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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 115

 

terhalt, Kinderabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, all das wird mit 1.1.2023 jährlich an die Inflation angepasst. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Das heißt, was fast jahrzehntelang diskutiert wurde, das passiert jetzt endlich: Die kalte Progression ist Geschichte. Menschen, die von niedrigen Einkommen betroffen sind, werden mit dieser Maßnahme ganz gezielt entlastet. (Beifall bei den GRÜNEN. - GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović: Das stimmt nicht!)

 

In Wien, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut es ganz anders aus als im Bund. Mein Kollege Georg Prack hat das schon ausgeführt, Wien valorisiert vor allem eines mit großer Regelmäßigkeit, nämlich die Gebühren. Natürlich kann man in krisenfreien Zeiten auch sagen, das ist in Ordnung so, dass die Gebühren valorisiert werden, weil wir alle ein großes Interesse daran haben, dass es eine gute Daseinsvorsorge gibt und dass diese Wiener Daseinsvorsorge auch gut finanziert wird.

 

Fragwürdig ist es allerdings, diese automatische Gebührenerhöhung nicht einmal in Zeiten der höchsten Teuerung auszusetzen, denn die Valorisierung der Wiener Gebühren kommt ja jetzt verlässlich mit 1.1.2023. Wir haben es von meinem Kollegen schon gehört: Was nicht valorisiert wird, und das ist das zentrale Anliegen unserer Dringlichen Anfrage heute, sind die Sozialleistungen der Stadt. Dass Wien diese Sozialleistungen nicht anpasst, ist tatsächlich völlig unverständlich und vor allem ist es alles andere als sozial. Es ist auch höchst unfair gegenüber den Menschen, die eh schon sehr, sehr wenig zum Leben haben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

 

Die Einkommensgrenze für die Wohnbeihilfe der Stadt - wir haben gehört, das ist relativ komplex, insofern wiederhole ich es gerne noch einmal - wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht. Es kommt also zu einer kalten Progression aus der Wohnbeihilfe. Das heißt, viele Einkommensgruppen, die im Jahr 2000 noch Anspruch auf die Wohnbeihilfe hatten, fallen jetzt einfach aus der Wohnbeihilfe heraus, und zwar nicht, weil sie real weniger Unterstützungsbedarf haben, nein, sondern weil diese Einkommensgrenzen nicht angepasst wurden. Das heißt, die Menschen haben genau so viel Bedarf, wenn nicht sogar mehr Bedarf an Unterstützung durch die Wohnbeihilfe, weil die Einkommensgrenze aber nicht valorisiert wurde, fallen sie um diese Leistung um, und das in einer Zeit, in der die Kosten für das Wohnen explodieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Und auch das haben wir gehört: Die Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essensbeitrag in den Kindergärten wurde ebenfalls seit 2009 nicht angehoben. Das entspricht einer realen Ausgabenkürzung von fast 5 Millionen EUR allein zwischen 2015 und 2021. 2015 gab es 13.500 Ansuchen um Essensbefreiung im Kindergarten, 2021 waren es 6.100 Ansuchen, und das wiederum ganz sicher nicht, weil weniger Bedarf ist, nein, ganz im Gegenteil, es gibt viel mehr Bedarf. Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende hat vor wenigen Wochen genau auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und hat noch einmal anhand eines anonymisierten realen Beispiels dargestellt, was das für eine Alleinerzieherin in Wien mit vier Kindern bedeutet. Die Mindestsicherung für diese Alleinerziehende wird um 60 EUR erhöht, und weil diese erhöht wurde und daher die Einkommensgrenze, die nicht valorisiert wurde, nicht mehr gegolten hat, muss sie ab sofort für vier Kinder Essenskosten bezahlen. In Summe sind das 289 EUR, die jetzt für diese Familie zusätzlich anfallen und das bei einem Einkommen knapp an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle.

 

Das ist natürlich besonders für einen Einelternhaushalt, für eine alleinerziehende Frau einfach ganz, ganz dramatisch in Zeiten der Teuerungskrise. Die Wiener Stadtregierung verfehlt hier eigentlich ihr Ziel, einerseits Kindern aus der Armut zu helfen, aber auch Kinder und Familien jetzt zu unterstützen, für die das Leben eindeutig teurer wird. Wir fordern Sie also heute auf, jetzt eine schnelle Korrektur vorzunehmen, werte Kolleginnen und Kollegen, und sowohl die Valorisierung der Wohnbeihilfe als auch des Essensgeldes im Nachhinein noch anzupassen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel geben, weil es an den Beispielen einfach noch einmal so klar ersichtlich wird, worum es eigentlich geht und warum diese zwei Sozialleistungen für Menschen, die es schon schwer haben, für Menschen, die eigentlich schon am Limit der Armutsgefährdungsschwelle leben, warum es für genau diese Menschen einfach so zentral ist, dass in dem Fall jetzt die Wohnbeihilfe valorisiert wird. Eine Frau, die 2 Kinder hat, die im Handel Teilzeit arbeitet, wir können uns das vorstellen, 1.435 EUR Nettoeinkommen bekommt, bekommt keine Wohnbeihilfe, obwohl ihr Einkommen, also diese 1.435 EUR, 262 EUR unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Wenn die Einkommensstufen im Jahr 2000 valorisiert worden wären, dann hätte diese Frau Anspruch auf die Wohnbeihilfe, und zwar in Höhe von 373 EUR. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 373 EUR machen für eine Frau mit 2 Kindern, die in Teilzeit arbeitet, für Menschen, die an der Armutsschwelle leben, einen riesigen Unterschied. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Herr Bürgermeister, ich freue mich sehr, dass es diese Arbeitsgruppe geben wird. Im Zuge dieser Dringlichen Anfrage sind ganz, ganz viele Fallbeispiele bei uns gelandet und wir haben viele Berechnungen angestellt. Wir stellen auch gerne unsere Expertise zur Verfügung, und ich freue mich, dass alle an diesem Runden Tisch zusammenkommen und für die Menschen in Wien eine gute Lösung suchen.

 

Was wir uns im Bereich der Wohnbeihilfe wünschen, ist einerseits eine sofortige Anpassung der Valorisierung, die seit 2000 nicht nachgezogen wurde. Außerdem fordern wir eine automatische jährliche Wertanpassung, also dass diese Anpassung nicht nur einmalig passiert, sondern dass tatsächlich eine Valorisierung der Wohnbeihilfe ab jetzt wirkt. Wir sind überzeugt, dass es mittelfristig überhaupt eine Reform der Wohn- und Mietbeihilfe braucht, nämlich eine Überführung in ein einheitliches Wohngeld, das ja damals auch von Ihnen als Wohnbaustadtrat schon 2012 angekündigt wurde, und wir wünschen uns, dass das endlich in Angriff genommen wird. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Im Bereich gefördertes Essen im Kindergarten haben wir ebenfalls drei Forderungen: Die sofortige Anhebung

 

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