«  1  »

 

Gemeinderat, 50. Sitzung vom 22.02.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 103

 

mache ich mir wirklich Sorgen. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die ist schon bei der SPÖ! Bei uns ist sie nicht!)

 

Jetzt zum Ernst der Sache: Also im Augenblick wüsste ich jedenfalls keinen aktuellen Bericht, wie Sie es in Ihrer Fragestellung behaupten, dass Patientinnen und Patienten ein Bett am Gang haben und in einem Bett am Gang aufgenommen werden. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns über Folgendes einig sind: Wenn Patientinnen und Patienten innerhalb eines Krankenhauses aus ihrem Zimmer zu einer Untersuchung gebracht werden, gehe ich davon aus, dass wir uns einig sind, dass diese Patientinnen und Patienten in ihrem Bett liegen bleiben dürfen und nicht aus ihrem Bett rausgeschmissen werden und daher selbstverständlich dann im Bett zum Beispiel auf eine Untersuchung warten, sei es im Labor, sei es bei einer Untersuchung im Röntgen, sei es bei einer Untersuchung im MRT, sei es bei einer Untersuchung in einer Spezialabteilung. Ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass diese Patientinnen und Patienten natürlich im Bett am Gang sein werden, denn sonst kommen sie nicht zur Untersuchung.

 

Ich gehe davon aus, dass wir uns auch einig sind, dass nicht Patientinnen und Patienten gemeint sind, die einen operativen Eingriff hinter sich haben und dann im Aufwachraum liegen, und Aufwachräume bekannterweise auch keine Krankenzimmer sind. Ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass wir auch diese Patientinnen und Patienten in Betten finden, die nicht in einem Zimmer situiert sind.

 

Ich gehe auch aus davon, dass wir uns einig sind, dass wir nicht von Patientinnen und Patienten reden, die zum Beispiel gerade mit der Rettung oder mit privater Zufuhr in die Notfallabteilungen gekommen sind und in der Notfallabteilung dann auf einem Bett gelagert werden, bevor die weiterführenden Untersuchungen stattfinden, und daher auch nicht in einem Krankenzimmer untergebracht sind. Ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass wir auch nicht von diesen Patientinnen und Patienten reden.

 

Und ich gehe auch davon aus, dass wir nicht von Patientinnen und Patienten, insbesondere nach einem akuten medizinischen Eingriff oder auf Grund einer besonderen zusätzlichen Erkrankung reden, die meistens mit Verwirrungszuständen in Verbindung ist. Ich gehe davon aus, dass wir uns einig sind, dass wir in diesen Fällen auch selbstverständlich finden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Stationen solche Patientinnen und Patienten besonders und daher in Stützpunktnähe monitoren sollen, sodass sie auch in der Nacht wirklich die ganze Zeit sehen, was der Patient/die Patientin macht. Ich gehe auch davon aus, dass wir auch nicht von solchen Patientinnen und Patienten sprechen, weil in all diesen Fällen logischerweise jeder lustige Fotos von Betten mit Patientinnen und Patienten am Gang machen kann. Ich gehe aber davon aus, dass Sie den Alltag kennen, dass wir von all diesen Fragestellungen nicht sprechen.

 

Die Diskussion, die in dieser Form zweifelsohne vor 15, 20 Jahren geführt worden ist, findet nicht mehr statt, weil wir entsprechend vorgesorgt haben, weil wir entsprechende Anordnungen gegeben haben und weil wir nicht wollen, dass ganz normale Patientinnen und Patienten in der ganz normalen Station am Gang liegen. Zweifelsohne war das vor 15, 20, 25 Jahren in Wien, in Österreich, in ganz Europa ein Thema, es war eine Frage der Kapazitäten, auch eine Frage der Anordnung und der Ordnungssituation in Spitälern. Da ist im Augenblick ganz klar, dass das keinen Platz in unserem Spital hat.

 

Wir dokumentieren sogenannte Überbelagsbetten. Das wissen Sie ja auch, und ich möchte nur daran erinnern, dass wir das tun. Überbelagsbetten sind Betten, die in Wirklichkeit im Augenblick gesperrte Zimmer betreffen. Das passiert natürlich im Spitalsalltag immer wieder, wenn mehr Unfälle bei der Tür hereinkommen und mehr operiert werden muss, wenn mehr Erkrankungen stattfinden, als geplant ist, dass solche an sich gesperrten Betten beziehungsweise gesperrten Zimmer dann akut wieder geöffnet werden. Da gibt es die Vorschrift, dass die als Überbelagsbetten zu dokumentieren sind. Diese Dokumentation funktioniert sehr lückenlos. Diese Dokumentation hat im letzten vorliegenden Bericht gezeigt, dass wir insgesamt im 1. Halbjahr 2023 in unseren Spitälern 81.493 Patientinnen und Patienten stationär behandelt hatten, also mit stationärem Aufenthalt hatten, und davon waren 400 Fälle über 12 Stunden in temporären Überbelagsbetten und 158 über 24 Stunden in einem sogenannten Überbelagsbett, also einem an sich für den Betrieb temporär gesperrten Bett, respektive Zimmer, das dann wieder temporär geöffnet wird. Das ist besonders zu dokumentieren, und deswegen gibt es diese Statistik über die Überbelagsbetten. Die Statistik kennen Sie oder sollten Sie zumindest kennen, denn die haben Sie am 7. September 2023 im Gesundheitsausschuss bekommen. Es ist die Information auf der Seite 22 und 23 im Kapitel 5, Qualitätsbericht, nachzulesen. Der nächste Bericht wird, so wie geplant, als nächster Halbjahresbericht im Frühjahr zur Verfügung gestellt, voraussichtlich im Aprilausschuss.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Die 1. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. GR Seidl, bitte.

 

9.47.03

GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Stadtrat, für die doch sehr ausführliche Beantwortung. Selbstverständlich, all die Punkte, die Sie genannt haben, sehe ich so wie Sie - überhaupt keine Frage.

 

Vielleicht weil Sie zuerst hingewiesen haben, warum ich, wie Sie sagen, relativ oft auf die Ära Wehsely hinweise: Ich darf seit 2010 hier im Haus sein, und damals war StRin Wehsely die verantwortliche Gesundheitsstadträtin. (GR Mag. Manfred Juraczka: Wir sind traumatisiert!) - Ja. Da begann die Traumatisierung, ja, vollkommen richtig, Herr Kollege. - Damals war es so, dass Frau StRin Wehsely zumindest in ihren ersten Jahren dementiert hat, dass es Gangbetten gibt. Sie musste das dann revidieren. Ab dann war sie nicht mehr lange da, bekam dann einen Job, wie wir beide wissen, bei Siemens. Dann kam Frau Frauenberger und jetzt eben Sie. Ich habe auch Frau Frauenberger damals mehr oder weniger sehr oft gefragt und darauf verwiesen, wie Frau Mag. Wehsely das damals gesehen hat.

 

Jetzt zu meiner Frage, da die Frage jetzt beantwortet ist: Es gibt in Wien ja ein weiteres Phänomen, das es nur

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular