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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 69

 

nächsten Jahre ist es sicherlich möglich, das gut auszugleichen. Das ist auch so im Plan und wird keine großartige Herausforderung oder jedenfalls keine großartige Gefahr für die großen Investitionen, von denen ich hier erzählt habe, darstellen.

 

Aber ja, es ist ein Beispiel dafür, auch noch einmal draufzuschauen und zu zeigen: Es ist nicht so, dass sich hier eine Unternehmung der Stadt irgendwie ein Körberlgeld verdient, sondern dass im Gegenteil die Mittel, die Wien Kanal zur Verfügung hat, bis zum letzten Cent für die Abwasser- und die Wasserqualität sowie für die Infrastruktur in unserer Stadt eingesetzt werden.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, vielen Dank. Die 3. Anfrage ist beantwortet.

 

9.58.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP-100156-2024-KGR/GM). Die wurde von Herrn GR Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Die Behebung von Baugebrechen nach § 129 Bauordnung für Wien wird durch die Behörde unter Gewährung einer angemessenen Frist angeordnet. Die verpflichtete Person muss die Behebung des Gebrechens nachweisen. Wie wird die vorschrifts- und fristgemäße Durchführung von Anordnungen zur Behebung von Baugebrechen nach § 129 Abs. 4 Bauordnung für Wien durch die Behörde kontrolliert?)

 

In ihrer Vertretung werden Sie, Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Anfrage beantworten. Ich bitte dich um die Beantwortung. Danke.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich bemühe mich, die Frage nach bestem Wissen und Gewissen und vor allen Dingen mit den vielen Informationen, die ich vom Büro der Frau Vizebürgermeisterin bekommen habe, zu beantworten.

 

Grundsätzlich ist es natürlich so - das ist die Aufgabe der Baupolizei und das, was die Bauordnung an sich sichern will -, dass Sicherheit und Verlässlichkeit im Wohnbereich in Wien an oberster Stelle stehen. Das ist der Grund dafür, dass die MitarbeiterInnen der Baupolizei kontrollieren - und zwar bei jedem Bauauftrag -, ob die ordnungsgemäße Umsetzung passiert ist - und zwar sofort nach Ablauf der Erfüllungsfrist und unabhängig davon, ob die verpflichtend eine solche gemeldet haben oder nicht. Das ist vielleicht die allerwichtigste Schnellantwort auf Ihre Frage.

 

Ich möchte aber ein bisschen ausholen, weil die beste Maßnahme zur Vermeidung von Baugebrechen und daraus resultierenden behördlichen Anordnungen zu deren Behebung sicherlich Präventionsmaßnahmen sind. Da gibt es auch einiges Neues. Um Präventionsmaßnahmen machen zu können, braucht es regelmäßige Checks und Kontrollen, um die Wohnqualität entsprechend langfristig absichern zu können. In diesem Sinne wurde mit der großen Bauordnungsnovelle 2023 mit der Zustimmung Ihrer Fraktion ein Gebäudepickerl für Altbauten eingeführt. Das ist ein Bauwerksbuch, das wir bereits jetzt für Neubauten kennen.

 

Das wird auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Darin wird verpflichtend protokolliert, wann und mit welchem Ergebnis das Gebäude kontrolliert worden ist. Darüber hinaus ist natürlich auch festzuhalten, welche Maßnahmen gegen die festgestellten Baugebrechen unternommen werden beziehungsweise worden sind. Frei nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Das sind regelmäßige Überprüfungen, die natürlich nicht nur im Sinne der Mieterinnen und Mieter sind, sondern die auch den Vermieterinnen und Vermietern helfen, gröbere Gebrechen vorab festzustellen und damit Schlimmeres zu verhindern und in diesem Zusammenhang auch entsprechend Kosten zu sparen.

 

Es muss auch einmal eine Lanze für die Vermieterinnen und Vermieter gebrochen werden, weil die in aller Regel an einem guten Gebäudezustand interessiert sind. Es ist ja der ureigenste Wunsch und das ureigenste Interesse des Eigentümers, das Haus und damit das persönliche Eigentum in einem möglichst guten Zustand zu halten beziehungsweise nicht in einen schlechten Zustand zu bringen. Sollte der Eigentümer dennoch ein Baugebrechen nicht beheben, hat die Stadt Mittel und Wege, eine Behebung durchzusetzen. Das ist natürlich immer nur die zweitbeste Alternative, weil es auf einen rechtlichen Konflikt hinauslaufen kann und ein rechtlicher Konflikt mit gesetzlichen Fristenläufen einhergeht und damit oft langwierig sein kann, wodurch die Dauer des Verfahrens eine ist, die weder den betroffenen Mieterinnen und Mietern hilft, noch den Gebäudezustand automatisch verbessert.

 

Um aber auf den Fall beziehungsweise konkret auf § 129 zurückzukommen: Erkennt die Baupolizei, wie gesagt, in ihren regelmäßigen Überprüfungen, dass dem behördlichen Bauauftrag nicht nachgekommen wurde, stellt sie einen Strafantrag an die MA 64 und beantragt die Vollstreckung. Handelt es sich um eine vertretbare Leistung - wenn also auch jemand anderer die Maßnahme setzen kann -, erhält die MA 25 den Auftrag für eine Ersatzvornahme. Die Kosten werden dann dem Verpflichteten vorgeschrieben. Kann die Maßnahme nur selbst gesetzt werden, weil zum Beispiel Verträge zu kündigen sind, befasst die Baupolizei die MA 6 und verhängt zunächst eine Zwangsstrafe. Führt die Vorgehensweise nicht zum Erfolg, kann sie auch eine Beugehaft vorschreiben, bis die erforderliche Maßnahme gesetzt wird.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. Herr GR Prack, bitte.

 

10.02.16

GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Gute Besserung von dieser Stelle aus an die Frau Vizebürgermeisterin.

 

Ich habe diese Frage gestellt, weil in dem Fall in der Rienößlgasse 24 im 4. Bezirk so ein Bauauftrag seit 31.8.2023 nicht erfüllt wurde. Ich stelle Ihnen jetzt keine weitere Frage dazu, weil ich weiß, dass es schwierig ist, das als nichtzuständiger Stadtrat zu beantworten. Ich möchte aber bitten, bezüglich dieses Objekts noch einmal Nachschau zu halten, weil mein Eindruck ist, dass offensichtlich der Bauauftrag da nicht mit dem notwendigen Nachdruck durchgesetzt wurde, nachdem die Frist schon monatelang abgelaufen ist. - Danke.

 

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