Gemeinderat, 53. Sitzung vom 22.04.2024, Sitzungsbericht - Seite 5 von 11
von 1 027 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt.
(61367-2024-GGI; MA 21 A, P 37) Plan Nr. 8277: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kainzgasse, Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz, Gilmgasse, Dittersdorfgasse und Hernalser Hauptstraße im 17. Bezirk, KatG Dornbach sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 110/24)
(108080-2024-GGI; MA 21 B, P 38) Plan Nr. 7172G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Fidelis-Breier-Weg, Linienzug 1-5 und Linienzug 5-6 (Mayerweckstraße) im 21. Bezirk, KatG Strebersdorf (Beilage Nr. 112/24)
(406246-2024-GGI; MA 28, P 39) Die Erweiterung der Sachkreditgenehmigung für das Vorhaben "Hauptstraße B 224 - Wien 12, Edelsinnbrücke, Gesamtleistung" wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf das Finanzjahr 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/6103/060 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 28 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(1473772-2023-GGI; MA 28, P 41) Die MA 28 wird ermächtigt, mit der Wiener Linien GmbH & Co KG den vorgelegten Vertrag über die Kostentragung bei Einbautenumlegungen abzuschließen. Die auf das Finanzjahr 2024 und Finanzjahr 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/6121/775 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 28 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(365422-2024-GGK; MA 48, P 42) 1) Der Bericht zum 48er-Tandler wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2) Die unentgeltliche Überlassung von Sachgütern im Rahmen sozialer Projekte im Bedarfsfall sowie die Weitergabe der Verkaufserlöse aller 48er-Tandler-Verkaufsstellen an das TierQuarTier Wien werden gemäß § 88 Abs. 1 lit. p WStV genehmigt.
3) Die Weitergabe von skartierten Altfahrzeugen und Altgeräten im Rahmen der humanitären Hilfe wird gemäß § 88 Abs. 1 lit. p WStV genehmigt.
(365514-2024-GGK; MA 48, P 43) Die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 12 316 000 EUR inklusive der nicht abziehbaren Vorsteuer (das sind 13 956 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 794 000 EUR ist mit 2 004 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8140/040 und mit 790 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8520/040 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 7 782 000 EUR ist mit 2 112 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8140/040 und mit 5 670 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8520/040 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 48 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(344637-2024-GGK; MA 2, P 45) Die Änderung des Beschlusses betreffend Funktionszulagen für die Leitung des Transformationsprogramms und für die Bereichsleiterin/den Bereichsleiter für medizinische Angelegenheiten der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.
(383717-2024-GGK; MA 2, P 46) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Forst- und Landarbeiter/innen der Gemeinde Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.
(383923-2024-GGK; MA 2, P 47) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.
(20475-2024-GGK; MA 62, P 48) Der Bericht über die im zweiten Halbjahr des Jahres 2023 abschließend behandelten Petitionen wird zur Kenntnis genommen.
(371768-2024-GGK; MA 31, P 49) Das Vorhaben Transportrohrleitung 4. Hauptleitung, Neuverlegung Transportrohrleitung DN/ID 1000, Bauabschnitt 02, Wien 12, Altmannsdorfer Anger ONr. 240 - Südbahnquerung - Wien 12, Stachegasse ONr. 28 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 9 190 000 EUR (11 028 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 130 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 7 060 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060, 612 und 728 bedeckt.
(427464-2024-GKU; MA 7, P 52) Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich 1 000 000 EUR (Zl. 1261627-2022-GKU) um 368 000 EUR, auf sohin insgesamt 1 368 000 EUR, gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3120/781 gegeben.
(366477-2024-GKU; MA 7, P 54) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 125 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(262929-2024-GKU; MA 7, P 55) Der Jahresbericht 2023 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
6. Vorsitzende GRin Gabriele Mörk nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummern 32 bis 36 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt werden:
Postnummern 32 bis 36, 40, 10, 11, 12, 14, 17, 2, 3, 4, 28, 29, 50, 51, 53, 44, 22 und 23
7. Redner zur Geschäftsordnung: GR Stefan Berger
Berichterstatterin: GRin Ilse Fitzbauer
8. (198836-2024-GGI; MA 28, P 32) Die Radwegherstellung in Wien 21, Scheydgasse (Marksteinergasse - Lohnergasse) wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf das Finanzjahr 2024 und Finanzjahr 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/6121/060 bedeckt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)
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