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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 20.09.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 14

 

(PGL-1156639-2023-KFP/GAT) Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Anton Mahdalik, GRin Mag. Ulrike Nittmann und GR Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Absage der 18er-Verlängerung.

 

(PGL-1156645-2023-KFP/GAT) Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Wolfgang Seidl an den Bürgermeister, den GRA für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie den GRA für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Umsetzung von SPÖ-Forderungen in Wien.

 

(PGL-898708-2023-KGR/GAT) Ersuchen an den Stadtrechnungshof gemäß § 73e Abs. 1 WStV von GR Georg Prack, BA, GR David Ellensohn, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GRin Mag. Heidemarie Sequenz, GRin Mag. Barbara Huemer, GR Felix Stadler, BSc, MA, GR Nikolaus Kunrath, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GRin Mag. Ursula Berner, MA, GRin Viktoria Spielmann, BA, GR Ömer Öztas und GR Johann Arsenovic betreffend Fonds Soziales Wien, Fachbereich Wiener Wohngeld - Prüfung des ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Einsatzes von Fonds-Vermögen.

 

7. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(922476-2023-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND (AÖWB) als Anteil Wiens am Länderbeitrag für die laufende Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 43 730 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(922494-2023-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Kurzbezeichnung KOBV-Der Behindertenverband) für die Förderung zur finanziellen Unterstützung der Kriegsopfer des Landes Wien 2023 in der Höhe von höchstens 79 950 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(922612-2023-GFW; MA 5, P 5) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an die Qualitätsplattform Sanierungsexperten für die Förderung zur Finanzierung des Ausbaues der Webseite "Qualitätsplattform Sanierungspartner Wien" in der Höhe von höchstens 40 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1002762-2023-GFW; MA 27, P 8) Die MA 27 wird ermächtigt, mit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. den vorgelegten Vertrag mit jährlichen Auszahlungen in der Höhe von 8 500 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des jährlichen Erfordernisses in der Höhe von 8 500 EUR ist von der MA 27 im Rahmen des Globalbudgets in den Jahren 2024, 2025, 2026 und 2027 auf Haushaltsstelle 1/0108/726 Vorsorge zu treffen.

 

(1026528-2023-GFW; MA 68, P 10) Der Abbruch und Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Süßenbrunn wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1026533-2023-GFW; MA 68, P 11) Der Zubau und die Teilsanierung der Hauptfeuerwache Liesing wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1043407-2023-GFW; MA 68, P 12) Die Anschaffung von 250 Stück Atemschutzgeräten wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/040 Vorsorge zu treffen.

 

(1043539-2023-GFW; MA 68, P 13) Die Erhöhung der Sachkreditgenehmigung für die tägliche Küchenreinigung auf diversen Feuerwachen von 1 730 000 EUR um 375 000 EUR auf 2 105 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 703 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/1620/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(922448-2023-GFW; MA 5, P 15) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 580 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(985011-2023-GFW; MA 5, P 16) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 211 300 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(1021274-2023-GBI; MA 56, P 19) Die Errichtung eines Verbindungsbauwerkes zur Erweiterung der Pflichtschule in Wien 17, Rötzergasse 2-4 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/2101/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(980103-2023-GBI; MA 13, P 23) Die Förderung an den Verein Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich - Dachorganisation, Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen für sein Vorhaben im Bereich (Erwachsenen-)Bildung in der Höhe von 95 880 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und

 

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