Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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korb einen Meilenstein setzen, denn durch diesen Warenkorb
haben seit einigen Jahren alle Schulen die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien
vom Schulerhalter aus einer Warenliste selbst zu bestellen oder autonom zu
beschaffen. Damit können je nach Schulstandort die zur Verfügung gestellten
Finanzmittel sinnvoll unter entsprechenden bestehenden pädagogischen
Schwerpunkten eingesetzt werden.
Weiters können auch Inventargegenstände bis zum Wert
von 375 EUR autonom beschafft werden.
Überdies
möchte ich daran erinnern, und ich sage erinnern, weil ich hoffe, dass ich
Ihnen nichts Neues damit sage, dass die Schulen die Möglichkeit haben und auch
nutzen, im Rahmen des Sponsorings zusätzliche Einnahmen oder sonstige
Sachleistungen zu lukrieren. Wenn wir aber noch einen Schritt weitergehen und
von der von Ihnen gesprochenen wirtschaftlichen Autonomie, wie es sie in den
Bundesschulen gibt, sprechen, bewegen wir uns auf einem widersprüchlichen
Terrain. Denn auf der einen Seite - ich habe mich schon mehrfach dazu geäußert
- ist es Wien ein zentrales Anliegen, den Schulen größtmögliche Autonomie und
somit Entscheidungsfreiheit zu geben, dazu stehen wir, nur gibt es eben auch
eine andere Seite, wobei ich hier nicht einmal von der rechtlichen und
verwaltungstechnischen Problematik, Stichwort Teilrechtsfähigkeit und erhöhter
Verwaltungs- und Personalaufwand, sprechen möchte.
Das Problem,
das sich aus meiner Sicht stellt, wenn wir von wirtschaftlicher Autonomie oder
dem Beispiel der Bundesschulen sprechen, ist ein Folgendes: Wirtschaftliche
Autonomie zu Ende gedacht, ist nichts anderes, als ein Synonym dafür, dass die
Schulen mit ihrer Selbständigkeit alleine gelassen werden. Und ich verspreche
Ihnen, dass wir dies nicht tun wollen. Schauen wir uns diese wirtschaftliche Autonomie
doch einmal im Detail an und nehmen wir das Beispiel der Schulraumverwertung
heraus. Hier zeigt sich eindeutig, dass der Wiener Weg verantwortungsbewusst,
sozial und ausgewogen ist, denn die Stadt Wien bekennt sich zum Beispiel dazu,
Schulraum nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwerten, sondern
etwa auch zur Förderung des Breitensports, diversen Sportvereinen zu günstigen
Preisen zu überlassen. Das Gleiche gilt für Zwecke der Volksbildung oder der
außerschulischen Jugendbetreuung. Sie mögen einwenden, dass sich bei der Vorgangsweise
wie beim Bund mehr Geld herausholen ließe, und Sie haben Recht.
Bloß, wenn wir in Wien von Schulraumverwertung
sprechen, so geht es uns darum, diesen Wert zu erhalten und ihn einem
größtmöglichen Teil der Bevölkerung zu Gute kommen zu lassen. Dies erscheint
mir auch der Unterschied zum Bund zu sein.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Die erste Zusatzfrage hat Herr Abg Ing RUDOLPH.
Abg Ing Herbert Rudolph (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Landeshauptmann!
Nachdem ich, seit ich hier dem hohen Haus angehöre, mich immer wieder
davon überzeugen kann, dass Ihnen gerade Schulfragen ein besonderes Herzensanliegen
sind - und Ihre jetzige Anfragebeantwortung hat das auch wieder so lebhaft
demonstriert -, freue ich mich natürlich immer wieder, mit Ihnen diese Fragen
erörtern zu können. Und ich glaube, wir kommen daher auch wirklich gut voran,
denn Sie haben mit Recht das Thema der Teilrechtsfähigkeit angesprochen und ich
glaube, dass auch das Überlassen von Rechten zu dem zählt, was man unter der
großen Überschrift Autonomie aufzählen kann.
Und ich meine daher, und weil wir hier im Wiener Landtag sind, würde es
mich interessieren, Herr Landeshauptmann, sind Sie bereit, etwa dem Wiener
Landtag einen Entwurf vorzulegen, in dem das Wiener Schulgesetz dahingehend
novelliert wird, dass jenen Wiener Schulen, die das wollen, keine
Zwangsverpflichtung, niemand soll sich alleine gelassen fühlen, wie Sie völlig
richtig sagen, ich glaube, es fühlt sich niemand alleine gelassen, also jenen
Schulen, die das wollen, die Möglichkeit geben, von einer Teilrechtsfähigkeit Gebrauch
zu machen?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Ich werde das sicherlich so lange nicht tun, als nicht wesentliche Punkte dazu
auch ausdiskutiert sind. Denn Sie mögen das noch so ironisch betrachten, diese
Sorgen, die hier in den Schulen vorhanden sind, ich darf Ihnen versichern, sie
sind vorhanden und sie sind ein echtes Problem. Sie sind es ja nicht nur hier,
sie sind es ja auch bei den Museen, sie sind es etwa auch bei den
Universitäten, weil es genau haarscharf darum geht, dass sich die Personen, die
tätig sind in diesen Einrichtungen, in den verschiedensten Funktionen, als
Schüler, als Lehrer, aber natürlich auch als Eltern, natürlich alleine gelassen
fühlen, weil sie davon ausgehen, dass bei einer solchen Vorgangsweise etwa
Grundfinanzierungen nicht mehr sichergestellt sind. Und ich nehme diese Sorgen
ernst. Wenn diese Diskussionen durchgeführt werden, dann kann man natürlich
auch über die organisatorischen Folgerungen reden, vorher mit Sicherheit nicht.
Es gibt ja eine Reihe von
Elementen, die man dabei zu berücksichtigen und zu diskutieren hat, Sie werden
das sicherlich auch in Ihrer eigenen Partei kennen. Denn wenn man etwa mit
Sportvereinen Gespräche führt, die sich Sorgen machen, ob sie sich in Zukunft
die Turnhallen noch leisten können, wenn man mit Jugendorganisationen spricht,
ob sie sich in Zukunft die Nutzung entsprechender Räumlichkeiten auch noch
leisten können, dann kann man ganz konkret und abseits von rechtstheoretischen
und organisationstheoretischen Überlegungen natürlich auch sehen, dass dies
konkrete Auswirkungen auf Menschen hat, und diese Diskussionen muss man führen.
Wenn alle Sorgen ausgeräumt sind, kann man sicherlich auch über solche
organisatorische Maßnahmen reden.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Abg Jerusalem hat die zweite Zusatzfrage.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Konkret geht es ja darum, dass an
Bundesschulen Werbung erlaubt ist, Sponsoring erlaubt ist und die eben
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