Gemeinderat, 64. Sitzung vom 19.02.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 80
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen.
Die 64. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.
Ganztägig verhindert sind GR Florianschütz, GR Ing. Holawatsch, GR Hursky, GRin Keri, GR Kunrath, GRin Dr. Ngosso, GR Dr. Obrecht, GR Seidl und GR Valentin. Zeitweise verhindert sind GRin Mag. Berner, GR Gstöttner, GRin Mag. Huemer, GRin Mag. Sequenz, GR Stadler und GR Stark.
Ich darf anmerken, dass dadurch, dass GR Seidl bei der heutigen Sitzung entschuldigt ist, in der Fragestunde die 3. und die 7. Anfrage entfallen. Daher werden alle anderen Fragen vorgezogen. Ich darf die Klubs bitten, das entsprechend zu berücksichtigen.
Wir kommen nun zur 1. Anfrage (FSP-228493-2025-KVP/GM). Diese wurde von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Medialen Berichten zufolge soll seitens der Stadt ein Hochhausverbot in der Innenstadt geplant sein. Unter anderem wird aus dem an die UNESCO übermittelten Bericht die Stadt mit „Damit erfüllt die Stadt Wien die wohl wichtigste Korrekturmaßnahme“ zitiert. In welcher Form wird das kolportierte Hochhausverbot [auf Grund aktueller Überlegungen und Pläne] umgesetzt?)
Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin. Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite.
Die an mich gestellte Frage beschäftigt sich mit dem Thema Hochhäuser. Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! In der Inneren Stadt ist es ja schon länger nicht mehr möglich, eine Hochhausentwicklung durchzuführen. Nach Verleihung des Welterbestatus im Jahr 2001 wurden für die gesamte Innere Stadt bekanntlich die Flächenwidmung und die Bebauungspläne überarbeitet. Es gibt dort keine für die Errichtung von Hochhäusern notwendige Bauklasse VI, selbst auf Liegenschaften nicht, wo derzeit Hochhäuser stehen. Man hat das also unmittelbar in Angriff genommen, nachdem der Welterbestatus verliehen worden ist. Diese Zielsetzung spiegelt sich auch in einem Resolutionsantrag des Gemeinderates vom 5. Mai 2017 wider. Auf diesen gehe ich dann nachher noch ein. Wir haben auch in vielen Anfragebeantwortungen schon schriftlich mitgeteilt, dass der Schutz des Welterbes auch explizit im neuen Stadtentwicklungsplan und in dem daraus folgenden Hochhauskonzept hervorgehoben werden soll.
Somit handelt es sich also eigentlich old News, die Sie in Ihrer Frage formuliert haben. Ich weiß nicht, wer von Ihnen 2017 schon dabei war, als dieser Resolutionsantrag beschlossen worden ist. Deswegen fasse ich das jetzt kurz zusammen, dass nämlich im Wesentlichen zukünftig Hochhausstandorte im Bereich der Inneren Stadt ausgeschlossen sind. - Konkret heißt es dazu im beschlossenen Antrag: „Die Stadt Wien bekennt sich dazu, dass in der Inneren Stadt keine neuen Hochhausstandorte, keine zusätzlichen Hochhäuser sowie keine Aufstockungen von bestehenden Hochhäusern geplant und verordnet werden.“ An diesem politischen Bekenntnis, das wir gemeinsam abgegeben haben, hat sich aus meiner Sicht nichts geändert, das ist also nichts wirklich Neues.
Als wesentliches Instrument, um den Schutz und Erhalt des UNESCO-Welterbes zu garantieren, wurde der Managementplan für das UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ auch am 25. November 2021 vom Wiener Gemeinderat beschlossen. Alle Gemeindeorgane sind logischerweise an diese Beschlüsse gebunden. Deswegen ist der Managementplan auch für die Stadtverwaltung selbstverständlich bindend.
Darüber hinaus hat sich der Wiener Gemeinderat am 20. September 2023 im Wege eines Resolutionsantrages betreffend Weltkulturerbe auch explizit zum Schutz des Welterbes bekannt. Und wir haben ja auch mit der letzten Novelle der Bauordnung einige Nachschärfungen des rechtlichen Schutzes der Welterbestätte vorgenommen. Die konkreten Änderungen im Sinne eines verbesserten Schutzes sind laut Beschluss des Landtages im November 2021 als Schutz des Welterbes als Ziel im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan definiert. Das ist im § 1 der Bauordnung enthalten.
Laut Beschluss vom 23. November sind weitere wichtige Punkte hinzugekommen, dass nämlich der Fachbeirat um einen Welterbe-Experten ergänzt wird und dementsprechend auch eine Namensänderung des Gremiums in Richtung Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe durchgeführt wird. Das findet sich im § 3 der Bauordnung. Das Welterbe ist auch als Kriterium für die Ausweisung von Schutzzonen in die Bauordnung aufgenommen worden. Die Überprüfung von Bauvorhaben im Hinblick auf das Welterbe durch den Fachbeirat ist auch ergänzt worden. Die Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes dürfen das Welterbe nicht beeinträchtigen. Dabei geht es um den § 69. Und besondere Bedachtnahme im Zusammenhang mit dem Welterbe ist auch im Hinblick auf das örtliche Stadtbild zu treffen.
Wir haben das also, glaube ich, sehr gut ergänzt, und unsere Hausaufgaben in diesem Bereich sehr gut gemacht. Daneben gibt es aber natürlich auch noch eine ganze Reihe anderer Fachkonzepte, Strategien, Gesetze und Maßnahmen, die genau in diese Richtung gehen, um die Welterbestätte „Historisches Zentrum“ im besten Sinne zu schützen und zu erhalten. Dazu nenne ich nur kurz das Denkmalschutzgesetz. Wir haben auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Bundes das Welterbe explizit als Schutzgut genannt. Die Einschränkung von Dachgeschoßaufbauten in der Inneren Stadt und der Schutz von Gebäudeabbrüchen für alle Gebäude, die vor 1945 errichtet sind, sind wiederum in der Bauordnung geregelt. Und auch bei der Ausarbeitung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen erfolgen im Hinblick auf das Welterbe bereits laufende Überprüfungen und gegebenenfalls weitere Nachschärfungen
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