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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 106

 

braucht auch eine psychologische und ärztliche Versorgung von Mädchen und Frauen, denen dieses Martyrium schon passiert ist.

 

Meine Frage ist jetzt: Was ist denn jetzt seit Mai 2022 von Seiten der Stadt Wien passiert - weil es jetzt sehr ruhig geworden ist -, um eben dieses Thema wirklich auch anzugreifen und laut anzusprechen? - Danke.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Ich kann mich sehr gut an Ihren Antrag, an unseren Allparteienantrag erinnern und weiß, dass wir auch gemeinsam besprochen haben, dass wir uns das Thema ein bisschen intensiver anschauen, abseits von einem Antrag und einer Diskussion hier. Deshalb auch die Einladung zum Gespräch. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das geschäftsgruppenübergreifend geht. Wir haben das Thema in der Gesundheit auch im Frauengesundheitsbeirat gehabt. Es gibt FEM, das Institut, das sowohl in Favoriten als auch in der Donaustadt ist, das sich ganz intensiv mit dem Thema beschäftigt. Es gehört auch in die Geschäftsgruppe Bildung, weil ich finde, Prävention und mit den jungen Leuten darüber zu reden, ist ganz, ganz wesentlich, also ist vielleicht auch hier ein Schwerpunkt zu setzen. Das war ja auch unsere gemeinsame Idee. Ich werde dem noch einmal ein bisschen intensiver nachgehen und schauen, dass wir da noch einmal darüber reden können, bevor ich jetzt irgendetwas sage, was vielleicht nicht ganz stimmt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

10.01.17†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-2392319-2022-KFP/GM) wurde von Herrn GR Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. Guten Morgen, die Zweite. In dieser Anfrage geht es um Berichte und Studien im Jahr 2022 aus dem Gesundheitsressort. (Wie viele steuergeldfinanzierte Berichte und Studien haben Sie bisher im Jahr 2022 in Auftrag gegeben?

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, guten Morgen, die Zweite!

 

Die Frage ist umgangssprachlich sehr verständlich, aber eigentlich, wenn ich sie präzise beantworten soll, dann doch ein bisschen schwierig zu beantworten, nämlich im Sinne der Fragestellung. Was meint ihr damit? Die Frage ist ja direkt an mich gerichtet, nämlich wie viele steuergeldfinanzierte Berichte und Studien ich in Auftrag gegeben habe. So ist die Frage. Wenn man Berichte meint, die ich anfordere, zum Beispiel auf der Grundlage, dass im Gemeinderat eine Anfrage an mich gestellt wird, dann gebe ich den Auftrag, dass ein Bericht zu erstellen ist. Dieser ist natürlich indirekt auch steuergeldfinanziert, also genau genommen direkt steuergeldfinanziert, weil Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung diesen Bericht erstellen. Wenn das gemeint sein sollte, kann ich Ihnen berichten: Ich habe im Jahr 2022 242 Anfragen von Ihnen bekommen und entsprechende Berichte in Auftrag gegeben. Diese wurden dann auch erstellt, vorgelegt, abgehandelt. Das sind natürlich steuergeldfinanzierte Berichte, die ich in Auftrag gegeben habe.

 

Wenn Sie zum Beispiel Berichte meinen, die erstellt werden, weil vom Stadtrechnungshof eine Prüfung durchgeführt wird - und da kommt ja der Vorbericht dann zu mir - und ich dann den Auftrag an die betroffene Stelle, die geprüft worden ist, gebe, einen Bericht im Sinne einer Stellungahme an den Rechnungshof anzufertigen. Solche Berichte hat es 41 im Jahr 2022 gegeben.

 

Das könnte ich jetzt fortsetzen. Wenn Bürgerinnen und Bürger mir schreiben und ein Anliegen haben, dann gibt es einen Auftrag an eine Abteilung, dazu Stellung zu nehmen und Unterlagen zu liefern und Ähnliches. Daher erspare ich Ihnen jetzt die Ausführungen, wie viele solche Berichte ich jedes Jahr in Auftrag gegeben habe.

 

Wenn Berichte an Externe gemeint sind, ja, wenn das gemeint ist, kann ich Ihnen mitteilen, ich habe null solcher Aufträge erteilt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. Herr GR Ellensohn, bitte. (Zwischenruf von GR Wolfgang Seidl.) - Entschuldigung! In meiner Unterlage steht nicht, dass GR Seidl eine Zusatzfrage stellt, aber natürlich, wenn du eine stellst, dann bitte.

 

10.04.15

GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Ich bin jetzt verwundert, denn diese Frage kommt ja nicht zum ersten Mal. Ich glaube, die habe ich Ihrer Vorvorgängerin und Vorgängerin schon gestellt, auch Ihnen schon gestellt. Und null als eine Antwort habe ich bis jetzt noch nie bekommen. Ich nehme es aber so zur Kenntnis.

 

Natürlich sind jene gefragt, wo externe Expertise notwendig ist, um irgendwelche Berichte und Studien zu erhalten. Ich habe auch kein Problem damit, dass das über Externe läuft, denn jedes Know-how kann man natürlich auch nicht im WIGEV und auch nicht bei Ihnen im Büro sammeln. Das wäre auch irre. Damit hätte ich also überhaupt kein Problem. Wie gesagt, mit null habe ich jetzt nicht gerechnet, und das ist auch der Grund, warum ich jetzt auch keine Zusatzfrage habe.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Okay.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage lautet, welche Aufträge ich gegeben habe. Dieser Teil der Frage ist eindeutig unmissverständlich.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. GR Ellensohn, bitte.

 

10.05.23

GR David Ellensohn (GRÜNE): Der Magistratsdirektor hat alle Dienststellen angewiesen, natürlich die neuen Regelungen wegen Veröffentlichung, die es von Bundesseite gibt, auch umzusetzen. Diese beziehen sich im Wesentlichen aber auf den Zeitpunkt ab 1.1.2023, also ab jetzt, und auf externe Gutachten. Werden Sie als Stadtrat die Chance nutzen, diese Veröffentlichungspflicht auszuweiten, nämlich dahin gehend, dass künftig auch intern eingeholte Stellungnahmen und Gutachten, insbesondere in Bezug auf öffentliche Auftragsvergaben, den zuständigen Gremien, also den Ausschüssen hier oder dem Gemeinderat, zugänglich gemacht werden?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Soweit ich das im Kopf habe - und ich glaube, es wäre verfassungsrechtlich nicht möglich -, betrifft der Auftrag des Magistratsdirektors nicht

 

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