Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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diese Pfandregelung, diese Pfandbeitragsregelung verpflichtend
für Einweg- und Mehrwegverpackungen eingeführt werden wird.
Ein wichtiger Punkt, Sammler und Behandler nicht
gefährlicher Abfälle: Hier hat das Wiener Landes-AWG Beispiel gegeben für eine
bundeseinheitliche Regelung über die Aufzeichnungspflichten von Sammlern und
Behandlern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. In Wien gilt ja
schon seit 1994, dass eine Jahresbilanz von den Abfallsammlern an die Behörde
abgegeben wird und diese plant daraufhin abfallwirtschaftliche Notwendigkeiten
und führt entsprechende Kontrollen durch. Es bleibt daher zu erwarten, dass
dieses Wiener Modell der Abfallwirtschaft, dieses Wiener Modell der
Jahresbilanzen, auch auf Bundesebene einheitlich eingeführt werden wird, das
heißt, dass man dann auch in Gesamtösterreich weiß, mit welchen Abfallströmen
wir in Zukunft zu rechnen haben.
Diese Absicht, ein bundeseinheitliches Register einzuführen
- im AWG ist ein elektronisches Register vorgesehen -, ist vorhanden, es ist
jedoch aus heutiger Sicht noch nicht abzusehen, in welcher Form dieses Register
auch eingeführt werden wird.
Wir lehnen ein ausuferndes und überbordendes System
ab, hier geht es darum, einfache, übersichtliche und effektive Regelungen zu
schaffen. Die nützen der Wirtschaft, die nützen aber selbstverständlich auch
der Behörde und dies dient auch dem Umweltschutz, weil entsprechende Mittel,
die in ein elektronisches Register einfließen müssten, das überbordend ist,
könnten sehr viel sinnvoller investiert werden in tatsächliche effektive
Umweltschutztechnologie-Maßnahmen.
Das heißt, ich werde mich dafür einsetzen, dass auch
auf Bundesebene ein Wiener System eingeführt werden wird, mit einer
Jahresmeldung der nicht gefährlichen Abfälle für Abfallsammler und –behandler.
Der nächste Punkt: die Anlagengenehmigungen. Auch da
können wir das Wiener Landes-AWG als Vorbild für das Bundes-AWG nehmen. Wir
hatten schon seit dem Jahr 1994 einen Anlagengenehmigungstatbestand für mobile
Behandlungsanlagen. Das wird jetzt endlich auch auf Bundesebene eingeführt
werden und hier wird das Wiener Modell auch wieder zum Vorbild genommen.
Generell ist zu sagen, dass durch das Bundes-AWG - im
Entwurf, wie es derzeit vorliegt - auch sichergestellt werden soll, dass eine
Anlagengenehmigungskonzentration auf Bundesebene erfolgt. Das heißt, im
Interesse des Umweltschutzes und einer österreichweiten einheitlichen Regelung
des Anlagenrechts, wird man über diesen Verlust im Wiener Regelungsinhalt
sicherlich hinwegkommen.
Grundsätzlich ist noch
einmal vorauszuschicken: Bundesrecht bricht Landesrecht, daher werden die im
Widerspruch zum Bundes-AWG geltenden Bestimmungen des Wiener Landes-AWG nicht
novelliert werden müssen, sie gelten einfach nicht mehr. Was wir jedoch in
weiterer Folge sicherlich durchzuführen haben, sind, um dementsprechend das AWG
auch zu entrümpeln, diese Bestimmungen auch herauszunehmen. Der positive Aspekt
dieses neuen Bundes-AWG für uns ist jedenfalls eine Deregulierung des
Landesrechts. Es wird ein schlankes Wiener AWG geben und ein hoffentlich starkes
Bundes-AWG, für einen wertvollen Beitrag, für eine sinnvolle und nachhaltige
Abfallwirtschaft.
Präsident Johann Hatzl:
Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch.
Abg Mag Rüdiger Maresch
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Danke
schön für die Ausführungen. Im "Standard" gab es eine fünfteilige
Serie, wo vor allem die Wiener Abfallwirtschaft erklärt und abgefeiert wurde.
Uns
liegt eine Studie des technischen Büros Hauer vor, die besagt, dass die
Systemmüllzusammensetzung nach österreichischen Bundesländern für Wien ganz
anders aussieht, als Sie es in den Medien mitteilen. Und zwar ist es so, wenn
wir den Pro-Kopf-Anfall in Kilogramm pro Einwohner vergleichen, ist der
Pro-Kopf-Anteil in Vorarlberg 25 Prozent des Pro-Kopf-Anteiles in Wien und
selbst in Niederösterreich nur etwas weniger als der Hälfte des
Pro-Kopf-Anteiles an Systemmüll vergleichbar mit den Wienern.
Wie
erklären Sie den Unterschied, dass offensichtlich ein Wiener/eine Wienerin
weitaus mehr Müll produziert, als ein Vorarlberger oder sonstige Menschen in
Österreich?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Landtagsabgeordneter!
Selbstverständlich hat jedes Bundesland seine eigene
Systemmüllabfuhr, hat eigene Regelungen zur getrennten Sammlung. Sicher ist es,
dass in einer Großstadt eine andere Familienkultur auftritt als auf dem Land.
Wir wissen es alle, zum Glück arbeiten in der Stadt sehr viel mehr Frauen als
auf dem Land, damit ergibt sich natürlich auch die Notwendigkeit eines anderen
Einkaufens, eines anderen Lebensverhaltens, eines anderen Kochens. Auch ein
wesentlicher Punkt im Lebenszusammenhalt in einer Stadt ist normal die Situation,
dass wir sehr viele Singlehaushalte aufweisen, dass wir sehr viele
Vereinzelungen, Vereinsamungen natürlich auch, beobachten müssen. Und das ist
auch damit verbunden, dass hier selbstverständlich ein anderes Verhalten, ein
anderes Konsumverhalten auftritt.
Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, in
weiterer Folge im Bereich der Abfallvermeidung weitere Schritte zu setzen, um
hier die Abfallmengen zu reduzieren.
Was aber nicht sein kann, ist, unter dem Deckmantel
der stofflichen Verwertung, neue Altlasten zu schaffen, unter dem Aspekt
weniger Abfälle zu erzeugen, hier insgesamt die Umwelt zu belasten. Dafür kann
ich mich nicht einsetzen.
Ich werde mich persönlich für ein Pfandsystem einsetzen und
für Einweg- und Mehrweg und gar nicht mehr darüber diskutieren, in welcher Form
dieser ARA-Beitrag dann zu entrichten sein wird. Dann geht es darum, hier ein
ARA-System neu einzuführen, dann geht es darum,
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