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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 20.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 100

 

Die Fertigstellungszeiträume der U2/U5 gestalten sich aus heutiger Sicht wie folgt: In der 1. Baustufe U5 bis Frankhplatz 2026, U2 bis Matzleinsdorfer Platz im Laufe des Jahres 2030, in der 2. Baustufe U5 bis Hernals zwischen 2032 und 2035, U2 bis Wienerberg ebenfalls zwischen 2032 und 2035.

 

Zu Frage 5 betreffend die Kosten erlaube ich mir einleitend folgendes Zitat vorzutragen: „Inflationsbereinigt“ - das ist das wesentlichste Wort in dem Zitat - „liegt das Projekt derzeit weiterhin im Kostenrahmen. Durch die hohe Inflation der letzten Jahre ist das Geld nur weniger wert, daher entsteht daraus ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf.“ Dieses Zitat stammt klarerweise nicht von mir und nicht von den Wiener Linien, sondern vom Leiter der externen begleitenden Kontrolle für den U-Bahn-Ausbau U2/U5, die im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMK eingesetzt wurde.

 

Der unabhängige - bitte Rufzeichen - Gutachter bestätigt damit, wie auch schon im August dieses Jahres kommuniziert, dass die Kostensteigerungen beim U-Bahn-Bau durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen in den letzten Jahren seit 2020 verursacht wurden. Diese Steigerungen sind bei Baupreisen und Baukosten, bei denen Steigerungen von Löhnen, von Baustoffen und Energie berücksichtigt werden, deutlich höher ausgefallen, als zu erwarten war.

 

Die prognostizierten Baukosten wurden, wie in der Dringlichen Anfrage angeführt, auf der Preisbasis 2020 in einer 15a-Vereinbarung zwischen dem Land und dem Bund festgehalten. Damals wurde in der Berechnung von einer durchschnittlichen Entwicklung der Inflation und damit Vorausvalorisierung von 2,5 Prozent pro Jahr ausgegangen, ein Wert, der vernünftig erschien, weil wir ein EZB-Ziel hatten, das uns eigentlich eine Inflation unter 2 Prozent hätte erwarten lassen, eine damals plausible Annahme, die auch andere Auftraggeber für langlaufende Projekte verwendet haben.

 

Auf Grund der unvorhersehbaren außergewöhnlichen Preissteigerungen bei Energie, Baupreisen und Rohstoffen von rund 15 Prozent in den letzten Jahren gehen die Wiener Linien im Vergleich zu dieser Kostenschätzung auf Preisbasis 2020 von valorisierungsbedingten Mehrkosten in Höhe von rund 300 Millionen EUR für die 1. Baustufe aus. Die begleitende Kontrolle, eine unabhängige, externe Prüfinstanz, bestätigt, dass die Höhe der Mehrkosten „plausibel“ ist. Das ist auch ein wichtiges Wort. Die Mehrkosten sind plausibel und ebenso, dass die Kostensteigerung durch die außergewöhnlichen Preissteigerungen seit 2020 verursacht wurde. Das Projekt befindet sich damit inflationsbereinigt im Kostenrahmen.

 

Die Wiener Linien befinden sich für die 2. Baustufe U5 bis Hernals und U2 bis Wienerberg in den weiterführenden Planungsphasen nach den jeweiligen Audits. Die Fertigstellung der 2. Baustufe wird voraussichtlich zwischen Ende 2032 und 2035 erfolgen. Eine detaillierte Einschätzung zu den Gesamtkosten wird nach Abschluss der Vergabeverfahren der Hauptbauarbeiten und dann der nachfolgenden Beauftragung der Baufirmen erfolgen. Die Wiener Linien erwarten, dass sich die außergewöhnlichen Preissteigerungen der letzten Jahre auch auf die Kosten für die 2. Baustufe auswirken werden. Dieser realistischen Annahme ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen.

 

Zur 15a-Vereinbarung in Frage 6 darf ich wie folgt berichten: Die unvorhergesehenen globalen Entwicklungen und geopolitischen Ereignisse der letzten Jahre haben weltweit zu Preissteigerungen geführt, die auch den U-Bahn-Bau in Wien betreffen. Auf Grund dessen berichteten die Wiener Linien transparent bereits im Laufe des Jahres 2023, also im letzten Jahr, im U-Bahn-Lenkungsausschuss, der sich entsprechend der Vereinbarung, wie schon einmal erwähnt, aus Vertretern des Landes Wien, MA 5, BMF und BMK zusammensetzt, dass es absehbar zu einem inflationsbedingten Finanzierungsmehrbedarf für das Projekt kommen wird und die Indexentwicklungen in den Jahren 2021 und 2022 über den vereinbarten 2,5 Prozent lagen.

 

In der Art. 15a-Vereinbarung wurde festgehalten, dass bei Überschreitung der angenommenen Indices von 2,5 Prozent pro Jahr in 3 aufeinanderfolgenden Jahren der U-Bahn-Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung zu befassen ist. Mit dem Vorliegen der Indexentwicklung für das Jahr 2023, die deutlich über den angenommenen 2,5 Prozent lag, war diese Voraussetzung erfüllt, und die Wiener Linien befassten den U-Bahn-Lenkungsausschuss am 15.5. dieses Jahres in dessen 21. Sitzung offiziell mit dieser Thematik.

 

Diese 15a-Vereinbarung und diese Dreijahresthematik waren mir seinerzeit beim Abschluss mit dem BMF ganz, ganz wichtig, und es gab dazu auch zwei Verhandlungsrunden, die notwendig waren, um das zu erreichen. Es hat sich aber als goldrichtig herausgestellt. Dabei wurde eine aktuelle Kostenprognose inklusive der indexbedingten Mehrkosten präsentiert. Die unabhängige - unabhängige - begleitende Kontrolle bestätigt in diesem Rahmen, dass das Projekt inflationsbereinigt im Kostenrahmen liegt.

 

Bereits vor dem U-Bahn-Lenkungsausschuss am 15.5.2024 fand am 4.4. dieses Jahres eine Arbeitssitzung zum Thema der Indexsteigerung mit den Mitgliedern des U-Bahn-Lenkungsausschusses, der begleitenden Kontrolle, den Wiener Linien und externen Gutachtern statt, um diese Thematik für den 15.5. dieses Jahres gemeinsam vorbereiten zu können. Die Wiener Linien haben inhaltlich transparent zum Thema der außergewöhnlichen Indexsteigerungen im vereinbarten Rahmen berichtet, wodurch eine Befassung des Lenkungsausschusses zur Risiko- und Kostentragung gestartet werden konnte. Diese Befassung beziehungsweise Verhandlung läuft nach wie vor.

 

Mangels abgeschlossener Verhandlungen und angesichts der dahinterstehenden Zahlungsströme lassen sich daraus jedoch noch keine konkreten Auswirkungen auf das Doppelbudget 2024/2025 ableiten. Mit der alten - unter Anführungszeichen - Regierungskonstellation, insbesondere mit Kollegin Gewessler, wurden außerordentlich konstruktive Gespräche geführt. Wir hoffen, dass wir den

 

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