Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 53
geben,
dass die Zahlungen nicht an die
Heime erfolgen, sondern dass direkt an die Personen diese Unterstützungszahlungen
geleistet werden. Es gibt ja in Österreich ein Beispiel dafür. Ich glaube in
Vorarlberg gibt es so eine Möglichkeit des Pflegeheimsschecks.
Ich frage
Sie, ob Sie sich vorstellen können, dass in Wien auch so etwas eingeführt wird?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter, Sie wissen, ich bin vor allem
für Sachleistungen und nicht so sehr für Schecks. Wir haben es ja auch bei dem
Pflegegeld gesehen, und das war vor allem am Anfang, als auch noch während des
Spitalsaufenthalts Pflegegeld ausbezahlt wurde, dass es besonders auffällig
war, wie die Aufnahme in die Pflegeeinrichtungen zurückgegangen ist und
Patienten wirklich in einen erbarmungswürdigen Zustand in das Spital gekommen
sind. Wie gesagt, die Menschen mit dem zerebralen Abbau tun sich schwerer, sich
zu artikulieren. Da muss es eben auch den Pflegeheimanwalt geben.
Ich bin dafür, dass wir die Leistungen zur Verfügung
stellen. Die Leistungen, was bezahlt wird, müssen dann auch nach dem Grad der
Pflegebedürftigkeit abgestimmt sein. Ein Pflegebedürftiger nach der
Stufe 1 und 2 braucht sicher Einrichtungen, die billiger sind als diejenigen
mit höheren Pflegestufen.
Aber wie ich eingangs gesagt habe, warten wir die
Ergebnisse der Studie ab und dann wird das, was dabei erwartet wird, in diese
einfließen. Wie gesagt, es werden ja Gespräche stattfinden, wo wir alle unsere
Überlegungen einbringen können. Aber ich bin immer sehr für die
Zurverfügungstellung einer Sachleistung und auch wirklich für eine genaue
Überprüfung aller Pflegeeinrichtungen. Jede Beschwerde, die ich von Seiten der
Pfleglinge oder deren Angehörigen erhalte, führt dazu, dass ich das an die
MA 47 weitergebe und eine Überprüfung dieser Einrichtung verlange, denn es
ist für mich ein schrecklicher Gedanke, dass Menschen, die abhängig sind, irgendwie
ausgenützt werden könnten. - Danke schön.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur dritten Zusatzfrage: Frau Abg Dr
Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Sie haben auf die Frage des Herrn Dr Hahn noch einmal
bewiesen, wie sehr Sie in medizinischen Fragen Wert darauf legen, dass die
Heimbewohner und Heimbewohnerinnen gut versorgt sind. Ich möchte trotz allem
betonen, dass ein Pflegeheimgesetz neben dieser medizinischen Dimension auch
die Lebensqualität, die Privatsphäre, die Eigenrechte der Patienten und
Patientinnen, der Bewohner und Bewohnerinnen respektieren und aufwerten sollte.
Das ist ein Aspekt, der kommt auch in Ihrer bisherigen Beantwortung der Frage
absolut zu kurz.
Ich möchte
Sie jetzt konkret fragen, nachdem Sie sich sehr vage ausgedrückt haben, was die
räumliche Ausstattung betrifft, 8-Bett-Zimmer und Zustände wie diese: Denken
Sie daran, im Rahmen des Pflegeheimgesetzes, auch die nötigen Mittel vorzusehen,
die es brauchen wird, um die Infrastruktur und die Lebensqualität in räumlicher
Hinsicht für die Menschen in den Pflegeheimen akzeptabel und erträglich zu
gestalten?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: In einem Gesetz können nicht Mittel vorgesehen
werden, sondern Mittel können durch Vorgaben gestellt werden. Sie wissen, dass
das abgestuft ist und ich habe vorhin erklärt, welche räumlichen Einrichtungen
für Pflegeheimbewohner mit bestimmten Pflegestufen man hat. Sie brauchen nicht
apallische Patienten in Einzelzimmer zu geben. Da ist es einfach leichter mit
der Versorgung, wenn ständig wer vorhanden ist. Auch bei den schwerst dementen
Patienten ist dies einfacher. Das wird sich keine Stadt der Welt und keine
Einrichtung der Welt leisten können, pro Pflegeheimbewohner eine Pflegeperson
daneben zu stellen, was man aber bei vielen Pfleglingen braucht. Diejenigen,
die weniger Pflege brauchen, wird man natürlich in räumlich besser
ausgestatteter Umgebung unterbringen. Da ist es nur wichtig, dass ihnen nachts
nichts passiert und dass man schaut, dass sie essen und trinken. Aber der
Pflegeaufwand bei Menschen mit der Pflegestufe 1 oder 2 ist natürlich ein
relativ geringer.
Dass wir daran interessiert sind, die baulichen Veränderungen
und Verbesserungen rasch voranzutreiben, ist klar. Wie gesagt, ich kriege von
wunderschönen, sehr teuren Pflegeeinrichtungen, wo die Menschen sehr, sehr viel
zahlen, massive Beschwerden über nicht versorgten Dekubitus und dergleichen. Da
muss ich sagen: Bei mir stehen noch immer zuerst die personelle Ausstattung und
die personelle Versorgung der schwer Pflegebedürftigen im Vordergrund.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr Abg
Dr Hahn.
Abg Dr Johannes Hahn
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Ich glaube, niemand hier im Haus - nur als Anmerkung - verlangt
durchgehend 1-Bett-Zimmer, aber 8-Bett-Zimmer sollten der Vergangenheit
angehören, und ich denke auch die 4-Bett-Zimmer. Das war der Gegenstand der
Diskussion.
Aber jetzt
zu meiner eigentlichen Frage: Die Erfahrung lehrt mich, und ich hoffe uns alle,
dass wir uns gegenseitig immer kommentieren müssen und festlegen, wer wann bis
wann was zu erledigen hat. Daher meine präzise Frage: Wann dürfen wir hier, der
Gemeinderat, mit einem Entwurf des Pflegeheimgesetzes rechnen?
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Also, der Landtag wird im Herbst dieses Jahres
damit rechnen können, weil ungefähr im Sommer die Studie beendet sein wird, die
Ergebnisse dann vorliegen und das eingearbeitet werden soll, sodass ich konkret
sage: Herbst.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist auch die Fragestunde
beendet und wir kommen jetzt zur Aktuellen Stunde (AST/01112/2002/0002-KSP/AL).
Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und des
Gemeinderats hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Demontage des
Sozialstaats durch die Bundesregierung und die Folgen für Wien; Ambulanz-,
Studiengebühr und Behindertenbesteuerung zurück
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