Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 53
Magistratsbeamtin gesehen -, mehrheitlich gesagt haben, sie
können sich vorstellen, dass es einen eigenen Jugendschutzausweis gibt. Wir
meinen, wenn sich das die Jugend selbst wünscht, dass man dem auch nachkommen
sollte und es vernünftig wäre, einen Jugendschutzausweis einzuführen, mit dem
sich der junge Mensch in Zukunft ausweisen kann, wo er aber auf der Rückseite
kurz und bündig die wesentlichen Punkte der Jugendschutzbestimmungen angeführt
hat, diese nachlesen kann und weiß, welche Bestimmungen es da gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben selbst zugegeben und heute auch angemerkt,
dass es im Bereich der Information gewisse Fehlerquellen in den vergangenen
Jahren gegeben hat, dass viele junge Menschen gar nicht wissen, was in den
Jugendschutzgesetzbestimmungen steht und welche Verpflichtungen sie eigentlich
hätten. Deshalb wäre das so wichtig und mit dieser Möglichkeit des
Jugendschutzausweises sehr leicht zu bewältigen.
Auch im Bereich des § 6, "Pflichten der
Unternehmer und Veranstalter", wäre es vernünftig gewesen, das noch
genauer zu definieren, indem man sagt, Unternehmer wie Gastwirte und
Veranstalter nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz, wie Rave-Veranstalter,
Event-Veranstalter et cetera, dass man das klarer definiert, damit es nicht
irgendwelche Lücken gibt, wo man dann der Meinung ist, man müsste sich nicht an
die Bestimmungen halten.
Die Ausgehzeiten haben wir heute schon bei der
Jugendanwaltschaft angesprochen. Da wissen wir, dass sich 85 Prozent der
betroffenen Jugendlichen bei der Volksbefragung nicht für den
ExpertInnenvorschlag ausgesprochen haben. Ich halte es nochmals fest. Deshalb
waren wir der Meinung, dass man eine Zwischenlösung betreffend die Ausgehzeiten
finden sollte. Dazu wäre unser Vorschlag gewesen, dass man sich bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit von 6 bis 22 Uhr an
öffentlich zugänglichen Orten bewegen kann und dann für jedes weitere
Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sozusagen eine zusätzliche Stunde
mehr, wie das auch in anderen Bundesländern durchaus der Fall ist. Das wäre
eine Stufensteigerung gewesen und hätte für jedes weitere Alter sozusagen ein
Stück mehr Recht und Verantwortung übertragen.
Wir haben im Bereich der verbotenen Lokal- und
Betriebsräumlichkeiten im § 9 festgestellt, dass eine genauere Definition
der ganzen Veranstaltungslokale, wo eigentlich das Interesse vorhanden sein
sollte, dass Kinder und Jugendliche dort nicht auftauchen, wie Peepshows,
Swingerklubs und andere Lokale, schön gewesen wäre, damit es nicht zu
Missverständlichkeiten kommt und vielleicht die eine oder andere
Gesetzespassage anders ausgelegt werden kann.
Im § 10 "Jugendgefährdende Medien,
Datenträger, Gegenstände und Veranstaltungen" haben wir nicht mehr und
nicht weniger als das auch verlangt. Die Diskriminierung von jungen Menschen,
die ein politisches Bekenntnis an den Tag legen, soll in Zukunft nicht mehr
möglich sein. Hierzu hat Kollegin Wehsely damals im Gemeinderatsausschuss
gesagt, dass sie in keinster Weise ein Interesse daran hat, eine
Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen im politischen Bekenntnisbereich
hier zu verankern. Sie hat eindeutig gesagt, sie wird keinem einzigen Punkt von
uns zustimmen und auch die SPÖ wird das nicht tun. Das heißt aber, dass
Diskriminierung in diesem Bereich möglich sein wird, weil Sie es nicht
verankert haben, aber alle anderen Punkte haben Sie sehr genau verankert. Es
tut doch nicht weh, wenn man hineinnimmt, dass jemand, der ein religiöses
Bekenntnis hat, selbstverständlich nicht diskriminiert werden darf, aber es tut
auch in keinster Weise weh, hineinzunehmen, dass man jemanden auch auf Grund
seines politischen Bekenntnisses nicht diskriminieren darf.
Wenn Sie das nicht wollen, dann gehe ich davon aus,
dass Sie offenbar Angst davor haben, dass das in dieser Stadt passiert und dass
es vielleicht in Schulen vorkommt, dass man junge Menschen diskriminiert, weil
sie eben ein Bekenntnis haben, das nicht passend für den jeweiligen Lehrkörper
ist. Das sollte man eigentlich vermeiden. Deshalb finden wir es sehr schade,
dass Sie unserem Abänderungsvorschlag nicht nachkommen wollen.
"Anhalteverbot", § 11a, war von uns
ein Vorschlag, dass man diesen zum § 11 dazu macht, wo man über den
Bereich der Anhalter sozusagen Festlegungen trifft, erst ab einem gewissen
Alter dem Anhalter erlaubt, dass er irgendwo ein Kfz anhalten und Autostopp
machen darf, eine Regelung einführt, dass das erst ab einem gewissen Alter
zulässig ist, weil wir der Meinung sind, dass gerade in diesem Bereich sehr
viele Gefahrenpotenziale lauern und davon speziell die Kinder und Jugendlichen
betroffen wären.
"Strafen und sonstige Maßnahmen",
§ 12: Da hätten wir den Vorschlag gehabt, dass es, wenn es zu einer
Übertretung des Landesjugendschutzgesetzes kommt, nach dem Belehrungs- und
Informationsgespräch zu einem weiteren Schritt kommen könnte, nämlich zu
sozialen Leistungen wie Mithilfe in der Jugend-, Alters- und Gesundheitspflege,
wo junge Menschen dann auch die Wichtigkeit in diesen sozialen Bereichen auf
Grund solcher sozialen Leistungen erkennen können und das vielleicht ein
bisschen mehr Verständnis für sie gebracht hätte. Man hat diesen Punkt in
keinster Weise andiskutiert. Man hat bei diesem Punkt keine Bereitschaft
gezeigt, diesen Punkt eventuell annehmen zu wollen. Es wäre sicherlich
vernünftig gewesen, nach einem Belehrungsgespräch nicht gleich zu einer
Geldstrafe überzugehen, sondern einen Zwischenschritt wie soziale Leistungen im
Bereich der Jugend-, Alters- und Gesundheitspflege vorzusehen.
Deshalb meinen wir, dass das Gesetz zwar insgesamt eine
Verbesserung darstellt - das ist selbstverständlich auch festzuhalten -, dass
es aber leider Gottes kein optimales Gesetz ist und in manchen Bereichen,
speziell im Bereich des Alkohol- und Nikotinmissbrauchs, überhaupt nicht den
heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Wir können daher in
diesem Sinne
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