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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 53

 

zurückgebracht werden und verursachen - das ist uns besonders wichtig - dem Tierschutzheim keine Kosten. Die Impfungen und die Krankengeschichte können zentral gespeichert werden. Das ist ganz besonders wichtig, wenn man einen Hund an einen anderen Besitzer übergibt. Bei aufgefunden Tieren kann sofort medizinische Hilfe geleistet werden. Mir wurde bekannt gegeben, dass es auch Hunde mit Diabetes und Herzkrankheiten gibt. Da ist es besonders notwendig, rasch zu reagieren, und das ist in dieser zentralen Datendatei selbstverständlich auch enthalten.

 

Das Aussetzen von Hunden soll dann auch nicht mehr ohne weiteres möglich sein, denn mit dem Chip weiß man, wem dieses Tier gehört. Das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter wird erhöht und schützt damit auch das Tier.

 

Chippen sollte nur - das ist auch ein steuerlicher Aspekt - bei angemeldeten Hunden möglich sein. Das heißt, die Zahl der Schwarzhundebesitzer soll auf diese Art und Weise auch zurückgehen, womit gleichzeitig auch der Schutz des Tieres verbunden ist. Die Hunde können mit einem Chip besser geschützt werden, der Mensch kann besser geschützt werden. Wir appellieren, ich appelliere an alle, die einen Hund kaufen, besitzen, übernehmen, ihn jetzt schon freiwillig zu chippen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

Die 2. Anfrage (FSP/01065/2002/0001-KGR/LM) wurde von Abg Mag Christoph Chorherr gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet: Welche dienst-, besoldungs- und disziplinarrechtlichen Rahmenbedingungen standen Ihnen bezüglich des vorzeitigen Ruhestands des ehemaligen Leiters der MA 21 B zur Verfügung?

 

Ich bitte um Beantwortung:

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter!

 

Die anzuwendenden rechtlichen Rahmenbedingen im gegenständlichen Fall sind die Dienstordnung 1994 sowie die Pensionsordnung 1995. Lassen Sie mich aber noch eine Kleinigkeit in der Anfrage richtig stellen: Nachdem der ehemalige Leiter der MA 21 B im vergangenen Jahr das 60. Lebensjahr erreicht hatte, handelt es sich nicht um eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste Zusatzfrage: Bitte, Herr Abg Mag Chorherr.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Umso schlimmer, Herr Stadtrat!

 

Denn eines möchte ich ein bisschen emotional vorwegschicken: Antworten wie diese zeigen, wie dringend dieser Skandalfall, dieser Widmungsskandal einer Untersuchung bedarf. Mein Glauben, dass mit Reaktionen wie diesen auch nur der Wille besteht, diese unglaublichen Vorfälle, die im Kontrollamtsbericht dokumentiert sind, aufzuklären, ist erschüttert. Genau deswegen wird es einer Untersuchungskommission bedürfen, denn Ihnen - siehe diese Anfragebeantwortung -, das sage ich jetzt ganz ehrlich, traue ich nicht zu, dass Sie den Willen haben, das aufzuklären.

 

Deswegen meine Zusatzfrage betreffend Disziplinarrecht: Sie haben letzte Woche in einer Zeitungsmeldung angekündigt, es sind bereits disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet worden. Meine Informationen sind, dass bis heute eine Disziplinarkommission nicht auch nur einberufen wurde, und insbesondere haben Sie ja diesen Bericht nicht erst seit vorletzten Freitag, den haben Sie doch schon vor vielen, vielen Monaten erhalten. Warum haben Sie nicht sofort, nicht unmittelbar, nachdem Sie diesen unglaublichen Bericht über Versäumnisse, über Rechtswidrigkeiten, über das Auslacken, über all das erhalten haben, disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Abgeordneter, ich verstehe Ihre Aufregung in keinster Weise. Ich kann nicht sehen, wo die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand einen unmittelbaren Zusammenhang mit Kritikpunkten des Kontrollamts in Kontrollamtsakten hat, und ich kenne keine disziplinarrechtliche Bestimmung, die eine Versetzung in den Ruhestand mit dienstrechtlichen Maßregelungen verknüpft.

 

Wenn Sie die Dienstordnungen ansehen, dann werden Sie draufkommen, dass dieses keine Disziplinarmaßnahme ist. Ich kann daher nicht verstehen, warum Sie dies hier verknüpfen wollen. (Abg Günter Kenesei: Das war nicht die Frage!) Und die Frage ... (Abg Günter Kenesei: Die Frage des Abg Chorherr war, ob Sie das eingeleitet haben!) Sie müssen schon damit rechnen, dass ich mehr dazu sage, wenn Abg Chorherr hier mehr ausführt, als nur eine Frage. Diese Möglichkeit steht mir, Frau Präsidentin, wohl zu. Gut. Damit ist Ihre Aufregung, Herr Kenesei, eigentlich auch nicht wirklich erklärbar.

 

Zu dem Punkt, was die Akten betrifft - Mehrzahl, bitte schön, nicht einer; damit wir uns auskennen, es sind fünf an der Zahl -, die das Kontrollamt vorgelegt hat, so ist dieser Akt erst dann in einer Form, wie das Kontrollamt ihn zur Diskussion stellt und diesen Bericht als abschließend betrachtet, wenn die Stellungnahmen vorhanden, eingearbeitet und gewürdigt sind.

 

Ich hätte mir das gerne einmal angeschaut, wenn es jemanden betroffen hätte, zu dem Sie eine besondere Beziehung haben, und wir hätten auf Grund des Rohberichts die Kritikpunkte für bare Münze genommen. Man muss den Bediensteten die Gelegenheit geben, man muss den Abteilungen die Gelegenheit geben, ihre Stellungnahmen zu formulieren, und dem Kontrollamt wiederum die Gelegenheit, diese Stellungnahme zu würdigen.

 

Sie werden in vielen dieser Akten feststellen, dass ich persönlich mit der Haltung respektive der Stellungnahme, die der Abteilungsleiter formuliert hat, nicht einverstanden war. Das ist aus den Kontrollamtsakten erkennbar. Auch das ist zulässig. Er hat seine Aktivitäten auch zu verantworten. Die Gegenstellungnahme des Kontrollamts zur Stellungnahme der Abteilung steht erst im Endbericht, der mir zur selben Zeit zugestellt wird, wie den Abgeordneten beziehungsweise den GemeinderätInnen, die im Kontrollausschuss sitzen.

 

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