«  1  »

 

Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

1/8520/280 im Budget der MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark gegeben.

 

(1259158-2023-GGI; MA 28, P 12) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie zur Förderung von Fahrrad- und Scooterabstellanlagen wird zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

 

(1191377-2023-GGI; MA 21 A, P 13) Plan Nr. 7955E3: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Simmeringer Hauptstraße, Awarenstraße, Baudißgasse, unbenannte Verkehrsfläche (05736) und Linienzug 1-5 im 11. Bezirk, KatG Kaiserebersdorf (Beilage Nr. 140/23)

 

(1279249-2023-GGK; MA 31, P 22) Die Erweiterung Wasserwerk Donauinsel (EWD) Einreichplanung, Detailplanung und Begleitende Kontrolle mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 5 400 000 EUR (brutto 6 480 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/060 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1298223-2023-GKU; MA 7, P 23) 1) Die Errichtung des ATELIERHAUS WIEN am Standort Wien 14, Otto-Wagner-Areal, Pavillon 18, wird befürwortet.

 

2) Die MA 7 wird ermächtigt, die Stadt Wien Kunst GmbH mit dem Mietvertragsabschluss für den Pavillon 18 zu beauftragen.

 

3) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

 

(1288553-2023-GKU; MA 7, P 26) Die Förderung an den Verein Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center in der Höhe von insgesamt 430 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf den Haushaltsstellen 1/3819/777 mit 215 000 EUR und 1/3813/777 mit 215 000 EUR gegeben.

 

6. Vorsitzende GRin Gabriele Mörk nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 7 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 7, 6, 1, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 27, 5, 24 und 25

 

Berichterstatterin: GRin Dr. Claudia Laschan

 

7. (1179009-2023-GGS; MA 51, P 7) 1) Für eine Kapitaltransferzahlung an die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m. b. H. für infrastrukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Ernst-Happel-Stadions als Veranstaltungsort sowie für die Schaffung des europaweit ersten energieautarken Stadions wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 845 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2620, Sportplätze, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 775, Kapitaltransfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 5001, Gesundheitswesen, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit 845 000 EUR zu decken ist.

 

2) Die Kapitaltransfers an die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft m. b. H. zur Umsetzung des Projektes Erhöhung der Attraktivität des Ernst-Happel-Stadions als Veranstaltungsort sowie zur Schaffung des europaweit ersten energieautarken Stadions mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 101 644 800 EUR werden genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 845 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2620/775 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-1412291-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Sporthilfspaket wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1412293-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Neugestaltung und Nutzung des Postsportareals im 17. Wiener Gemeindebezirk wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1412292-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Wolfgang Seidl betreffend Abgaben- und Gebührenbefreiung für Sportvereine wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1412294-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Wolfgang Seidl betreffend Bezirkssportbudget wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1412297-2023-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend Grundsteuerbefreiung für Sportstätten wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(Rednerinnen bzw. Redner: GR Maximilian Krauss, MA, GR Markus Ornig, MBA, GR Johann Arsenovic, GRin Mag. Bernadette Arnoldner, GRin Yvonne Rychly, GRin Mag. Ulrike Nittmann, GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, GR David Ellensohn und GR Mag. Stephan Auer-Stüger)

 

Berichterstatter: GR Kurt Wagner

 

8. (972636-2023-GGS; MA 70, P 6) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 30 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 geltenden Gebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular