Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Sitzungsbericht - Seite 11 von 11
2024 entfallende Betrag in der Höhe von 266 518 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 271 848 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1485762-2023-GWS; MA 57, P 23) Die Förderung an CheckART. Verein für feministische Medien und Politik für den laufenden Betrieb in der Höhe von 156 114 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 51 011 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 52 031 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(1486432-2023-GWS; MA 57, P 25) Die Förderung an den Verein LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen für den laufenden Betrieb in der Höhe von 948 793 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 287 320 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 317 066 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1486466-2023-GWS; MA 57, P 26) Die Förderung an den Verein ORIENT EXPRESS - Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen für den laufenden Betrieb des Beratungs- und Bildungszentrums in der Höhe von 892 758 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 291 713 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 297 547 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1486494-2023-GWS; MA 57, P 27) Die Förderung an den Verein Institut für Frauen- und Männergesundheit für den laufenden Betrieb in der Höhe von 699 580 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 228 591 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 233 163 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)
(PGL-129788-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GR Anton Mahdalik betreffend Anspruch auf Schlafplatz für Obdachlose wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)
Berichterstatter: GR Georg Niedermühlbichler
40. (1386487-2023-GWS; MA 50, P 28) In Abänderung des mit GRB vom 28. April 2021, Zl. 331437-2021-GWS, genehmigten Antrages, wird beantragt, die MA 50 zu ermächtigen, mit dem Wohnfonds Wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung eine Vereinbarung abzuschließen, mit welcher für die Beratungsstelle "Hauskunft" ab dem Jahr 2024 ein jährlicher Zuschuss im Ausmaß von bis zu 1 500 000 EUR, ab 2025 jährlich mit 3 Prozent valorisiert, entsprechend dem nachgewiesenen Beschäftigungsausmaß und den nachgewiesenen Kosten des Servicetelefons zu leisten ist. Pro Vollzeitäquivalent sind pro Jahr 90 000 EUR, ab 2025 jährlich mit 3 Prozent valorisiert, zu leisten. Das Beschäftigungsausmaß und die Höhe der Kosten des Servicetelefons sind im Zuge der zu vereinbarenden vierteljährlichen Rechnungslegung nachzuweisen. Bei unterjährigem Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist der Zuschuss aliquot der Anzahl der Beschäftigungsmonate zu kürzen. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 500 000 EUR und der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 545 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4810/781 bedeckt. Für die Bedeckung in den Folgejahren ist von der MA 50 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)
(PGL-129895-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Mag. Dietbert Kowarik betreffend Vorreihungen von Alleinerziehenden in prekären Situationen auf Wartelisten für Gemeindewohnungen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)
(Schluss um 16.29 Uhr)
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