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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 20.03.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 102

 

lativ schnell schließen muss und wie das dann mit den Patientinnen und Patienten weitergeht. Die Antwort des Herrn StR Hacker war, dass das alles gut geplant ist. Ein Teil kommt ins AKH und ein anderer Teil ins Unfallkrankenhaus Meidling.

 

Als Kenner der Gesundheitsstruktur in Wien weiß ich, dass es nicht so einfach ist, wenn man eine gesamte Abteilung ins AKH verlagert. Das AKH hat auch nicht unerschöpfliche Ressourcen. Wie sich danach gezeigt hat, ist das nicht so einfach, so ein großes Krankenhaus in andere Spitäler auszulagern.

 

Jetzt ist dieses Wochenende noch eine prekäre Situation eingetreten, nämlich dass die Klinik Donaustadt auch die Unfallchirurgie geschlossen hat, womit alle anderen Spitäler an diesem Wochenende komplett überlastet waren. Meine Frage ist: Wann ist eigentlich die Stadtregierung informiert worden, dass dieses Unfallkrankenhaus relativ schnell schließen muss? Und welche tatsächlichen alternativen Maßnahmen sind da getroffen worden?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Wie gerade vorher auch schon gesagt, ist mit dem Gutachten des Ziviltechnikers im Februar bekannt geworden, dass es da wirklich massive Mängel gibt. Daraufhin hat auch die AUVA einen Plan vorgelegt. Ich kann, wie gesagt, in dem Fall nur für die Baupolizei sprechen. Darin steht, wie man mit diesen Mängeln umgeht und dass es eine Schließung des betroffenen Teiles innerhalb einen Monats geben wird. Das war der Plan der AUVA, und den hat die Behörde zur Kenntnis genommen und auch unterstützt. Es wurde nur zusätzlich noch festgelegt, dass ein Löschfahrzeug der Feuerwehr innerhalb diesen Monats immer vor Ort ist, damit auch rasch reagiert werden könnte. Wie gesagt, ich kenne ab Februar 2024 die Pläne der AUVA, und da arbeitet die Baupolizei natürlich immer ganz eng mit.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ, GR Seidl, bitte.

 

10.08.30

GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Danke für die Beantwortung. Das ist natürlich ein Fall, der, ich glaube sagen zu können, ganz Wien aufregt, wenn es so ist, dass ein Spital de facto von heute auf morgen geschlossen werden muss, weil baupolizeiliche Kriterien nicht mehr positiv gegeben sind. Jetzt meine Frage: Wir haben in Wien sehr viele Gesundheitseinrichtungen und Spitäler, wie oft werden diese eigentlich kontrolliert?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Es gibt keine regelmäßige Kontrolle der Bausubstanz. Die Baubehörde, die Baupolizei, ist dafür zuständig, am Beginn eines Baus zu prüfen, ob die Einhaltung der Baubewilligung erfolgt ist. Ich kann Sie aber insofern beruhigen, was die Sicherheit bei den Spitälern betrifft, weil der betroffene Teil des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses in einer für Wien einzigartigen Konstruktion ausgeführt ist, nämlich in einer sogenannten Stahlskelettbauweise. Alle anderen Spitäler in unserer Stadt haben bessere Brandschutzeigenschaften, weil sie aus Stahlbeton oder Ziegelbauweise sind. Die Angst kann ich also nehmen, dass noch ein ähnlicher Fall auftreten wird, weil ganz andere Bauweisen verwendet worden sind.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Frau Stadträtin. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

10.09.49

†Bgm Dr. Michael Ludwig - Frage| Die 5. Anfrage (FSP-418519-2024-KVP/GM) wurde von Herrn GR Dr. Wölbitsch-Milan gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister. [Im Rahmen der Untersuchungskommission zum Thema „Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH bzw. der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister“ haben Sie wörtlich gesagt: „Ich habe meine Entscheidung auf Grund des vorliegenden Geschäftsstückes getroffen, und in diesem Geschäftsstück ist auf Seite 3 im zweiten Absatz in der vorletzten Zeile nachzulesen: Die gegenständliche Antragstellung gemäß § 92 der Wiener Stadtverfassung ist alternativlos. Daran habe ich mich orientiert.“ (Protokoll 31. März 2023, Seite 16). Laut medialen Berichten wird die Alternativlosigkeit der Notkompetenz nun aber seitens des Rechnungshofes massiv angezweifelt. Konkret schreibt die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Ausgabe vom 6. März 2024: „Nach Ansicht des RH handelt es sich beim ersten Ziehen der Notkompetenz nicht um einen Notfall, sondern um den Aufbau einer ‚vorsorglichen Liquiditätsreserve‘ (Quasi-Schutzschirm). Am Tag, als die Notkompetenz gezogen wurde, habe es weder einen Liquiditätsengpass noch fällige Sicherheitsleistungen gegeben. Damit steht im Raum, dass der Bürgermeister die Notkompetenz zu Unrecht gezogen hat - selbst wenn der RH zugibt, dass ein Aufbau an Liquiditätsreserven sinnvoll und notwendig war. Es eröffnet sich die Frage, warum weder die Öffentlichkeit noch der Stadtsenat informiert worden waren, obwohl (laut RH) keine Gefahr im Verzug war. Denn damit hatte die SPÖ begründet, dass niemand von der Notkompetenz informiert worden war. Die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Ausgabe vom 29. Februar 2024 schreibt zudem auch: Die Ausführungen im Motivenbericht der MA 5 (Finanzen) „waren nicht geeignet, um die Höhe des beantragten Kreditrahmens und dessen Finanzierung durch die Stadt Wien hinreichend beurteilen zu können.“ Haben Sie - im Lichte dieser offenkundig massiven Kritik des Rechnungshofes - damals wirklich alle notwendigen Schritte unternommen, um dieses am 15. Juli 2022 vorliegende Geschäftsstück mit der gebotenen Sorgfalt prüfen zu können?]

 

Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister, und bitte um Beantwortung.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat, werte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrter GR Wölbitsch!

 

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Zitierung aus dem Protokoll vom 31. März 2023, Seite 16 nicht die Notkompetenz vom 15. Juli 2022, die sogenannte

 

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