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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 130

 

betreuung zu unterstützen; da geht es darum, vor allem Alleinerzieherinnen zu unterstützen. Selbstverständlich ist es das Ergebnis der Untersuchung, die wir derzeit bei den Anmeldungen laufen haben, nämlich genau zu hinterfragen, welche Betriebszeiten vonnöten sind, die dann auch in das Regelwesen einfließen werden.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die dritte Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik. - Bitte.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Es ist erfreulich zu hören, dass das Kindertagesheimgesetz novelliert wird. Das ist eine Forderung von uns, die schon sehr lange besteht.

 

Ich möchte jetzt fragen: Inwieweit werden die Erfahrungen mit der Kindergarten-Einschätzskala in der Novellierung des Kindertagesheimgesetzes berücksichtigt werden?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

LhptmSt Grete Laska: Ich habe das Wort nicht verstanden. Welche Skala?

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Die Kindergarten-Einschätzskala.

 

LhptmSt Grete Laska: Die Kindergarten-Einschätzskala?

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Ja, kurz KES, das ist die Abkürzung.

 

LhptmSt Grete Laska: Was immer das ist. (Abg Walter Strobl: Das ist ein Fachausdruck! - Lhptm Dr Michael Häupl - in Richtung Abg Walter Strobl -: Hör auf, den hast du dein Leben lang noch nicht gehört!)

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Gut, danke. Es wird also nicht Berücksichtigung finden?

 

LhptmSt Grete Laska: Wenn das ein Fachausdruck ist, ist dieser mir nicht bekannt. Auch Landeshauptmann-Stellvertreterinnen sind nicht allwissend. Dann werden das die Fachleute, die diesen Fachausdruck sicherlich kennen (Abg Claudia Sommer-Smolik: Ja!), bei der Novellierung des Kindertagesheimgesetzes natürlich berücksichtigen.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr Abg Strobl.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Ich darf die Frage insofern formulieren, als ich Sie fragen möchte: Inwieweit sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, einen Kriterienkatalog, der mehrere Punkte umfassen muss - unter anderem die Gruppengröße, die Anzahl der Fachkräfte, die Frage der Fortbildungsnotwendigkeit und die Freistellung für Kindergartenleiterinnen -, in die Diskussion einzubeziehen und damit genaue Richtlinien für ein Qualitätskriterium bekannt zu geben?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

LhptmSt Grete Laska: Herr Landtagsabgeordneter!

 

Wie Sie wissen, teilt sich die gesetzliche Regelung der Wiener Kindertagesheime, auch schon das jetzige Kindertagesheimgesetz, in ein Gesetz und in eine Verordnung. Auch bei der Novellierung wird das, was im Gesetz verankert wird oder werden muss, in den Gesetzestext einfließen, und das, was über eine Verordnung zu regeln sein wird, in die Verordnung einzufließen haben. Dementsprechend werden die Punkte, die Sie genannt haben - und sicherlich auch die Frage der Integration im Kindertagesheim und vieles andere mehr -, zu berücksichtigen sein und letztlich, wie gesagt, im Gesetz oder in der Verordnung die entsprechende Berücksichtigung finden.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (PrZ 0030/LM/01-KFP). Sie wurde von Herrn Abg Michael Kreißl gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Welche Vorkehrungen wurden Ihrerseits bislang unternommen, um die Wiener Bevölkerung in Katastrophenfällen wirkungsvoll zu schützen?

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Die Maßnahmen der Stadt Wien, die den Schutz der Wiener Bevölkerung in Katastrophenfällen betreffen, umfassen Vorsorgen für den Katastrophenschutz und den Katastropheneinsatz selbst. Wie im Wiener Katastrophenhilfegesetz vorgeschrieben, verfügt die Stadt Wien über einen umfangreichen Katastrophenschutzplan als Generalkonzept und einzelne Katastropheneinsatzpläne für verschiedene Bedrohungsfälle.

 

Diese ausführlichen, laufend aktualisierten Unterlagen dienen als Leitfaden für die Arbeit des Krisenmanagements. Das ist die moderne Bezeichnung des im Gesetz angeführten Beirats für den Katastropheneinsatz. Im Katastrophenfall erfolgt auf der Ebene dieses Krisenmanagements die Beurteilung der Lage und die Veranlassung aller Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung der Stadt Wien im konkreten Fall zu treffen sind.

 

Die Stadt Wien hat eine der bestausgebildeten und -ausgerüsteten Berufsfeuerwehren der Welt, die auf Grund ihrer Organisation und ihrer Strukturen in der Lage ist, rasch und effizient mit auftretenden Gefahren umzugehen. Sie konnte so bereits mehrmals Ereignisse mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen im Ansatz verhindern.

 

Ebenso vorbildlich ist das Wiener Rettungswesen. Die Wiener Berufsrettung verfügt unter anderem über einen eigenen Katastrophenzug und eine der modernsten Einsatzzentralen Europas.

 

Darüber hinaus ist das System der Hilfe in Wien zwischen den verantwortlichen städtischen Dienststellen und den Dienststellen des Bundes, insbesondere der Polizei und dem Bundesheer, sowie mit den zahlreichen freiwilligen Einsatzorganisationen gut vernetzt. Es besteht zwischen all diesen Organisationen nicht nur eine ausgezeichnete Gesprächsbasis, sondern auch Einvernehmen und eine Festlegung über die Struktur und Führung eines im Katastrophenfall erforderlichen Gesamteinsatzes. Die Effektivität und das

 

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