«  1  »

 

Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 93 von 95

 

Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zu unserem Antrag verlieren. Unser Ziel muss es sein, dass wir dauerhaft leistbaren Wohnraum errichten. Der Markt wird das nicht richten, sehr geehrten Damen und Herren. Am freien Markt entstehen nicht die Wohnungen, die die Menschen zum Leben brauchen, sondern Wohnungen, die AnlegerInnen als Gelddepot nachfragen. Im vergangenen Jahrzehnt ist der Anteil des teureren gewerblichen Wohnbaus zu Lasten des günstigen sozialen Wohnbaus explodiert. Das macht das Wohnen teurer und verunmöglicht wegen ständig steigender Bodenpreise den sozialen Wohnbau. Wir haben 2018 mit der Widmungskategorie für den geförderten Wohnbau darauf reagiert, und jetzt braucht es, sehr geehrte Damen und Herren, auch eine konsequente Boden- und Wohnbauförderungspolitik. Deswegen möchte ich heute ein bisschen mit Ihnen über gemeinnützigen Wohnbau sprechen.

 

Wer in dieser Stadt zukünftig leistbares und grünes Wohnen erreichen will, muss sicherstellen, wo neu gebaut wird, soll dauerhaft leistbarer Wohnraum entstehen. Wir brauchen einen absoluten Vorrang für Gemeindebau und gemeinnützigen Wohnbau, denn dieser Bodenraub für Wohnungen, die dann leerstehen, die als Betonsparbücher missbraucht werden, macht Wohnen weder günstig noch grün. Wohnbauförderung für den Wohnungsneubau soll deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, in Zukunft wieder ausschließlich für gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeindebauten zur Verfügung stehen. Der städtische Baugrund soll für Gemeindewohnungen verwendet werden oder prinzipiell gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen im Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Damit besteht für die Gemeinnützigen auch keine Verpflichtung zum Abverkauf der Wohnungen ins Wohnungseigentum, und damit bleibt die Leistbarkeit dieser Wohnungen dauerhaft gesichert. Mit einer Kombination aus Baurecht und Wohnbauförderung für gemeinnützige Bauvereinigungen wird eben dann sichergestellt, dass die Gebäude über die gesamte Lebensdauer leistbar bleiben, und es wird sichergestellt, dass sie nicht wie geförderte Projekte von gewerblichen Bauträgern im Laufe der Zeit aus der Preisbindung fallen können.

 

Extrembeispiel für diese Wirkung ist der soziale Wohnbau in Deutschland. Dort fallen Jahr für Jahr mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, als neue Sozialwohnungen errichtet werden können. Das kann nicht unser Vorbild sein, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn ich sage, das kann nicht unser Vorbild sein, dann ist das eigentlich absurd, denn das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von Deutschland war das Vorbild des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in Österreich, nur, Deutschland hat es unter Bundeskanzler Kohl abgeschafft, und heute kommen Bundestagsabgeordnete zum Beispiel auch der deutschen GRÜNEN - die Berichterstatterin für das Gemeinnützigkeitsgesetz in Deutschland - nach Österreich und schauen sich das Gemeinnützigkeitsgesetz, das wir von Deutschland abgeschaut haben, wieder in Österreich ab. (GR Kurt Wagner: Sie kommen nach Wien! Nach Wien kommen sie!) Ja, nach Wien kommen sie, weil in Wien grundsätzlich eine sehr, sehr, lange Zeit eine sehr, sehr positive Interpretation dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes war.

 

Ein großes Aber: Wir brauchen keine Experimente mehr wie die Call-Wohnungsinitiative, die es zum Beispiel 2012 gegeben hat. Da sind Grundstücke an gewerbliche Bauträger mit einer Preisbindung von zehn Jahren vergeben worden, die jetzt schon ausläuft, wo danach deutlich höhere Preise möglich sind und wir nicht mehr im leistbaren Bereich sind. Aus meiner Sicht sollten wir eben auch Mittel aus der Wohnbauförderung nicht mehr für geförderten Wohnungsbau durch gewerbliche Bauträger ausgeben, sondern wir sollten diese Mittel aus der Wohnbauförderung für gemeinnützige Bauträger ausgeben. Wir brauchen neue Gemeindewohnungen, wir brauchen neue gemeinnützige Wohnungen und keine Anlegerwohnungen, die sich dann niemand leisten kann. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag und wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Dr. Sittler. Bitte.

 

19.19.26

GR Dr. Peter Sittler (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist jetzt ein bisschen in der Rede meines Vorredners untergegangen: Es geht um eine Kaufpreisanpassung. Insgesamt wurden dort 112 Wohnungen errichtet, 81 Wohnungen wurden gefördert errichtet, davon 27 mit einer Superförderung, sogenannte Smart-Wohnungen. Da hat die GEWOG aber dann der MA 69 bekannt gegeben, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben eine gänzlich geförderte Errichtung nicht zugelassen. So wurden dann 31 ungeförderte Wohnungen, die zwar dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und der Kostendeckung unterliegen, errichtet, aber eben ungefördert. Im Vertrag von 2015 hat es klipp und klar geheißen: zum Zweck der Errichtung des geförderten Wohnbaus. Jetzt frage ich mich schon, ob dann die Bauträger - ob das jetzt die GEWOG oder wer anderer ist, ist egal - dann einfach nachträglich sagen können: Na, ist sich nicht ausgegangen, haben wir nicht können, und so weiter.

 

Ich weiß schon, da ist die Kaufpreisanpassung drinnen, aber zu der komme ich noch. Wenn der vorgenannte Zweck nicht erfüllt wird, ist im Vertrag ganz lapidar gestanden, dann gibt es Aufnahme von Verhandlungen für eine Anpassung des Kaufpreises. Da muss ich die Stadt schon ein wenig in ihre Verantwortung ziehen. Denn was heißt das? Da steht überhaupt nichts drinnen. Im Ausschuss haben wir das dann durchaus auch diskutiert. Was heißt, die Verhandlung? Das Ergebnis hat das auch gezeigt. Da kommt de facto etwas raus, was wahrscheinlich auch noch viel, viel mehr sein könnte. Da steht dann drinnen: Wenn die Fertigstellungsanzeige fertig ist und die konkrete Nutzflächenaufstellung vorhanden ist.

 

Das war 2018, und dann haben wir bis 2023 fünf Jahre mit der GEWOG verhandelt. Da frage ich mich schon, was man fünf Jahre verhandeln muss, um dann etwas rauszubekommen. Das hätte man durchaus klarer regeln können. Wie ist man auf diese Bewertung im Juli 2023 gekommen? Das Gutachten hat Werte aus 2013, 2014 kor

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular