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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 21.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 106

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die 62. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.

 

09.02.45 Ganztägig verhindert sind Amtsf. StR Hacker, StRin Mag. Jungnickel, GRin Keri, GR Kieslich, GRin Dr. Ngosso, GRin Spielmann und GR Valentin. Zeitweise verhindert sind GR Dipl.-Ing. Al-Rawi, GR Florianschütz, GR Gstöttner, GRin Mag. Mag. Malle, GRin Novak und GR Stark.

 

09.03.29Bevor wir zur Fragestunde kommen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gedenken wir heute Anton Fürst, der sich sein Leben lang für die Anliegen unserer Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt hat. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen.)

 

Anton Fürst wurde am 20. Juni 1940 geboren. Nach der Matura, 1958, absolvierte er den Präsenzdienst und war dann Leutnant der Reserve. Von 1959 bis 1961 studierte Anton Fürst an der Universität Wien das Fach Zeitungswissenschaften. Zahlreiche journalistische Tätigkeiten folgten.

 

Bereits während seines Studiums wandte sich Anton Fürst der Politik zu. Er war zunächst 1964 nebenberuflicher, dann ab 1968 hauptberuflicher Pressereferent der Wiener ÖVP und damit für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Von April 1974 bis November 1983 sowie von 1990 bis 1992 war Anton Fürst Landesparteisekretär der Wiener ÖVP. Zwölf Jahre, von 1983 bis 1995, war er auch Bezirksparteiobmann der ÖVP in Wien Floridsdorf.

 

Von Jänner 1976 bis November 1978 gehörte Anton Fürst dem Bundesrat an, von dem er nach den Gemeinderatswahlen des Jahres 1978 in den Wiener Landtag und Gemeinderat wechselte. Am 27. Mai 1983 wurde er als Stadtrat ohne Geschäftsbereich in den Wiener Stadtsenat beziehungsweise in die Wiener Landesregierung berufen. Diesen hat er dann auch bis zu seinem Rücktritt am 4. März 1986 angehört. Er war zudem von 1987 bis 2005 Landessekretär des Wiener Seniorenbundes, gehörte dann ein weiteres Mal, von 1987 bis 1996, dem Wiener Gemeinderat an und war dann hier auch noch für zwei Jahre Vierter Vorsitzender des Wiener Gemeinderates.

 

Anton Fürst setzte sich besonders in der Umweltpolitik und in der Stadtentwicklung ein und setzte dort auch besondere politische Impulse, die bis heute Bestand haben. Seine Initiativen bei der getrennten Müllsammlung in Wien oder bei der Sanierung und der Reform der Entsorgungsbetriebe Simmering sind ein Beispiel dafür, wie nachhaltige Entscheidungen das Leben in unserer Stadt verbessern können.

 

Anton Fürst trat in seiner Funktion als Vizepräsident des Wiener Zivilschutzverbandes nachdrücklich für die notwendige Vorsorge im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes ein. Anton Fürst verstand es auch, komplexe Zusammenhänge verständlich zu machen und Brücken zwischen verschiedenen Standpunkten zu bauen, insbesondere auch bei der Schulung und beim Training älterer Menschen mit modernen Technologien - Stichwort EDV-Guru. Sein Wirken war geprägt von Dialogbereitschaft und einer tiefen Verbundenheit zu den Menschen dieser Stadt.

 

Das Land Wien würdigte Anton Fürsts Verdienste 1997 mit dem Großen Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien. Anton Fürst verstarb am 25. September 2024. Im Namen aller Anwesenden, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Anton Fürst für seinen Einsatz und seine Verdienste danken. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen FreundInnen und all jenen, die ihm nahestanden. Ich darf Sie nun um eine kurze Minute des Gedenkens bitten. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stiller Trauer und nehmen anschließend ihre Sitzplätze wieder ein.) - Vielen Dank.

 

09.07.44 Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.07.50

†VBgm.in Kathrin Gaál - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-70118-2025-KGR/GM) wurde von Herrn GR Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken. (Gemäß § 129 Abs. 1a Wiener Bauordnung ist nach dem 1. Juli 2024 für eine kurzfristige Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken über einen 90 Tage pro Kalenderjahr überschreitenden Zeitraum eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Wie viele dieser Ausnahmebewilligungen wurden bis dato erteilt?)

 

Einen schönen guten Morgen, Frau Stadträtin! Ich bitte um die Beantwortung.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Einen schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender! Einen schönen guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr GR Prack, ich glaube, da sind wir uns fix einig, Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht, um Geschäfte zu machen.

 

Daher haben wir in unserer Bauordnungsnovelle 2023 auch die Regelung zur Kurzzeitvermietung nochmals verschärft. Das heißt, seit 1. Juli 2024 sind derlei Vermietungen auch außerhalb von Wohnzonen nur sehr eingeschränkt zulässig. Dazu braucht es jetzt eine Ausnahmegenehmigung. Bis Ende 2024 sind dafür bei der Wiener Baupolizei 709 Anträge eingelangt. Mit Stichtag 30. Dezember 2024 wurden 244 bewilligt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. - GR Prack, bitte.

 

9.09.07

GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Frau Vizebürgermeisterin, für die Beantwortung. Lassen Sie mich auch sagen, dass dies ein großer Fortschritt ist, der da im Rahmen der Bauordnungsnovelle gelungen ist, weil wir jetzt im ganzen Stadtgebiet eine Bewilligungspflicht haben.

 

Uns wird immer wieder berichtet, dass versucht wird, dieses Verbot der gewerblichen Kurzzeitvermietung - jetzt muss ich aufpassen, nicht über Blue Sky - über Blue Ground zu umgehen. Ich kann das naturgemäß nicht nachprüfen. Nur zur Einordnung, Blue Ground ist quasi ein gewerbliches Vermietungsunternehmen, das versucht, mittelfristige Vermietungen zwischen einem Monat und sechs Monaten zu tätigen. Mich würde interessieren, wie denn das aus Ihrer Sicht im Hinblick auf das Verbot der gewerblichen Kurzzeitvermietung zu bewerten ist.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

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