Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 53
zurückgebracht werden und verursachen - das ist uns
besonders wichtig - dem Tierschutzheim keine Kosten. Die Impfungen und die
Krankengeschichte können zentral gespeichert werden. Das ist ganz besonders
wichtig, wenn man einen Hund an einen anderen Besitzer übergibt. Bei aufgefunden
Tieren kann sofort medizinische Hilfe geleistet werden. Mir wurde bekannt
gegeben, dass es auch Hunde mit Diabetes und Herzkrankheiten gibt. Da ist es
besonders notwendig, rasch zu reagieren, und das ist in dieser zentralen
Datendatei selbstverständlich auch enthalten.
Das Aussetzen von Hunden soll dann auch nicht mehr
ohne weiteres möglich sein, denn mit dem Chip weiß man, wem dieses Tier gehört.
Das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter wird erhöht und schützt damit
auch das Tier.
Chippen
sollte nur - das ist auch ein steuerlicher Aspekt - bei angemeldeten Hunden
möglich sein. Das heißt, die Zahl der Schwarzhundebesitzer soll auf diese Art
und Weise auch zurückgehen, womit gleichzeitig auch der Schutz des Tieres verbunden
ist. Die Hunde können mit einem Chip besser geschützt werden, der Mensch kann
besser geschützt werden. Wir appellieren, ich appelliere an alle, die einen
Hund kaufen, besitzen, übernehmen, ihn jetzt schon freiwillig zu chippen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist die 1. Anfrage
beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP/01065/2002/0001-KGR/LM) wurde von Abg Mag Christoph Chorherr
gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung
und Verkehr gerichtet: Welche dienst-,
besoldungs- und disziplinarrechtlichen Rahmenbedingungen standen Ihnen
bezüglich des vorzeitigen Ruhestands des ehemaligen Leiters der
MA 21 B zur Verfügung?
Ich bitte um Beantwortung:
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter!
Die anzuwendenden rechtlichen Rahmenbedingen im gegenständlichen
Fall sind die Dienstordnung 1994 sowie die Pensionsordnung 1995. Lassen Sie
mich aber noch eine Kleinigkeit in der Anfrage richtig stellen: Nachdem der
ehemalige Leiter der MA 21 B im vergangenen Jahr das
60. Lebensjahr erreicht hatte, handelt es sich nicht um eine vorzeitige
Versetzung in den Ruhestand.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste Zusatzfrage: Bitte, Herr Abg Mag Chorherr.
Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub
im Rathaus): Umso schlimmer, Herr
Stadtrat!
Denn
eines möchte ich ein bisschen emotional vorwegschicken: Antworten wie diese
zeigen, wie dringend dieser Skandalfall, dieser Widmungsskandal einer Untersuchung
bedarf. Mein Glauben, dass mit Reaktionen wie diesen auch nur der Wille
besteht, diese unglaublichen Vorfälle, die im Kontrollamtsbericht dokumentiert
sind, aufzuklären, ist erschüttert. Genau deswegen wird es einer
Untersuchungskommission bedürfen, denn Ihnen - siehe diese Anfragebeantwortung
-, das sage ich jetzt ganz ehrlich, traue ich nicht zu, dass Sie den Willen
haben, das aufzuklären.
Deswegen
meine Zusatzfrage betreffend Disziplinarrecht: Sie haben letzte Woche in einer
Zeitungsmeldung angekündigt, es sind bereits disziplinarrechtliche Schritte
eingeleitet worden. Meine Informationen sind, dass bis heute eine
Disziplinarkommission nicht auch nur einberufen wurde, und insbesondere haben
Sie ja diesen Bericht nicht erst seit vorletzten Freitag, den haben Sie doch
schon vor vielen, vielen Monaten erhalten. Warum haben Sie nicht sofort, nicht
unmittelbar, nachdem Sie diesen unglaublichen Bericht über Versäumnisse, über
Rechtswidrigkeiten, über das Auslacken, über all das erhalten haben,
disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Abgeordneter, ich verstehe Ihre Aufregung in
keinster Weise. Ich kann nicht sehen, wo die Versetzung eines Beamten in den
Ruhestand einen unmittelbaren Zusammenhang mit Kritikpunkten des Kontrollamts
in Kontrollamtsakten hat, und ich kenne keine disziplinarrechtliche Bestimmung,
die eine Versetzung in den Ruhestand mit dienstrechtlichen Maßregelungen verknüpft.
Wenn Sie die Dienstordnungen ansehen, dann werden Sie
draufkommen, dass dieses keine Disziplinarmaßnahme ist. Ich kann daher nicht
verstehen, warum Sie dies hier verknüpfen wollen. (Abg Günter Kenesei: Das war nicht die Frage!) Und die Frage ... (Abg Günter Kenesei: Die Frage des Abg Chorherr
war, ob Sie das eingeleitet haben!) Sie müssen schon damit rechnen, dass
ich mehr dazu sage, wenn Abg Chorherr hier mehr ausführt, als nur eine Frage.
Diese Möglichkeit steht mir, Frau Präsidentin, wohl zu. Gut. Damit ist Ihre
Aufregung, Herr Kenesei, eigentlich auch nicht wirklich erklärbar.
Zu dem Punkt, was die Akten betrifft - Mehrzahl,
bitte schön, nicht einer; damit wir uns auskennen, es sind fünf an der Zahl -,
die das Kontrollamt vorgelegt hat, so ist dieser Akt erst dann in einer Form,
wie das Kontrollamt ihn zur Diskussion stellt und diesen Bericht als abschließend
betrachtet, wenn die Stellungnahmen vorhanden, eingearbeitet und gewürdigt
sind.
Ich hätte mir das gerne einmal angeschaut, wenn es
jemanden betroffen hätte, zu dem Sie eine besondere Beziehung haben, und wir
hätten auf Grund des Rohberichts die Kritikpunkte für bare Münze genommen. Man
muss den Bediensteten die Gelegenheit geben, man muss den Abteilungen die
Gelegenheit geben, ihre Stellungnahmen zu formulieren, und dem Kontrollamt wiederum
die Gelegenheit, diese Stellungnahme zu würdigen.
Sie werden in vielen dieser Akten feststellen, dass
ich persönlich mit der Haltung respektive der Stellungnahme, die der
Abteilungsleiter formuliert hat, nicht einverstanden war. Das ist aus den
Kontrollamtsakten erkennbar. Auch das ist zulässig. Er hat seine Aktivitäten
auch zu verantworten. Die Gegenstellungnahme des Kontrollamts zur Stellungnahme
der Abteilung steht erst im Endbericht, der mir zur selben Zeit zugestellt
wird, wie den Abgeordneten beziehungsweise den GemeinderätInnen, die im Kontrollausschuss
sitzen.
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