Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 53
jetzt "wir" sage, meine ich die Sozialdemokraten -
beachten und klug genug sind, sie auch zu erkennen.
Also, so gesehen hat das nichts damit zu tun, dass
wir nicht genauso daran interessiert sind, dass dies lückenlos aufgeklärt wird,
und ich halte das auch für notwendig und richtig im Sinne eines Vertrauens, das
die Bevölkerung gegenüber der Verwaltung haben soll und für das wir auch sehr,
sehr intensiv arbeiten.
Selbstverständlich kann ich mir in der Frage der Zukunftsgestaltung
Diskussionen darüber vorstellen. Ich weiß nicht, ob das jetzt ein Runder Tisch
sein muss - dem liegt ja eine gewisse Pathetik zu Grunde so von Gipfel und
Runden Tischen und Ähnlichem -, aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass,
wenn man zu solchen wesentlichen Gestaltungen der Zukunft kommt, man darüber
die Gespräche mit allen hier im Landtag respektive im Gemeinderat - Landtag
jetzt, weil es legistische Änderungen betrifft - entsprechend aufnimmt und
versucht, diese auch tunlichst gemeinsam zu gestalten.
Ich befürworte das ja nicht nur in dem gegenständlichen
Fall, sondern grundsätzlich, und ich bin dafür, dass man Meinungsverschiedenheiten
dort austrägt, wo sie in der Tat vorhanden sind. Dort sollen sie auch ausgetragen
werden, aber nicht anhand von Dingen, wo man im Grunde genommen eigentlich
ohnehin derselben Auffassung ist. Also, ich befürworte solche Gespräche durchaus.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön, Herr Landeshauptmann. - Damit ist
die 4. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/00442/2002/0001-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Johannes
Hahn gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits-
und Spitalswesen gerichtet: Wann kann
konkret mit der Vorlage des Entwurfs eines Pflegeheimgesetzes gerechnet werden?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren!
Lieber Herr Abg Dr Hahn, bezüglich Ihrer Frage zur Vorlage
des Entwurfs eines Pflegeheimgesetzes möchte ich Ihnen antworten, dass es mir
ein ganz besonderes Anliegen ist, ein sehr gutes Gesetz auf die Beine zu
stellen. Durch meinen Brotberuf habe ich sehr viel mit Patientinnen und
Patienten zu tun gehabt, die von der Selbständigkeit in die Pflegebedürftigkeit
wechseln mussten. Auch über Patienten, die ich von der Aufnahmestation erhalten
habe, konnte ich Einblick über die Pflegeheimsituation erlangen, ich konnte
sehen, in welchem Zustand sie in die Spitäler kamen, beziehungsweise haben wir
auch ambulant Patienten aus Pflegeheimen betreut.
Wir haben natürlich auch - das war besonders nach
Einführung des Pflegegelds der Fall, denn da war kurzzeitig ein verstärkter
Trend gegeben, und damals wurde das Pflegegeld auch während Spitalsaufenthalten
bezahlt - die Pflegebedürftigen daheim behandelt, die dann immer wieder sehr
rasch zwischen ihrem Zuhause und Spital pendelten. Da hat man sehr wohl
Defizite der Pflege wahrgenommen, man hat aber auch gesehen, wo gut gepflegt
wird. Mir war es immer ein Anliegen, wenn eine meiner Patientinnen oder einer
meiner Patienten pflegebedürftig wurde, dass ich auch darauf geachtet habe, in
welche Heime sie kamen.
Es gab überhaupt ein spezielles Heim, das fast immer freie
Plätze hatte und da hatte ich schon das Gefühl, dass dort die Aufenthaltsdauer
sehr kurz ist. Nun, was eine sehr kurze Aufenthaltsdauer bei Pflegeheimbewohnern
bedeutet, ist Ihnen ja selbst sicherlich auch klar und ein Begriff.
Als ich in mein Amt kam, bekam ich sofort einen Bericht
auch von diesem Pflegeheim vorgelegt, der mich eigentlich erschüttert hat. Ich
habe dann das Pflegeheim sehr intensiv überprüfen lassen und wurde sogar von
Rechtsanwälten mit einer Klage bedroht, dass ich geschäftsschädigend sei. In dieser
Hinsicht wurde das damit bekämpft, dass man überprüft.
Es erschüttert mich auch immer, wenn ich lese, wie im
Ausland mit Pfleglingen umgegangen wird, sodass ich der Geschäftsgruppe in der
MA 47 immer wieder gesagt habe, Pflegeeinrichtungen sind laufend zu
überprüfen, sowohl die öffentlichen als auch die privaten. Ich lege besonderen
Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sie wissen ja auch, dass
man besonders auf Brandschutzeinrichtungen achten muss.
Wir wissen aber auch, was in der Pflege besonders
problematisch ist. Die problematischen Patienten oder Pfleglinge sind ja nicht
so sehr diejenigen, die still im Bett liegen. Sie haben heute sehr gute Hilfsmittel
zur Bekämpfung des Dekubitus. Das können Sie mit Matratzen sehr gut in den
Griff bekommen. Das ist nicht mehr so aufwändig wie früher, wo Sie die
Patienten ständig drehen mussten. Aber die wirklich aufwändigen Patienten sind
die dementen Patienten, die vor allem einen Wandertrieb haben. Und da kommt es
ja auch immer wieder zu der Frage: Kann man diese Patienten sichern beziehungsweise
Pflegeheimbewohner sichern? Es sind ja in dem Sinne keine Patienten. Kann man
sie elektronisch sichern? Ist es ein Eingriff in ihre persönlichen Rechte? Was
kann man wahrnehmen? Wie sind die verschiedenen Pflegeheime? Welche Rechte
haben die Angehörigen? - Man muss darauf achten, wenn man Angehörigen Rechte
gibt, dass diese Angehörigenrechte nicht die Patientenrechte beschränken, denn
oft haben die Pflegeheimbewohner, die Patienten, andere Interessen als ihre
Angehörigen. Das ist oft sehr schwer von den behandelnden oder pflegenden
Personen zu klären.
Mit Erschütterung erinnere ich mich an eine Patientin
von mir, die gesagt hat: "Ich will nur eines: Bei Ihnen sterben. Und
schicken Sie mich nicht mehr heim, weil meine ganze Familie traktiert mich
ununterbrochen, für wen ich mein Testament ändern sollte. Geben Sie ein
Besuchsverbot, dass mich niemand mehr besucht." - Also, auch diese Dinge
passieren.
Sie wissen auch, dass es nicht immer sehr glücklich
ist, wie sich die Sachwalter einsetzen oder eigentlich auch gar nicht einsetzen.
All das ist zu beachten.
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