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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 53

 

Jugendliche - das wurde bereits erwähnt - sollen nicht von vornherein für Gesetzesübertretungen bestraft werden, sondern als ersten Schritt soll es ein Bildungs- und Informationsgespräch, ein Beratungsgespräch geben. Dazu kann ich sagen, dass wir gerne dem Antrag der Grünen auf Änderung der faktischen Formulierung im Gesetz beitreten, da es durch die ausgebildeten Pädagogen in der MA 11 ohnehin ein solches sein wird.

 

Was die Anregung vom Kollegen Strobl betrifft, ist der Sanktionscharakter die Verpflichtung zum Beratungsgespräch. Darum geht es verwaltungsrechtlich, dass das eine Sanktion ist. Die muss natürlich beibehalten werden und wird auch beibehalten.

 

Für Jugendliche gilt der Grundsatz: "Hilfe statt Strafe". Mehr in die Pflicht sollen allerdings Unternehmer genommen werden und das durch durchaus höhere Strafen. Wir wollen nicht, dass Wirte, die daraus Profit schlagen, an 14-Jährige Alkohol auszuschenken, dafür noch belohnt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ein besonders wichtiger Punkt ist auch die Tatsache - das wurde bereits erwähnt, aber darauf möchte ich ein bisschen näher hinweisen -, dass das Jugendschutzgesetz das erste Gesetz in Österreich ist, das unter voller Mitarbeit und Teilhabe von Jugendlichen entstanden ist. So wurde im Zuge der Gesetzesentstehung eine Umfrage unter Wiener Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Jugendliche haben an den Formulierungen der konkreten Vorschläge mitgearbeitet und das Gesetz durch konkrete Projektarbeit begleitet.

 

Weil wir gerade bei der Umfrage sind und der Kollege Strobl diesen Gedankenschritt weitergeführt hat, möchte ich ganz kurz die näheren Erkenntnisse dieser AKS-Umfrage, die herumgeistern, erläutern. Diese Umfrage war nämlich so - ich habe mir das angeschaut -, dass jene Jugendlichen, die das betreffen würde, also 14-, 15-, 16-Jährige, eine große Mehrheit für die Wahlaltersenkung haben und diejenigen, die es nicht betrifft, nämlich diejenigen, die ohnehin schon wählen können, nicht. Wenn man 1919 die Männer gefragt hätte, ob es das Frauenwahlrecht gibt, bin ich mir nicht sicher, welche Mehrheit dabei herausgekommen wäre. Wir sehen das in einigen Kantonen der Schweiz. (Abg Martina Malyar: Ich bin mir ganz sicher, was dabei herausgekommen wäre!)

 

Sie werfen uns vor, dass wir Jugendliche nicht fragen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass gerade die Wahlaltersenkung das Zeichen dafür ist, dass man diejenigen, die von Gesetzesänderungen betroffen sind, dazu fragt, dass man ihnen die Möglichkeit gibt, über das politische System abstimmen zu können, das über die Zukunft der Jugendlichen bestimmt. Ihre Weigerung, eine Wahlaltersenkung zu machen, ist das beste Beispiel dafür, dass Sie die Jugendlichen nicht fragen wollen, was diese von Ihrer Politik halten. Aus Ihrer Sicht ist das sicher richtig! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wie erwähnt ist das Jugendschutzgesetz ein richtiger Schritt, für junge Menschen gute Regelungen zu schaffen, indem man sie einbindet. Was ein tolles Gegenbeispiel zum Jugendschutz ist, was nämlich die Bundesregierung unter Jugendschutz versteht, sieht man an der geplanten Reform der Gewerbeordnung: Abschaffung des Jugendgetränks, Abschaffung der Verpflichtung eines Aushangs der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen. Ich meine, wenn kein alkoholfreies Getränk billiger als ein Glas Wein oder Bier ist, dann ist das nicht nur kein Jugendschutz, sondern das ist ein konkreter Ansatz zum Alkoholmissbrauch! (Beifall bei der SPÖ.)

 

In dem Zusammenhang finde ich es spannend, dass Frau StRin Landauer erkannt hat, dass Alkohol auch eine Einstiegsdroge sein kann. Ich hoffe, Sie kommunizieren das an Ihre Partei und auch an den RFJ. (StRin Karin Landauer: Die Jugendpolizei habe ich zitiert! Aber ich gebe Ihnen schon Recht!) Es freut mich aber sehr, dass alle Parteien unserem Antrag, in dem wir den zuständigen Minister Bartenstein auffordern, von den geplanten Streichungen der Jugendschutzparagraphen in der Gewerbeordnung abzusehen, beigetreten sind. Wir überreichen ihn hier, ganz glücklich. Wir möchten damit von dieser Stelle, von Wien aus, die Bundesregierung auffordern, nicht nur die Interessen der Wirtschaftstreibenden ernst zu nehmen, sondern sich ebenso um die Jugendlichen zu kümmern, auch wenn sie das nicht gewohnt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die neue Wiener Jugendschutzregelung nimmt Jugendliche ernst. Es wäre schön, wenn sich auch die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber jungen Menschen bewusst wäre. Wir wollen nämlich eine Politik, die ganz genau weiß, was Jugendliche wollen. Wir wollen eine Politik, die junge Menschen selber fragt, einbindet und mitbestimmen lässt. Das ist der Wiener Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Strache zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist heute schon erwähnt worden, dass es leider Gottes nicht, wie das in anderen Bundesländern der Fall war, die Möglichkeit gab, eine eingehende Diskussion im Ausschuss führen zu können und sich dort dementsprechend die Oppositionsparteien anzuhören und deren Vorschläge einfließen zu lassen. Wir haben deshalb vor dem letzten Ausschuss der Frau Ausschussvorsitzenden einen Abänderungsantrag mit Abänderungsvorschlägen per Mail zugeschickt, damit sie zumindest vorher rechtzeitig Abänderungsvorschläge hat, einsehen und sich Gedanken machen kann. Es war dann so, dass die einzig lapidare Wortmeldung im Ausschuss jene war, dass das alles abgelehnt wird. Von inhaltlicher Diskussion war leider Gottes weit und breit keine Spur. Man hat prinzipiell gesagt, man will das nicht und wird das ablehnen.

 

Schade ist auch, dass man nicht gleich den Versuch unternommen hat, wie es im Sinne der Bundesverfassung, im Artikel 15a, der Glied-Staatenverträge, (Horizontales Konkordat), vorgesehen ist, dass man ein österreichweites Jugendschutzgesetz hätte verankern können und das in Angriff hätte nehmen sollen. Das ist verab-

 

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