 

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