Gemeinderat, 38. Sitzung vom 24.05.2023, Sitzungsbericht - Seite 3 von 12
(DRI-649300-2023-KVP/GAT) Antrag von GRin Mag. Caroline Hungerländer, GR Hannes Taborsky, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Markus Gstöttner, MSc, GRin Silvia Janoch und GR Dr. Josef Mantl, MA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz sowie die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend "Wiener Integrationsversagen".
Gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien wurde die dringliche Behandlung verlangt.
5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:
(501278-2023-GFW; MA 5, P 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Österreichisches Institut für Internationale Politik - oiip für die Aufrechterhaltung des Forschungsbetriebes 2023 in der Höhe von höchstens 50 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.
(503587-2023-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an die Wiener Sängerknaben für einen Liquiditätszuschuss für laufende Tätigkeit in der Höhe von höchstens 500 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.
(1012780-2022-GFW; MA 27, P 4) Die Umsetzung der drei grenzübergreifenden EU-Förderprogramme und des österreichweiten EU-Förderprogrammes "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021 - 2027 EFRE & JTF" (IBW) im Zeitraum 2023 bis 2029 durch die MA 27 und die Programmbehörden mit Gesamtkosten in der Höhe von 7 422 000 EUR werden genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 810 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0108/728, jener in der Höhe von 130 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/0108/757 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 27 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(490134-2023-GFW; MA 68, P 7) Der Ausbau und die Ertüchtigung der mobilen Notstromversorgung im Bereich 100 kVA wird gemäß der in der vorgelegten Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(522449-2023-GFW; MA 68, P 8) Die Erhöhung des Sachkredites für den Neubau der Mehrzweckhalle Hauptfeuerwache Donaustadt wird gemäß der in der vorgelegten Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(523548-2023-GFW; MA 68, P 9) Die Unterhaltsreinigung diverser Feuerwachen wird gemäß der in der vorgelegten Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(549432-2023-GBI; MA 10, P 19) 1) Die Förderung an anspruchsberechtigte obsorgeberechtigte Personen für den Zuschuss zu Essens- und Betreuungsbeiträgen in privaten Horten in der Höhe von 21 107 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie "Zuschuss zu Essens- und Betreuungsbeiträgen in privaten Horten" genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 1 283 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
2) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kindergärten wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die MA 10 wird ermächtigt, redaktionelle bzw. sonstige organisatorische Anpassungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern diese nicht zu einer Änderung der Fördervoraussetzungen führen oder finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.
(457018-2023-GBI; MA 11, P 20) Die Förderung an die RAINBOWS - für Kinder in stürmischen Zeiten gemeinnützige GmbH wird für einen Teil des Personalaufwandes für die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Landesleiterin in Wien in der Höhe von 25 000 EUR, gemäß der Förderrichtlinie der MA 11, genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/4399/768 gegeben.
(483122-2023-GBI; MA 13, P 22) Die Förderung an den Verein Skateboard Club Vienna für das Projekt "Skatehalle Wien 2023" in der Höhe von 626 500 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.
(382296-2023-GGS; MA 70, P 30) Der mit GRB vom 28. Februar 2020, Zl. 880634-2019-GGS, für die Errichtung einer Rettungsstation am Standort Wien 23, Seybelgasse 3 in der Höhe von 7 059 000 EUR netto genehmigte Sachkredit wird auf Grund der nicht abzugsfähigen Vorsteuer um 546 710,78 EUR auf 7 605 710,78 EUR netto inklusive nicht abzugsfähiger Vorsteuer erhöht.
(457260-2023-GWS; MA 69, P 31) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 967 der KatG Kagran notwendigen Transaktion, das ist der Verkauf von Teilflächen des Grundstückes Nr. 634/1, EZ 2035, einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 633/1 sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 633/9, beide EZ 101, je inneliegend KatG Kagran, im Gesamtausmaß von 908 m² zu einem Kaufpreis von 1 180 400 EUR an die VRG Immobilien GmbH, zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom
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