Gemeinderat, 35. Sitzung vom 23.02.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 64
klärung unterzeichnen, dass sie in keiner Weise mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht werden können. Sollte sich herausstellen, dass es sich dabei um eine Falschangabe handelt, könne die betreffende Person dienstrechtlich mit sofortiger Wirkung entlassen werden. Darüber hinaus wurden verpflichtende Kinderschutzkonzepte, Fortbildungen im Bereich der Prävention und eine Taskforce 'Kinderschutz' einführen, die unter anderem einen Verhaltenskodex, weitere Sicherheitsüberprüfungen und konkrete Prozesse zum Vorgehen bei Verdachtsfällen von Missbrauch ausarbeiten, gefordert. Werden Sie künftig bei Anstellungen in elementaren Bildungseinrichtungen schriftliche Erklärungen verlangen, wonach die betreffende Person in keiner Weise mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht werden kann?)
Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Gemeinderat!
Vor allem die Eltern von Kindergartenkindern legen zu Recht das große Vertrauen in die öffentlichen, städtischen Kindergärten, aber auch in die privaten, wenn sie ihre Kinder in die Obhut einer Bildungseinrichtung geben, und dementsprechend ist ein bestmöglicher Kinderschutz von höchstem politischen Interesse. Dieser ist auch gesetzlich verankert, und er wurde im letzten Jahr auch gesetzlich massiv verschärft, um genau diesen Kinderschutz sicherzustellen.
Was nun eine von Ihnen angesprochene Kommunikationsmaßnahme und inhaltliche Maßnahme auf Bundesebene, nämlich Strafregisterbescheinigungen bei Lehrpersonen verstärkt auch einzufordern, betrifft, so machen wir das für das Kindergartenpersonal im städtischen Bereich schon lange, nämlich: Es gibt eine verpflichtende Übermittlung von einem Strafregisterbescheid und -auszug, und es muss von den zukünftigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den städtischen Kindergärten auch eine Einverständniserklärung abgegeben werden, dass eine Sonderauskunft betreffend Sexualstraftaten auch von Seiten der Stadt ermöglicht werden kann.
Das heißt, das, was Sie nachfragen, ist im städtischen Bereich bereits implementiert, und es gibt auch die Empfehlung an den privaten Bereich, das genauso zu handhaben.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Maximilian Krauss gestellt. Bitte schön.
GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Danke für Ihre Beantwortung. Es ist gut, dass wir in letzter Zeit viel auch öffentlich über Kinderschutz debattieren, weil auch von Kinderschutzeinrichtungen und -verbänden viel an uns herangetragen wird, um Missstände, die es leider derzeit gibt, zu beheben.
Ein Problem, das uns auch vor Kurzem wieder erreicht hat, ist, dass es in Wien und in Österreich noch immer rechtlich möglich und völlig legal ist, Kindersexpuppen zu kaufen. Man muss sich das so vorstellen: Ein Mensch schickt ein Foto von einem Kind an eine Firma, und dort wird dann eine Kindersexpuppe erstellt. Das ist in Deutschland verboten, in Wien und in Österreich leider erlaubt.
Wussten Sie davon? Und werden Sie sich als Jugendschutzstadtrat auch dafür einsetzen, dass es diesbezüglich endlich zu einem Verbot kommen wird?
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Ja, ich wusste davon, und ich sehe darüber hinaus im Strafrecht noch weitere Bestimmungen, bei denen sich auch für uns in Wien in der Anwendung Lücken ergeben und wo es gilt, noch konsequenter gegen mögliche Sexualstraftäterinnen und -straftäter vorzugehen. So gibt es im privaten Bereich, wenn jemand im Sommer eine Sommerferienbetreuung aufmacht und davor einmal straffällig geworden ist und das Delikt verjährt ist, hier zum Beispiel auch eine Lücke. Also ich sehe mehrere Lücken - leider - im Sexualstrafrecht, wo es gilt, Kinder noch besser zu schützen und gegenüber Sexualstraftätern noch strenger vorzugehen, auch wenn deren Straftaten verjährt sind, weil ich finde, solche Personen haben lebenslang nichts im Bereich der Kindeserziehung und Kindesbildung zu suchen.
Dementsprechend gab es von mir auch schon einige Appelle an die Bundesregierung. Es wurde hier manchmal angekündigt, Verschärfungen zu bringen. Ich sehe weiterhin Lücken und freue mich, wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass diese Lücken bundesweit geschlossen werden.
In Wien haben wir unsere Maßnahmen gesetzt, um den Kinderschutz möglichst streng zu implementieren. Im Bereich des Kindergartengesetzes haben wir hier neue Bestimmungen erlassen, um noch strengere Maßstäbe zu setzen. So bin ich froh, dass wir in Wien den strengsten Kinderschutz im Bereich der Kindergärten von ganz Österreich haben.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage wird von GRin Mag. Bakos gestellt. Bitte schön.
GRin Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Sie haben es jetzt zum Schluss ohnedies erwähnt: Es wurden Maßnahmen zum Kinderschutz im Elementarbereich, die gesetzlich verankert wurden, getroffen. Könnten Sie noch einmal zusammenfassen, welche das sind und welche konkreten nächsten Schritte hier geplant sind?
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Sehr gerne. Wir haben letztes Jahr intensiv an einer Verschärfung des Kinderschutzes vor allem in elementarpädagogischen Einrichtungen gearbeitet. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten haben wir einen Gesetzesvorschlag erarbeitet - mit intensiver Beratung durch Personen, die sich hier wirklich gut auskennen.
Was ist herausgekommen? - Es gab zwei sehr konkrete Maßnahmen, die jetzt auch verpflichtend für alle privaten Träger ausgerollt wurden, nämlich: Jeder Träger, und auch der städtische Kindergarten, muss eine kinderschutzbeauftragte Person haben, die auch Schulungen benötigt. Wofür ist das gut? - Einerseits, wenn es Verdachtsfälle gibt, um standardisierte Mechanismen zu haben, wie man damit umgeht, aber vor allem auch um nach
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular