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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 20

 

2) Der 4. periodische Bericht im Jahr 2022 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2023 mit 5 565 039 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 130/22)

 

(2292741-2022-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2022 in der Höhe von höchstens 71 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(2308007-2022-GFW; MA 5, P 5) Für den Rückersatz von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 an den Bund wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 36 823 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2022 auf Ansatz 9450, Sonstige Zuschüsse des Bundes, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 722, Rückersätze von Erträgen, zu verrechnen und in Mehreinzahlungen auf Ansatz 9250, Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, Gruppe 859, Ertragsanteile ohne Spielbankabgabe, mit 36 823 000 EUR zu decken ist.

 

(2315347-2022-GFW; MA 5, P 7) Die geänderten Grundsätze zur Mittelverwendung aus der Sonderdotation an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds für das "Wiener Ausbildungsgeld" sowie eine Verlängerung der Ausgabenermächtigung des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds bis zum 30. Juni 2024 werden genehmigt.

 

(2316384-2022-GFW; MA 5, P 8) Zur Finanzierung der "Wiener Pflegeausbildungsprämie" des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds wird eine Zuführung von Mittel in der Höhe von bis zu 57 807 000 EUR an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds im Wege einer Sonderdotation gemäß § 5 der Fondssatzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 4 446 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/781 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 16 189 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/781 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses in den Folgejahren ist von der MA 5 Vorsorge zu treffen.

 

(2297407-2022-GFW; MA 5, P 10) Die Verlängerung der Förderrichtlinie Geschäftsbelebung bis zum 31. Dezember 2023 mit den im Motivenbericht dargestellten Modifikationen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Bedeckung erfolgt im Rahmen des mit der Wirtschaftsagentur Wien abgeschlossenen Finanzierungsübereinkommens.

 

(2240591-2022-GBI; MA 13, P 29) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 891 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2023 gegeben.

 

(2241579-2022-GBI; MA 13, P 33) Die Förderung an den Verein Wiener Familienbund für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 304 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2023 gegeben.

 

(2251088-2022-GBI; MA 13, P 40) Die Förderung an den Verein Don Bosco Sozialwerk - Lebenschancen für junge Menschen für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 35 900 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2023 gegeben.

 

(2278092-2022-GBI; MA 13, P 47) Die MA 13 wird ermächtigt, mit der WIGEBA Wiener Gemeindewohnungs Baugesellschaft m.b.H., Wien 1, Eßlinggasse 8-10, die vorgelegte Vereinbarung über einen Finanzierungsbeitrag von 64 463 EUR netto (77 355,60 EUR brutto) und einen Baukostenbeitrag von 1 263 168,08 EUR netto (1 515 801,70 EUR brutto) sowie den vorgelegten Mietvertragsentwurf zur Anmietung eines Büchereilokales mit jährlichen Auszahlungen von 98 904,66 EUR netto (118 796,10 EUR brutto) abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 64 463 EUR netto (77 355,60 EUR brutto) ist auf Haushaltsstelle 1/2730/700 bedeckt. Der ebenfalls auf das Finanzjahr 2022 entfallende anteilige Baukostenbeitrag in der Höhe von 57 555,83 EUR netto (69 067 EUR brutto) ist auf Haushaltsstelle 1/2730/775 gegeben. Der Mietzins ist gemäß Mietvertrag als wertbeständig vereinbart und wird mit Hilfe des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (oder eines an seine Stelle tretenden Index) als Ausgangsbasis wertgesichert und kann daher Anpassungen unterliegen. Der Büchereistandort im Neuen Landgut, Wien 10, Laxenburger Straße 4, wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(2271425-2022-GBI; MA 44, P 53) Die Dachsanierung in drei Bezirkshallenbädern Brigittenau, Wien 20, Klosterneuburger Straße 93-97, Großfeldsiedlung, Wien 21, Oswald-Redlich-Straße 44 und Donaustadt, Wien 22, Portnergasse 38 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/8350/061 und 010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Bäder im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(2237299-2022-GGS; MA 51, P 56) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Fachverbands- und Leistungssportförderung 2023 mit einem Rahmenbetrag von maximal 184 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Fördernehmern Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 20 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

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