Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 91
Die 2. Anfrage (FSP-1391859-2023-KFP/GM) wurde von Herrn GR Berger gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Frage geht es um den Mietpreisdeckel für die Wiener Gemeindebauten. (In den Gemeindebauten gilt in Sachen Mietzins der Richtwert beziehungsweise der Kategorie-Mietzins. Im August wurden die Kategoriemieten erhöht. 'Das war die 4. Erhöhung in 15 Monaten von in Summe fast 24 Prozent', sagte der Leiter des Teams Wohnen der AK Wien, Walter Rosifka, im Interview mit Radio Wien. Richtwertmieten stiegen um15 Prozent. Nun hat die Stadt Wien angekündigt, für die nächsten 2 Jahre die indexierten Mietpreisanpassungen in den Wiener Gemeindebauten auszusetzen. Warum kommt jetzt der seit Jahren von der FPÖ geforderte Mietpreisdeckel, wenn die Mieter sich die Mieten nach zahlreichen Erhöhungen kaum mehr leisten können?)
Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister! Bitte schön.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender! Werte Mietglieder des Gemeinderates!
Wie ich mehrfach auch schon in der Öffentlichkeit betont habe, ist der Kampf gegen die Teuerung von höchster Priorität. So agieren wir auch in der Stadt Wien. Mit dem Mietpreisstopp in den Gemeindebauten nimmt die Stadt Wien ihre Verantwortung zum wiederholten Mal war und handelt auch im Sinne der Wienerinnen und Wiener.
Es gibt auf der einen Seite einen starken wirtschaftlichen Druck für die Haushalte. Die Auswirkungen der Teuerung umfassen auch alle Lebensbereiche. Das ist auch der Grund, weshalb wir stark darauf gedrängt haben, dass es eine Lösung auf Bundesebene gibt, die sicherstellt, dass die Inflation, die ja Auswirkungen auf das Alltagsleben hat, insbesondere auch beim Thema Wohnen eingedämmt wird. Das hätte mehrere Vorteile.
Der Vorteil für die Haushalte liegt natürlich auf der Hand. Es wäre aber auch ein Eingriff in den Wohnungsmarkt wichtig gewesen, um die Inflation einzudämmen, wie das auch andere europäische Länder gemacht haben, um auch eine rechtliche Basis zu schaffen, dass Wohnungseigentümer - egal, ob im kommunalen Bereich, im Genossenschaftsbereich oder auch bei den Privatwohnungen - entsprechende Maßnahmen setzen.
Von daher ist all das, was wir in der Stadt Wien umgesetzt haben, immer unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass die Forderungen nach wie vor aufrechterhalten worden sind, dass der Bundesgesetzgeber hier einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet setzt und auch den Wohnungs- und Hauseigentümern eine rechtliche Basis in die Hand gibt, um entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Dessen ungeachtet haben wir in der Stadt Wien ein Netz der sozialen Absicherung geschaffen, um diese Teuerungswelle für die Haushalte erträglich zu gestalten. Dazu gehört, dass die „Wohnbeihilfe NEU“ morgen im Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dadurch wird die Wohnbeihilfe um 90 Millionen EUR auf 151 Millionen EUR angehoben. Es wird gleichzeitig der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher ausgeweitet und die Leistungen für die einzelnen Bezieherinnen und Bezieher werden angehoben - und zwar egal, ob es sich dabei um private Mieten, Mieten im Genossenschafts- oder auch im kommunalen Wohnbau handelt. Hier werden in Zukunft alle Wohnformen gleichgestellt gefördert werden.
Für die Mieterinnen und Mieter von Wiener Wohnen wurde mit dem Gemeindebaubonus bereits im Jahr 2022 ein eigenes Paket geschnürt. Die Stadt Wien unterstützt mit 55 Millionen EUR den umfassenden Gemeindebaubonus. Alle Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau sind mit folgenden Maßnahmen unterstützt, die ich kurz auflisten möchte oder von denen ich zumindest drei exemplarisch herausstreichen möchte.
Bereits Anfang September 2023 erhielten alle Mieterinnen und Mieter einer Gemeindewohnung eine Sonderzahlung in Form einer Gutschrift über einen halben Nettohauptmietzins.
Zweitens: Mit Ende des Kalenderjahres 2023 bekommen jene Mieterinnen und Mieter, deren Mietzins in den Jahren 2022 und 2023 erhöht wurde, eine zusätzliche Gutschrift in Form eines Stufenbonus. Die Höhe der Gutschrift orientiert sich dabei am Ausmaß der stattgefundenen Erhöhungen im genannten Zeitraum. Dabei möchte ich betonen, dass es für uns bei all diesen Maßnahmen immer wichtig war, dass wir mit sozialer Treffsicherheit unterwegs waren und nicht mit der Gießkanne Geld ausgeschüttet haben, sondern vor allem für jene Personenkreise, die es besonders benötigen.
Drittens wurde überdies durch Erleichterungen bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen jenen Mieterinnen und Mietern die Hilfe zur Selbsthilfe erleichtert, die finanziell in Rückstand geraten und von Wohnungsverlust bedroht sind. Da geht es vor allem auch darum, dass wir die Menschen selbst wieder in die Lage versetzen, diesen Herausforderungen, die durch die Teuerung entstanden sind, gerecht zu werden.
Weitere Maßnahmen für alle Wohnformen als handfeste Unterstützungen sind der mehrfach ausgezahlte Wohnbonus und der Energiebonus. Auch da möchte ich nur daran erinnern, dass wir die erste Gebietskörperschaft in ganz Österreich waren, die mit dieser Wiener Energieunterstützung auch den stark steigenden Energiepreisen entgegengewirkt hat. Durch die Mietbeihilfe und die Wohnungssicherungsstelle helfen wir zudem mit strukturellen Maßnahmen allen Wienerinnen und Wienern dort, wo Unterstützung gebraucht wird.
Darüber hinausgehend wurden mit der Wohnungssicherung Plus der Stadt Wien die bereitgestellten Mittel zum Schutz vor Wohnungsverlust deutlich angehoben. Mit dieser werden in Zukunft 70 Prozent der Mietrückstände übernommen. Für die restlichen 30 Prozent wird eine Ratenzahlung vereinbart.
Als soziale Hausverwaltung hat Wiener Wohnen darüber hinaus mit dem Case Management eine einzigartige Einheit an professionellen Beraterinnen und Beratern, die im Krisenfall in der Lage ist, einen individuellen persönlichen Weg zu finden, um die Gefahr einer drohenden Delogierung abzuwenden. Diese professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch im ständigen Dialog mit jenen Mieterinnen und Mietern, die von Wohnungslosig
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