Landtag, 6.
Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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Lebensunterhalts eben mit
sich bringen würden.
Die Frage
in diesem Zusammenhang: Können Sie sich vorstellen, einer solchen Regelung, die
dann in einer Vereinbarung münden würde, zuzustimmen?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Herr Abgeordneter!
Ich glaube, dass es bei der Frage der
Vereinheitlichung um mehr geht, als um eine punktuelle Angleichung in diesem
Zusammenhang. Es geht insbesondere auch etwa um die Fragen des
Verfahrensrechts, der Rechtsstellung, der Durchsetzung, der Frage, wer quasi
anspruchsberechtigt ist und Ähnliches mehr.
Und die Bemühungen um die Vereinheitlichung, die
jetzt angelaufen sind, wie gesagt, das ist jetzt nicht erst ein Zukunftsszenario,
sondern hier werden bereits Arbeiten geleistet, beziehen sich vor allem auch im
Einvernehmen zwischen Bund und den Bundesländern auf diese
verfahrensrechtlichen Aspekte.
Im Übrigen würde ich nicht
der Meinung sein, dass es sozusagen darum geht, jetzt linear ein einheitliches
Formsystem der Sozialhilfe zu schaffen, sondern Sie wissen ja auch, dass es
sehr unterschiedliche materielle Ansätze gibt, warum einem Menschen, der in Not
geraten ist, Hilfe zu leisten ist und dass man über diese Differenzierungen
damit dann auch in der Höhe sich nicht einfach hinwegsetzen kann.
Präsident Johann Hatzl:
Die dritte Zusatzfrage stellt Frau Abg Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!
Eine bundesweite
Aufstellung und Gegenüberstellung der Sozialhilferichtsätze zeigt, dass Wien
die zweitniedrigsten Richtsätze nach dem Burgenland hat. Das sind zwei
SP-regierte Länder, was doch etwas überraschend ist.
Meine
Frage lautet daher: Denken Sie daran, diese Richtsätze auch anzuheben?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Also, meiner Erinnerung nach sind ja vor nicht allzu langer Zeit die Richtsätze
in Wien um 2,9 Prozent angehoben worden. Aber ich denke, dass man
natürlich auch sehen muss, wie diese Richtsätze bundesweit unterschiedlich
gehandelt werden.
Also, wenn sie zum Beispiel zwar höher sind, aber nur
als Richtschnur gelten wie in Niederösterreich, dann ist mir ein stabiler Satz,
der vielleicht etwas niederer ist, aber dafür einen "Rechtsanspruch",
unter Anführungszeichen gesprochen, gewährleistet, lieber. Also, die generelle
Entwicklung nach oben ist selbstverständlich unser gemeinsames Anliegen. Ich
halte nur das Argument nicht für ganz fair, uns vorzuhalten, wie es anderswo
ist, ohne dazuzusagen, Entschuldigung, das ist jetzt sozusagen nicht eine
persönliche Unterstellung, ohne dazuzusagen, dass das dort eine andere
Bedeutung hat.
Präsident Johann Hatzl:
Die letzte Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
Ich
komme noch einmal zu den Anlaufstellen und meine Frage lautet: Sind Sie bereit,
bei den Anlaufstellen auch die Entscheidungskompetenz, weil darum geht es ja,
nicht nur die Information, sondern auch die Entscheidungskompetenz, zu erhöhen?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Ich sage ja, ich möchte es noch einmal wiederholen mit denselben Worten, wie
ich es gesagt habe: Wir sind auf dieser Entwicklung, auch zu
Entscheidungskompetenzen vor Ort an einer Stelle, flächendeckend für alle
Bereiche zu entwickeln, ein gutes Stück vorangekommen, auch in dem besonderen
Bereich der Sozialzentren. Und ich denke, dass das ein wesentliches Element,
das ja auch propagiert worden ist im Zusammenhang mit der Übertragung
verschiedener Aufgaben an die Bezirkshauptmannschaften im Rahmen der
Verwaltungsreform, und durchaus eine moderne Idee ist und ich sage noch einmal
dazu, nicht dass ich behaupten würde, wir sind bereits sozusagen überall
generell der Weltmeister auf dem Gebiet, aber wir haben auf dem Gebiet ein
gutes Stück vorangebracht und ich glaube, dass daher da kein Widerspruch existiert.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Damit ist auch diese Anfrage abgeschlossen.
Die 5. Anfrage (FSP/00441/2002/0003-KFP/LM) wurde von Herrn Abg Ing Herbert
RUDOLPH gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: In der Fragestunde des Wiener Landtags am
4. Oktober 2001 erklärten Sie dem Sinne nach, die wirtschaftliche
Autonomie von Pflichtschulen sei grundsätzlich überlegenswert. Welche Schritte
zur Konkretisierung der wirtschaftlichen Autonomie der Wiener Pflichtschulen
wurden von Ihnen seither gesetzt?
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Wie Sie wissen, ist uns die Autonomie an den Wiener
Pflichtschulen generell seit Jahren ein großes Anliegen. Wie Sie ebenso wissen,
haben wir bereits im Jahr 1994 im Wiener Schulgesetz die pädagogische Autonomie
beschlossen, sodass die Schulen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen
pädagogische Schwerpunkte eigenständig setzen können. Diese Schwerpunkte
betreffen insbesondere die alternativen Pflichtgegenstände, Freigegenstände,
unverbindliche Übungen und den Förderunterricht.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass
dieses Modell pädagogische Autonomie ein Riesenerfolg und einer der Gründe
dafür ist, dass wir an den Wiener Pflichtschulen ein so breites und
vielfältiges Angebot haben, um das uns andere Bundesländer, aber auch Länder in
Europa nur beneiden.
Wenn ich nun einen Schritt weitergehe und hoffe, dass Sie
mich dabei begleiten, kommen wir zum Bereich der Verbindung von pädagogischer
und finanzieller Autonomie. Auch hier konnte Wien mit dem Modell Waren-
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