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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 22.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 76

 

von Politik, die Österreich und Wien brauchen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Aber ja, das sehen wir auch in anderen Bereichen - des Bundes vor allen Dingen -, und ich möchte das hier auch erwähnen, weil das ja auch im Antrag von der ÖVP steht, dass die rot-pinke Stadtregierung krampfhaft nach Schuldigen sucht. Es steht dabei: Die Asylzuwanderung seit 2015 führte zu enormen Belastungen der städtischen Systeme. Nun, neun Jahre später, nimmt die Belastung auf Grund der Familienzusammenführung weiter zu. Ja, ich meine, man muss jetzt, glaube ich, nicht Jus studiert haben, um zu wissen, dass die Themen Asyl, Inneres wo liegen? Liegen sie beim Land Wien? (GR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ja, man kann sich auch die Abstimmungsverzeichnisse anschauen, ihr wart jahrelang dagegen!) Wo liegt denn die Verantwortung für das Innere? Wer stellt denn den Innenminister? Also ich glaube, das ist relativ klar, dass hier der Bund zuständig ist, rechtlich und auch tatsächlich, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc.)

 

Wir sehen es aber auch in anderen Bereichen, angefangen bei den Werte- und Orientierungskursen, die dringend ausgebaut werden müssten, die vor allen Dingen auch jenen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollten, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben und dementsprechend ab Tag 1 Integration brauchen würden, über das nicht vorhandene Integrationsjahr, das so wichtig wäre - ein verpflichtendes Programm für Asylberechtigte, das die Integration in Arbeit und Gesellschaft beschleunigen würde -, bis hin natürlich zum Kampf gegen Extremismus. Es ist ganz wichtig, dass alle Entscheidungs- und Verantwortungsträger und -trägerinnen ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir machen das zum Beispiel mit der Fachstelle für Demokratie - ich halte das für eine ganz, ganz wichtige Stelle.

 

Und weil es zum Beispiel auch den heute hier eingebrachten Antrag der FPÖ gibt, bei dem es um das Bildungssystem geht und die Prüfung dahin gehend, welche Werte an österreichischen Schulen vermittelt werden: Wir werden uns das auch ganz genau anschauen, am konkreten Beispiel, das Sie auch bringen. Das sind genau diese Beispiele, wo alle zusammenhalten müssen und alle sich das auch ganz genau anschauen müssen und ihre Anstrengungen auch erhöhen müssen, bis hin eben zu den Maßnahmen - damit komme ich jetzt zurück zum Anfang meiner Rede -, bis hin zu den Maßnahmen zur Einhaltung der zugeschriebenen Asylbetreuungsquote aller neun Bundesländer - nicht nur Wiens -, um sich dann nicht hier herzustellen und sich zu beklagen, dass in Wien nichts funktioniert und dass Wien an jede Kapazitätsgrenze stößt.

 

Wir NEOS fordern daher eines sehr klar - das hat auch der Vizebürgermeister sehr klar gesagt und daraufhin auch der Bürgermeister: Es braucht eine Wohnsitzauflage. Es braucht Konsequenzen, wenn diese Grundversorgungsvereinbarung unter den Bundesländern nicht eingehalten wird. (GR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Hacker müsste jetzt schon … macht es aber nicht!) Es braucht - und davon sind wir NEOS überzeugt - hier auch Strafzahlungen der säumigen Bundesländer. Es braucht aber vor allen Dingen eben diese Wohnsitzauflage, die vorsieht, dass Asylberechtigte drei Jahre lang in jenem Bundesland leben müssen, wo ihr Verfahren eben abgehandelt wurde, wo eben das Verfahren stattgefunden hat.

 

Ich bin sehr gespannt auf das Abstimmungsverhalten der ÖVP, denn nach meinen Recherchen war es der ehemalige Innenminister und heutige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der auch einmal dafür war. Es ist, glaube ich, ganz klar, dass das natürlich verfassungskonform passieren muss, es muss aber vor allen Dingen eine gesamtösterreichische Lösung her, weil es so nicht weitergehen kann. Solange das nicht passiert, werden wir weiterhin, so wie ich es eben gerade tue, auf die gerechte, auf die solidarische Verteilung von Geflüchteten pochen, weil Solidarität keine Einbahnstraße ist, und wir werden weiterhin alles dafür tun, dass genau das passiert. Wir werden unsere Verantwortung wahrnehmen, ohne Wenn und ohne Aber! - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch und GR Dr. Kurt Stürzenbecher.)

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Als Nächste zu Wort gemeldet ist GRin Aslan. Sie sind am Wort.

 

13.30.23

GRin Mag. Berivan Aslan (GRÜNE)|: Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ein paar einleitende Worte zur Asylkoordination: Ich verfolge die Arbeit der Asylkoordination eigentlich seit etlich vielen Jahren, und ich bin jedes Mal beeindruckt, mit welch wenigen Mitteln sie großartige Arbeit leisten. Sie unterstützen dadurch nicht nur die Geflüchteten bei der Integration in die Gesellschaft, sondern sie setzen auch gleichzeitig ein sehr, sehr wichtiges Zeichen für Solidarität und Menschlichkeit. An dieser Stelle möchte ich der Asylkoordination noch einmal mein großes Dankeschön aussprechen: Ohne euch wäre vieles liegen geblieben, ohne euch wären auch viele Geflüchtete auf der Strecke geblieben. Danke nochmals. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von GR Mag. Thomas Reindl und GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc.)

 

Jetzt will ich zum Wahlkampfantrag der Wohnsitzauflage kommen. Als ich mir den Antrag durchgelesen habe, war ich am Anfang ein bisschen irritiert, weil ich das Gefühl hatte, der Antrag ist rechtlich und auch politisch nicht wirklich durchdacht. Warum? Erstens, wenn wir die Sache mit der Sanktionsmöglichkeit betrachten, da gebe ich Kollegin Dolores Bakos recht, weil es stimmt. Ich finde auch, dass alle Bundesländer die Quoten erfüllen sollten und ja, sie sollen auch dafür sanktioniert werden, wenn sie die Quote nicht erfüllen. Aus diesem Grund freut es mich, dass diese Forderung nochmals hier zur Debatte steht, und es freut mich auch, dass man da auch Doskozil in die Pflicht nehmen kann, dass er sich dann sozusagen auch an diese Auflage hält.

 

Zweitens, mit der Forderung nach der Wohnsitzauflage bin ich nicht wirklich sehr happy, oder sind wir nicht wirklich sehr zufrieden, weil: Schauen wir uns einmal den Absatz im Antrag an. Im Antrag steht: Nicht berufstätige Menschen mit abgeschlossenem Asylverfahren sollen drei Jahre lang in jenem Bundesland leben müssen, in dem ihr Verfahren absolviert wurde. Als Juristin denke ich

 

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