Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 53
erscheint, dass - es geht konkret um sexuelle Neigungen -
auch beim Medienbereich nicht die Diskriminierung beziehungsweise
Antidiskriminierung vergessen wird und fehlt. Denn entscheidend ist, dass - das
ist auch ein springender Punkt - im § 10 die Darstellung einer die Menschenwürde
missachtenden Sexualität weiterhin stehen bleibt. Das heißt, wir haben eine sehr
deutlich formulierte Überlegung zu diesem Bereich.
Die weitere Verschärfung beziehungsweise Reglementierung
in Fragen der Ausweispflicht erscheint uns nicht notwendig. Auch erscheint uns
der Vorschlag der FPÖ, im Hinblick auf das Alkoholverbot Nuancen einzuführen,
mit welchem Grad von Alkohol man wann und wie viel trinken darf, nicht exekutierbar
in der Frage der Überprüfung, sondern da ist das generelle Alkoholverbot sicher
das weiter Gehendere. Daher können wir diesem Antrag sicher nicht beitreten.
Was die Frage der Änderung des Begriffs zwischen
"Belehrung" und "Beratung" betrifft, gibt es ein Problem.
Es handelt sich um den § 12 und darüber steht deutlich, dass es um
"Strafen und sonstige Maßnahmen" geht. Das heißt, das Gesetz kennt
den Begriff der "Belehrung". Das ist also nicht ein pädagogischer,
sondern ein fachjuristischer Begriff. So wie der Polizist sozusagen entscheiden
kann, ob er ein Strafmandat ausstellt oder eine Anzeige macht, kann er jemanden
auch belehren. Das ist aber dann kein Beratungsgespräch, sondern eine
Belehrung. Es handelt sich hier also um einen Fachterminus, der auch
pädagogisch nicht unbedingt in diese Richtung gedeutet werden muss, weil dann
zusätzlich noch dabeisteht, dass ein Belehrungs- und Informationsgespräch über
Sinn, Zweck und so weiter durchzuführen ist.
Dem Antrag, wie die Frage der Ausformulierung zu
handhaben ist, werden wir beitreten, weil uns das eine wichtige Überlegung
erscheint, dass mittels Verordnung die Art und Weise, vor allem der wichtige
Hinweis der Qualifikation dieser Leute, festgelegt wird und damit das Gesetz
auch in dieser Frage eine runde Sache wird.
Wir werden dem Gesetz daher insgesamt unsere Zustimmung
erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächste ist Frau StRin Landauer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
StRin Karin Landauer:
Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und
Herren!
In Niederösterreich und im Burgenland gab es bei der
Erstellung dieses Gesetzes auch Parteiengespräche. Es konnten die einzelnen
Parteien auch ihre Ideen, ihre Vorstellungen einbringen. Das war leider in Wien
nicht möglich. Ich muss sagen, ich bedauere das wirklich sehr, weil ich glaube,
dass das ein ganz wichtiges Gesetz für Wien und für die jungen Menschen ist.
Ich denke mir, es wäre sehr sinnvoll gewesen, wenn alle Parteien ihre Ideen und
Vorstellungen hätten einbringen können und wir dann in einem größeren Gremium
mit den Experten und Expertinnen diskutiert hätten. Wie gesagt, bedauere ich
zutiefst, dass das nicht gekommen ist.
Sehr angenehm aufgefallen ist mir, dass in dem Gesetz
zum Schutz der Jugend bei der Informationspflicht auch der Suchtmittelmissbrauch
erwähnt wird, weil ich einfach glaube, dass das ein ganz wesentlicher Punkt
ist. Bei den Begriffsbestimmungen im § 3 gibt es "allgemein
zugängliche Orte" und da werden die Straßenbahnen erwähnt. Ich hoffe, dass
es mit dieser Festschreibung der Straßenbahnen vielleicht möglich sein wird,
etwas gegen den immer stärker werdenden Ameisenhandel zu unternehmen. Bis jetzt
war es immer so, dass die Wiener Linien
gesagt haben, sie können nichts machen, die Exekutive hat auch nichts machen
können und im Grunde genommen schauten wir alle irgendwie sehr betroffen zu.
Hier erhoffe ich mir damit, dass zum Beispiel die Straßenbahnen tatsächlich
niedergeschrieben worden sind, eine wesentliche Veränderung.
Dann möchte ich schon auf den § 11 eingehen, wo
festgeschrieben wird, dass der Konsum von Alkohol und von Tabakwaren für junge
Menschen in der Öffentlichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
verboten ist. Ich kann nur begrüßen, dass das festgeschrieben worden ist, auch
den zweiten Absatz, in dem festgehalten wird, dass der Erwerb verboten ist,
dass man das nicht besitzen oder zu sich nehmen darf. Trotzdem ist mir das zu
wenig. Ich denke mir, es wäre ganz wichtig gewesen, festzuschreiben, dass
Trafikanten, Gastwirte, die Verkäufer in den Supermärkten, auch die Tankstellen
und all die Verkaufsstellen, die Alkohol und Rauchwaren anbieten, zu einer Ausweispflicht
angehalten werden. Ich weiß, das ist sehr schwierig. Junge Menschen schätzt man
oft viel älter ein, als sie sind, aber ich denke mir, so wie das Gesetz heißt,
"zum Schutz der Jugend", dass wir diese Ausweispflicht hätten niederschreiben
müssen, und zwar genau bei diesem Paragraphen. Das ist mit ein Grund, warum wir
diesem Gesetz leider nicht zustimmen werden können.
Es gibt in Wien an die 250 Übertretungen, die
angezeigt werden und vorwiegend den Alkoholausschank an Jugendliche betreffen,
berichtet die Wiener Jugendpolizei. Genaue Statistiken gibt es leider nicht,
weil die Strafverfahren bei uns über die Bezirksämter und in den anderen
Bundesländern über Bezirkshauptmannschaften abgewickelt werden.
Werden zum Beispiel Jugendliche später als erlaubt
auf der Straße angetroffen, gibt es nur ganz selten Anzeigen, obwohl zum
Beispiel die Jugendpolizei sehr wohl bereit wäre, Schwerpunktaktionen
durchzuführen, bei denen diese "Belehrungsgespräche" stattfinden, wo
uns Herr Abg Strobl darauf aufmerksam gemacht hat, dass die
"Belehrungsgespräche" sehr wohl richtig sind, weil wenn zum Beispiel
ein Jugendpolizist einen jungen Menschen auf der Straße antrifft, er ihn
belehren kann. Daher werden wir diesem Antrag von den Grün-Alternativen nicht
zustimmen.
In Lokalen und bei Veranstaltungen wird öfters kontrolliert.
Es gibt auch viele Veranstalter, die eine eigene Security haben, die darauf
achtet, dass sich keine unter 14-Jährigen bei diesen Veranstaltungen aufhalten.
Größere Sorge hat die Jugendpolizei in Wien aber mit dem öffentlichen Raum. Ich
möchte Ihnen - wir gehen alle mit
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