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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 23.02.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 64

 

Adaptionsnotwendigkeiten gibt, liegt in der Natur der Sache. Deswegen sollte man nicht von innovativen Schritten Abstand nehmen und warten, bis man eine Lösung für alle Teilbereiche findet.

 

Ich glaube, es war jetzt einmal wichtig, dass wir zuerst an 70 Standorten, mittlerweile an 85 Standorten diese Möglichkeit für Kinder schaffen. Das ist insbesondere auch für viele Familien bis weit in den Mittelstand hinein eine sehr starke finanzielle Unterstützung und Entlastung. Dass es darüber hinaus in Zukunft noch weitere Schritte geben kann, schließe ich nicht aus, das ist aber natürlich immer auch eine Frage der Möglichkeiten und der finanziellen Rahmenbedingungen. Aber prinzipiell finde ich es gut, dass man innovative Schritte setzt und schaut, dass man andere Bereiche nachzieht. Wir sind da im Vergleich mit anderen Teilen Österreichs, wie ich meine, auch sehr vorne mit dabei und zeigen, dass es möglich ist, auch neue Schritte im Bildungssystem zu setzen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Die 3. und letzte Zusatzfrage wird von Herrn GR Seidl gestellt. Bitte.

 

9.15.56

GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen! Danke, Herr Bürgermeister, für die bisherige Beantwortung. Sie sind in Ihrer ersten Antwort bereits auf die Arbeitsgruppe eingegangen, die derzeit arbeitet, evaluiert und anpasst.

 

Jetzt meine Frage: Wer sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Ich habe die Magistratsabteilungen genannt. Die Personen weiß ich jetzt nicht auswendig, aber ich gehe davon aus, dass es namhafte Persönlichkeiten der Magistratsabteilungen 10, 11 und 56 sind, die auch in der Lage sind, die Kompetenz in diese Arbeitsgruppe einzubringen, um zu einer Lösung zu kommen.

 

Wie gesagt, ich erwarte mit Ende dieses Quartals einen Bericht dieser Arbeitsgruppe. Also es ist sehr bald möglich, dass wir diese Ergebnisse hier im Gemeinderat auch diskutieren und dann werden selbstverständlich auch die Namen bekannt sein. Ich kenne die Personen, die in dieser Arbeitsgruppe tätig sind, jetzt persönlich nicht, aber ich gehe davon aus, es sind Personen, die für die Magistratsabteilungen jeweils auch die Perspektiven einbringen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke. - Somit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.17.24†Bgm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-239145-2023-KVP/GM) wurde von Herrn GR Mag. Juraczka, ebenfalls an den Herrn Bürgermeister, gestellt, und sie betrifft die Unterlagen für die Untersuchungskommission Wien Energie. (Sowohl amtsführender Stadtrat Peter Hanke als auch Sie persönlich haben nach den Liquiditätsproblemen der Wien Energie Ende August 2022 zugesagt, dass Sie an totaler Transparenz und schnellstmöglicher Aufklärung interessiert sind. Im Rahmen der aktuellen Untersuchungskommission wurden von allen Fraktionen Beweisanträge gestellt, es sind bis dato aber nur sehr wenige Unterlagen übermittelt worden. Werden Sie sich dafür einsetzen und entsprechende Anweisungen geben, dass der Untersuchungskommission jedenfalls vom Magistrat die beantragten Unterlagen und Dokumente zeitnah zur Verfügung gestellt werden?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrter Herr GR Juraczka!

 

Zu Ihrer gegenständlichen Anfrage möchte ich eingangs anmerken, dass Transparenz und schnellstmögliche Aufklärung natürlich oberste Priorität haben. (Heiterkeit bei GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Nicht zuletzt deshalb rufe ich bei jeder Gelegenheit in Erinnerung, dass ich bereits am 2. September 2022 ein Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof Wien gerichtet habe, beim Wiener-Stadtwerke-Konzern im Hinblick auf die Geschäfte an den Energiebörsen im Zeitraum 2018 bis 2022 eine Gebarungsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung soll sich mit der Geschäftstätigkeit, dem Risikomanagement, dem Berichtswesen und anderem auseinandersetzen. Bekanntlich prüft auch der Rechnungshof des Bundes die Vorgänge. Sie sehen also, für Transparenz und Aufklärung wird auf mehreren Ebenen gesorgt.

 

Aber nun zurück zur Untersuchungskommission: Ich kann mich verständlicherweise nur dafür einsetzen, dass jene Unterlagen, die auch vom Untersuchungsgegenstand tatsächlich erfasst sind, und zwar sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht, möglichst zeitnah der Untersuchungskommission zur Verfügung gestellt werden. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass dies vom Magistrat im Rahmen des rechtlich Möglichen auch so gehandhabt wird.

 

Nach den mir vorliegenden Informationen sind bis dato insgesamt 88 Beweisanträge, die Unterlagenanforderungen betrafen, eingelangt. Davon wurden 2 zurückgezogen, und 12 hat das Schiedsgremium für nicht geeignet erachtet. Von den verbleibenden 74 Beweisanträgen sind bis zum 21. Februar 2023 um 18 Uhr 48 beantwortet und 26 noch offen. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Abgelehnt! Nicht beantwortet, abgelehnt!) Im Übrigen verweise ich auch auf die beiden letzten Untersuchungskommissionen zum Krankenhaus Nord und zum Förderungswesen, im Rahmen derer umfangreiche Unterlagen bereitgestellt wurden.

 

Ich kann den Magistrat allerdings nicht anweisen, Unterlagen, die nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind, an die Untersuchungskommission zu übermitteln, und ich möchte auch kurz erläutern, warum das so ist:

 

Im Mittelpunkt der vorliegenden Anfrage steht die sogenannte Amtshilfe. Diese ist in Art. 22 des Bundes-Verfassungsgesetzes geregelt. Dieser besagt, dass alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet sind. Die Anordnung zur Hilfeleistung beinhaltet jedoch keine uneingeschränkte Verpflichtung in jedem erdenklichen Fall. Nach dem Gesetzeswortlaut besteht die Verpflichtung zur wechselseitigen Amtshilfe nur im Rahmen

 

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