Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Sitzungsbericht - Seite 6 von 20
und Baumeisterarbeiten an Gewässern, Team Neue Donau" mit jährlichen Auszahlungen von maximal 974 000 EUR sowie einer möglichen Verlängerungsoption bis 2028 abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 898 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/002 in der Höhe von 200 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/6391/613 in der Höhe von 698 000 EUR bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(2166156-2022-GGI; MA 45, P 73) Die MA 45 wird ermächtigt, mit der Firma SSB Bau GmbH, 9800 Spittal an der Drau, Villacher Straße 28b den Vertrag "Rahmenvertrag Erd- und Baumeisterarbeiten an Gewässern, Team Alte Donau" mit jährlichen Auszahlungen von maximal 464 000 EUR sowie einer möglichen Verlängerungsoption bis 2028 abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 428 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/002 in der Höhe von 100 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/6391/613 in der Höhe von 328 000 EUR bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(2166163-2022-GGI; MA 45, P 74) Die MA 45 wird ermächtigt, mit der Firma Bmstr. Ing. Josef Hubert GmbH, Wien 2, Rueppgasse 11 den Vertrag "Rahmenvertrag Erd- und Baumeisterarbeiten an Gewässern, Team Wienerwald" mit jährlichen Auszahlungen von maximal 960 000 EUR sowie einer möglichen Verlängerungsoption bis 2028 abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 888 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/002 mit 300 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/6391/613 mit 588 000 EUR bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(2274780-2022-GGI; MA 45, P 75) Die Erneuerung der sanitären Anlagen und Infrastruktur der Donauinsel und Alten Donau mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 6 210 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 5 000 000 EUR und der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 1 210 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/6391/061 bedeckt.
(2255642-2022-GGK; MA 54, P 82) Der Rahmenbetrag (Lagerwarenkredit) für die Anschaffung von Lagerwaren für die MA 54 - Zentraler Einkauf und Logistik wird ab 1. Jänner 2023 von 5 600 000 EUR um 1 900 000 EUR auf 7 500 000 EUR erhöht. Die sich zwischenzeitig ergebenden Budgetkreditüberschreitungen sind bis zum Ende des laufenden Finanzjahres auszugleichen.
(1922471-2022-GGK; MA 22, P 83) Die Beiträge an die Agrarmarkt Austria (AMA) im Jahr 2022 in der Höhe von 86 000 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5010/754 gegeben.
(2242807-2022-GKU; MA 7, P 87) Die Förderung an karlsplatz.org - Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2276156-2022-GKU; MA 7, P 89) Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2023 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von 129 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2276832-2022-GKU; MA 7, P 91) Die Förderung an den Verein Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2023 für das Fest der Freude in der Höhe von 140 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(2288253-2022-GKU; MA 7, P 92) Die Förderung an den AKTIONSRADIUS WIEN - Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 210 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2289622-2022-GKU; MA 7, P 93) Die Förderung an den Verein IG Kultur Wien - Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 130 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2217829-2022-GKU; MA 7, P 100) Die Förderung an den Verein Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(2231316-2022-GKU; MA 7, P 102) Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 90 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2231869-2022-GKU; MA 7, P 103) Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 350 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.
(2246651-2022-GKU; MA 7, P 105) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2023 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von 70 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(2276069-2022-GKU; MA 7, P 106) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2023 für das Popfest Wien in der Höhe von 220 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular