«  1  »

 

Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 115

 

keine Valorisierung der Einkommensgrenze von 1.100 EUR seit dem Beschluss 2009. Die Zahl der BezieherInnen ist seit 2015, bis dahin habe ich Zahlen gefunden, um mehr als 70 Prozent gesunken, und das nicht, weil es weniger Unterstützungsbedarf gegeben hätte, sondern weil da nicht mehr der gleiche Maßstab angewendet wird wie 2009.

 

Die Einkommensgrenze schließt mittlerweile sogar Einkommen in der Höhe der Mindestsicherung aus. Das muss man sich einmal vorstellen: Als Alleinerziehende mit einem Kind liegt man mit einem Einkommen in der Höhe der Mindestsicherung schon über der Einkommensgrenze. Nicht einmal diese Gruppe wird mittlerweile von den Essenskosten in den Kinderbetreuungseinrichtungen befreit. Selbst diese Gruppe muss derzeit mehr als 700 EUR pro Kind pro Jahr zahlen.

 

Ich rede hier von den Kinderbetreuungseinrichtungen, ich weiß, dass wir 2018 bei den verschränkten Ganztagsschulen eine andere Regelung geschaffen haben. Und wissen Sie was? Im Gegensatz zur Einkommensgrenze wird der Essensbeitrag, den die Kinder zahlen müssen, sehr wohl erhöht. Das kann so nicht bleiben, das müssen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Es fällt mittlerweile schwer, Fälle zu konstruieren, in denen die Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen überhaupt noch zur Anwendung kommt. Fast alle, für die das gedacht war, fallen um das geförderte Essen um, und mit der starken Entwicklung der Nominaleinkommen im Jahr 2022 wird das nicht besser werden. Wir werden 2023 kaum mehr Anspruchsberechtigte haben. Auch hier spart die Stadt viel Geld auf Kosten von armutsgefährdeten Kindern.

 

Alleine zwischen 2015 und 2021 sind die Ausgaben von 5,1 Millionen EUR auf 1,2 Millionen EUR gesunken. Das ist eine Ausgabenkürzung von über 75 Prozent. Eine wichtige Unterstützung für armutsgefährdete Kinder verliert da völlig ihre Schutzwirkung. Das dürfen wir nicht zulassen, da braucht es dringend eine Kehrtwende, sehr geehrte Damen und Herren, gerade wenn die Teuerung so hoch ist. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich sage es jetzt ein bisschen zynisch: Die Stadt weiß ja, wie es geht. Nicht nur die Essensbeiträge werden regelmäßig erhöht, die Stadt valorisiert auch die Gebühren verlässlich jedes Jahr. Das finden wir grundsätzlich in Zeiten nicht hoher Teuerung auch sinnvoll, weil man den Kostendeckungsgrad der städtischen Infrastruktur und der städtischen Aufgaben auch bewahren muss. Die Stadt aber valorisiert die Gebühren verlässlich, nur die Einkommensstufen der Wohnbeihilfe und die Einkommensgrenzen beim geförderten Essen werden nicht erhöht. Das kann so einfach nicht weitergehen, sehr geehrte Damen und Herren. Man hat sich ja damals, als man diese Maßnahmen erdacht hat, etwas dabei gedacht, welchen Maßstab man anlegt, und die Menschen in unserer Stadt haben es verdient, dass wir diesen Maßstab auch im Jahr 2023 anlegen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich stelle gar nicht in Abrede, dass man schon früher hätte reagieren können, auch schon in den vergangenen Legislaturperioden. Ich bin da durchaus auch selbstkritisch. Ich habe von keiner Fraktion hier im Haus entsprechende Initiativen gefunden, auch nicht von meiner. Jetzt in der Phase sehr starker Teuerung aber ist es unbedingt notwendig zu handeln, weil sonst diese Leistungen der Stadt völlig wirkungslos werden. Wir könnten hier übereinkommen, dieses Problem unverzüglich zu lösen. Das wäre eine frohe Botschaft vor Weihnachten, das wäre eine gute Nachricht, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Es wäre gar nicht so schwierig, es gibt nämlich auch gute Nachrichten für die Bevölkerung. Es gibt gute Nachrichten im neuen Jahr: Es wird etwas unternommen gegen die schleichende Entwertung von Sozial- und Familienleistungen. Ab 1. Jänner 2023 werden die Sozial- und Familienleistungen des Bundes nämlich automatisch mit dem Verbraucherindex erhöht und somit gegen die Inflation abgesichert. Machen wir es doch wie der Bundesgesetzgeber, sichern wir auch unsere Wiener Sozialleistungen gegen die hohe Inflation ab!

 

Wenn es Ihnen schwerfällt, den Bund als Vorbild zu nehmen, dann orientieren Sie sich am roten Landeshauptmann in Kärnten. Er hat die Einkommensstufen der Wohnbeihilfe - auch seit 2002 nicht erhöht - nach zwei Jahrzehnten, Anfang des Jahres 2022 erhöht und eine automatische Anpassung an die Inflation umgesetzt. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir heute den ersten Schritt für eine Lösung dieses Problems gehen. Machen wir die Wiener Sozialleistungen wieder so wirksam, wie sie schon einmal waren! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke dem Herrn Gemeinderat für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

16.25.00

Bgm Dr. Michael Ludwig|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoch geschätzte Mitglieder des Wiener Gemeinderates!

 

Ich kann vorausschicken, und ich glaube, das eint uns in der Einschätzung, dass die Zeiten sehr herausfordernde sind, mit überlagernden Krisen, die nicht nur den Wirtschaftsstandort Wien betreffen, sondern auch die Haushalte in unserer Stadt, ein Phänomen, das wir nicht nur mit den österreichischen Bundesländern teilen, sondern mit allen anderen europäischen Ländern.

 

Selbstverständlich sehe auch ich, dass die Haushalte, insbesondere jene, die ohnehin jetzt schon stark unter wirtschaftlichem Druck sind, unter diesen Rahmenbedingungen besonders leiden. Das ist auch der Grund, dass wir als erste Gebietskörperschaft sehr schnell die Wiener Energieunterstützung auf den Weg gebracht haben, eben um die Energiepreissteigerungen und die damit einhergehende Teuerung etwas abzufedern.

 

Wir haben mit diesen Maßnahmen im Wiener Energieunterstützungsgesetz geregelt, dass mit der Energieunterstützung Plus, dem Wiener Energiebonus ’22 für über eine Million Wienerinnen und Wiener, dem Wiener Energiekostenpauschale für Menschen mit kleinen Einkommen und last but not least der Förderung nachhaltiger

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular