Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 53
Jugendliche - das wurde bereits erwähnt - sollen
nicht von vornherein für Gesetzesübertretungen bestraft werden, sondern als
ersten Schritt soll es ein Bildungs- und Informationsgespräch, ein
Beratungsgespräch geben. Dazu kann ich sagen, dass wir gerne dem Antrag der Grünen auf Änderung der faktischen
Formulierung im Gesetz beitreten, da es durch die ausgebildeten Pädagogen in
der MA 11 ohnehin ein solches sein wird.
Was die Anregung vom Kollegen
Strobl betrifft, ist der Sanktionscharakter die Verpflichtung zum
Beratungsgespräch. Darum geht es verwaltungsrechtlich, dass das eine Sanktion
ist. Die muss natürlich beibehalten werden und wird auch beibehalten.
Für Jugendliche gilt der Grundsatz: "Hilfe statt
Strafe". Mehr in die Pflicht sollen allerdings Unternehmer genommen werden
und das durch durchaus höhere Strafen. Wir wollen nicht, dass Wirte, die daraus
Profit schlagen, an 14-Jährige Alkohol auszuschenken, dafür noch belohnt
werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Ein besonders wichtiger Punkt ist auch die Tatsache -
das wurde bereits erwähnt, aber darauf möchte ich ein bisschen näher hinweisen
-, dass das Jugendschutzgesetz das erste Gesetz in Österreich ist, das unter voller
Mitarbeit und Teilhabe von Jugendlichen entstanden ist. So wurde im Zuge der
Gesetzesentstehung eine Umfrage unter Wiener Schülerinnen und Schülern
durchgeführt. Jugendliche haben an den Formulierungen der konkreten Vorschläge
mitgearbeitet und das Gesetz durch konkrete Projektarbeit begleitet.
Weil wir gerade bei der Umfrage sind und der Kollege
Strobl diesen Gedankenschritt weitergeführt hat, möchte ich ganz kurz die
näheren Erkenntnisse dieser AKS-Umfrage, die herumgeistern, erläutern. Diese
Umfrage war nämlich so - ich habe mir das angeschaut -, dass jene Jugendlichen,
die das betreffen würde, also 14-, 15-, 16-Jährige, eine große Mehrheit für die
Wahlaltersenkung haben und diejenigen, die es nicht betrifft, nämlich
diejenigen, die ohnehin schon wählen können, nicht. Wenn man 1919 die Männer
gefragt hätte, ob es das Frauenwahlrecht gibt, bin ich mir nicht sicher, welche
Mehrheit dabei herausgekommen wäre. Wir sehen das in einigen Kantonen der
Schweiz. (Abg Martina Malyar: Ich bin mir
ganz sicher, was dabei herausgekommen wäre!)
Sie werfen uns vor, dass wir Jugendliche nicht
fragen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass gerade die Wahlaltersenkung das
Zeichen dafür ist, dass man diejenigen, die von Gesetzesänderungen betroffen
sind, dazu fragt, dass man ihnen die Möglichkeit gibt, über das politische
System abstimmen zu können, das über die Zukunft der Jugendlichen bestimmt.
Ihre Weigerung, eine Wahlaltersenkung zu machen, ist das beste Beispiel dafür,
dass Sie die Jugendlichen nicht fragen wollen, was diese von Ihrer Politik
halten. Aus Ihrer Sicht ist das sicher richtig! (Beifall bei der SPÖ.)
Wie erwähnt ist das Jugendschutzgesetz ein richtiger
Schritt, für junge Menschen gute Regelungen zu schaffen, indem man sie
einbindet. Was ein tolles Gegenbeispiel zum Jugendschutz ist, was nämlich die
Bundesregierung unter Jugendschutz versteht, sieht man an der geplanten Reform
der Gewerbeordnung: Abschaffung des Jugendgetränks, Abschaffung der
Verpflichtung eines Aushangs der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen. Ich
meine, wenn kein alkoholfreies Getränk billiger als ein Glas Wein oder Bier
ist, dann ist das nicht nur kein Jugendschutz, sondern das ist ein konkreter
Ansatz zum Alkoholmissbrauch! (Beifall
bei der SPÖ.)
In dem Zusammenhang finde ich es spannend, dass Frau
StRin Landauer erkannt hat, dass Alkohol auch eine Einstiegsdroge sein kann.
Ich hoffe, Sie kommunizieren das an Ihre Partei und auch an den RFJ. (StRin Karin Landauer: Die Jugendpolizei
habe ich zitiert! Aber ich gebe Ihnen schon Recht!) Es freut mich aber
sehr, dass alle Parteien unserem Antrag, in dem wir den zuständigen Minister
Bartenstein auffordern, von den geplanten Streichungen der
Jugendschutzparagraphen in der Gewerbeordnung abzusehen, beigetreten sind. Wir
überreichen ihn hier, ganz glücklich. Wir möchten damit von dieser Stelle, von
Wien aus, die Bundesregierung auffordern, nicht nur die Interessen der
Wirtschaftstreibenden ernst zu nehmen, sondern sich ebenso um die Jugendlichen
zu kümmern, auch wenn sie das nicht gewohnt ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Die neue Wiener Jugendschutzregelung nimmt
Jugendliche ernst. Es wäre schön, wenn sich auch die Bundesregierung ihrer
Verantwortung gegenüber jungen Menschen bewusst wäre. Wir wollen nämlich eine
Politik, die ganz genau weiß, was Jugendliche wollen. Wir wollen eine Politik,
die junge Menschen selber fragt, einbindet und mitbestimmen lässt. Das ist der
Wiener Weg. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Strache zum Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Heinz Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Es ist heute schon erwähnt worden, dass es leider
Gottes nicht, wie das in anderen Bundesländern der Fall war, die Möglichkeit
gab, eine eingehende Diskussion im Ausschuss führen zu können und sich dort
dementsprechend die Oppositionsparteien anzuhören und deren Vorschläge
einfließen zu lassen. Wir haben deshalb vor dem letzten Ausschuss der Frau
Ausschussvorsitzenden einen Abänderungsantrag mit Abänderungsvorschlägen per
Mail zugeschickt, damit sie zumindest vorher rechtzeitig Abänderungsvorschläge
hat, einsehen und sich Gedanken machen kann. Es war dann so, dass die einzig
lapidare Wortmeldung im Ausschuss jene war, dass das alles abgelehnt wird. Von
inhaltlicher Diskussion war leider Gottes weit und breit keine Spur. Man hat
prinzipiell gesagt, man will das nicht und wird das ablehnen.
Schade ist auch, dass man nicht gleich den Versuch
unternommen hat, wie es im Sinne der Bundesverfassung, im Artikel 15a, der
Glied-Staatenverträge, (Horizontales Konkordat), vorgesehen ist, dass man ein
österreichweites Jugendschutzgesetz hätte verankern können und das in Angriff
hätte nehmen sollen. Das ist verab-
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