Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Sitzungsbericht - Seite 7 von 20
(2276283-2022-GKU; MA 7, P 107) Die Förderung an den Verein MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 128 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2276550-2022-GKU; MA 7, P 108) Die Förderung an den Verein VÖM - Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von 212 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2276661-2022-GKU; MA 7, P 109) Die Förderung an den Verein PHACE - Ensemble für neue Musik im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 90 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2294302-2022-GKU; MA 7, P 110) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2023 für das Clubfestival "ViennaJazzFloor" in der Höhe von 94 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2294446-2022-GKU; MA 7, P 111) Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2023 für die Zykluskonzerte "Matineen" und "Prime Time International" in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2243005-2022-GKU; MA 7, P 112) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 1 311 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757 und 768 gegeben.
(2231762-2022-GKU; MA 7, P 114) Die Förderung an den Theater am Spittelberg - Kulturverein im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2246923-2022-GKU; MA 7, P 115) Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 620 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.
(2263264-2022-GKU; MA 7, P 116) Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 1 205 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt:
1) Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien - Veranstaltungszentrum AKZENT |
75 000 EUR |
2) Freie Bühne Wieden |
100 000 EUR |
3) Lalish Theaterlabor/Forschungs-zentrum für Theater und Performance-Kultur |
60 000 EUR |
4) Stefan MRAS - Theater-Center-Forum |
110 000 EUR |
5) SPIELRAUM Theater & Theaterstudio |
170 000 EUR |
6) Verband Stadtinitiative - DAS OFF THEATER |
190 000 EUR |
7) Verein der Freunde der Freude am Theater |
100 000 EUR |
8) Verein Theater zum Fürchten |
400 000 EUR |
Summe |
1 205 000 EUR |
Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 768 gegeben.
(2275988-2022-GKU; MA 7, P 117) Die Förderung an den KUNSTVEREIN WIEN - Alte Schmiede im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(2276458-2022-GKU; MA 7, P 118) Die Förderung an EXIL - Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(2284501-2022-GKU; MA 7, P 119) Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2023 für das "Kinderliteraturfestival Wien - Literatur für junge LeserInnen" in der Höhe von 180 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.
(2289105-2022-GKU; MA 7, P 120) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 550 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/755, 757 und 768 gegeben.
(2290176-2022-GKU; MA 7, P 121) Die Förderungen an den Verein "Hunger auf Kunst und Kultur", Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen in den Jahren 2023 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 90 000 EUR (insgesamt 270 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
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