Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
- Seite 63 von 64
Ich möchte hier zwei Punkte anführen.
Erstens halte ich es für wichtig, dass wir
hinsichtlich der Auslieferungspraxis jetzt eine einheitliche Regelung gefunden
haben und diese tatsächlich durchziehen werden. Ich gehe deshalb davon aus,
dass wir in dieser Legislaturperiode hier nach neuen Prinzipien einheitlich
vorgehen werden.
Das Zweite ist der Punkt, der diesen Fall betrifft.
Es ist für mich unglaublich, was sich hier abspielt; das sage ich als einer,
der fast zwei Jahrzehnte lang Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbunds
ist. Da ist ein engagierter Betriebsratsvorsitzender, der die Interessen seiner
Mitarbeiter wahrnimmt, und dieser wird wirtschaftlich bedroht, auch mit den
Mitteln des Strafrechts. Da ist es völlig richtig, dass wir die einzige
Entscheidung getroffen haben, die hier angemessen ist, nämlich nicht
auszuliefern.
Gleichzeitig ist hier der Appell an diejenigen zu
richten, die im Aufsichtsrat der BAWAG sitzen - immerhin handelt es sich um die
Gewerkschaftsbank und auch um die Gelder von uns Gewerkschaftsmitgliedern; es
ist beispielsweise der Vorsitzende der Gemeindebediensteten-Gewerkschaft
Weninger Vorsitzender des Aufsichtsrats -, dass man Einfluss darauf ausübt,
dass ein solches Handeln durch den Vorstandsvorsitzenden der Gewerkschaftsbank
einfach nicht erfolgen kann. Darum geht es, und diesen Appell möchte ich auch
in dieser Runde aussprechen. (Beifall bei
der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Es ist an sich interessant, dass sich jetzt unter der
neuen Vorsitzenden des Immunitätsausschusses die Praxis der Auslieferung
geändert hat und dass wir eine klare Linie gefunden haben. In der letzten
Periode war das nicht der Fall. Viele von Ihnen können sich vielleicht noch an
die Diskussion um Abg Westenthaler erinnern, als die SPÖ klar und deutlich
gesagt hat: Wenn ein Politiker einen anderen beleidigt, der nicht Politiker
ist, ist er auszuliefern. Es ging damals um das Mitglied des Europäischen
Gerichtshofs Fuhrmann, einen ehemaligen SPÖ-Nationalratsabgeordneten. Wir haben
damals gegen diese Auslieferung gestimmt.
Jetzt sind wir sehr glücklich darüber, dass es unter
Abg Wehsely hier zu einer klaren Linie kommt. Selbstverständlich ist Kollege
Harwanegg zu schützen. Denn was sich Herr Elsner ihm gegenüber erlaubt, schreit
zum Himmel.
Eines hat sich heute schon sehr deutlich gezeigt: Die
hohen Funktionäre der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten haben viel
Verständnis für Leute mit viel Geld. Denn Herr Kollege Hundstorfer hat hier
zuerst die Gehaltsverhandlungen für die gut Verdienenden mit aller Kraft und
Vehemenz verteidigt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der BAWAG ist immerhin der
Chef der Gemeindebediensteten-Gewerkschaft Weninger und dieser hat überhaupt
nichts dabei gefunden, dass Herr Elsner dort 50 Millionen S kassiert,
und zwar steuerschonend gerade noch vor dem 1.1.2001. Das ist abzulehnen, und
hier hat dies Herr Kollege Ellensohn schon sehr deutlich und sehr ausgiebig
begründet.
Wir stehen hier voll und ganz hinter dem Kollegen
Harwanegg, der als Personalvertreter seiner Aufgabe nachgekommen ist. Man muss
dazu auch sagen, dass er seine Mitarbeiter nur informiert hat. Herr Elsner sagt
gegenüber dem "Format", er hat die Mitarbeiter der BAWAG den
aufrechten Gang gelehrt und hat nichts dagegen, wenn man ihn kritisiert. Dafür
aber, dass er dann gegen den Personalvertreter der PSK mit Klagen in
Millionenhöhe vorgeht, habe ich überhaupt kein Verständnis. Da ist Kollege
Harwanegg selbstverständlich zu unterstützen und daher ist die Zustimmung der
FPÖ zur Nichtauslieferung selbstverständlich gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Scheed.
Abg Norbert Scheed (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Ich habe mir beim Herausgehen zum Rednerpult schon nasse
Füße geholt, weil ich durch die Krokodilstränen des Kollegen Ellensohn gewatet
bin, der hier ständig BAWAG, SPÖ und ÖGB in einer Reihe nennt. Ich glaube, ich
kann es mir ersparen, darauf hinzuweisen, dass der ÖGB überparteilich ist, die
SPÖ eine Partei ist und die BAWAG ein Unternehmen ist, das zum Beispiel auch
eine nicht unwesentliche deutsche Beteiligung hat. (Heiterkeit bei der FPÖ, bei der ÖVP und bei den GRÜNEN. - Abg Michael
Kreißl: Und der "Konsum" war überhaupt nicht ...!)
Worum geht es hier im Grunde genommen? - Das sage ich
als Gewerkschafter, der der GPA angehört - um das auch gleich zu sagen - und
der das in der Tat für eine nicht sehr schöne Situation hält. Es ist aber eine
betriebliche Auseinandersetzung, die so zu verstehen ist, dass dort ein
Betriebsrat in Ausübung seines Mandats, das er vom Personal bekommen hat, die
Interessen der Beschäftigten vertritt, und das in einer momentan
konfliktorientierten Situation mit seiner Unternehmerseite.
Jetzt sage ich ganz offen, über Ziele, Strategie,
Stil der Unternehmensführung - vielleicht auch des Betriebsrats - kann man
immer diskutieren. Das ist eine Sache, die unternehmensbezogen ist. Faktum ist,
dass das einzig Relevante in dieser Auseinandersetzung das
Arbeitsverfassungsgesetz regelt. Dort steht klipp und klar drin, dass der
Betriebsrat bei seiner Tätigkeit nur einem Souverän rechenschaftspflichtig ist:
Das ist die Betriebsversammlung, das sind die Menschen, die ihn gewählt haben.
Sofern er von diesen ein Mandat bekommt, ist er in seiner Strategie und in
seiner Politik legitimiert.
Ich weiß in Kenntnis der Judikatur ähnlich gelagerter Fälle
auch, dass das, worum hier diskutiert wird, in vielen Fällen als durchaus in
der Betriebsratsausübung, sozusagen im Rahmen dessen, was zulässig ist, von der
Judikatur bewertet worden ist, und wir uns heute mit dieser Frage in
Wirklichkeit nur deswegen hier
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular