Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll -
Seite 49 von 53
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Es ist erfreulich, dass neben der
großen Beteiligung der Jugendlichen bei der Gesetzwerdung auch in diesem Hause
eine große Mehrheit die Zustimmung zu diesem Gesetz signalisiert hat.
Es ist bedauerlich, aber es war
zu erwarten, dass die Freiheitlichen diesem Gesetz nicht zustimmen können,
wiewohl ich darauf hinweisen möchte, dass die Argumentation hier sozusagen eine
ist, die sich ein bisschen im Kreis dreht. Der Antrag, den Sie hier eingebracht
und im Ausschuss schon angekündigt haben, würde eigentlich bedeuten, dass sich
das Gesetz komplett ändern würde, weit davon entfernt wäre von Ihrer Forderung,
die Sie hier gerade vorhin aufgestellt haben, nämlich ein einheitliches Gesetz
zu haben. (Abg Heinz Christian Strache: Es gibt ja auch in Niederösterreich und
im Burgenland ein Jugendschutzgesetz!) Wir würden mit einer Zustimmung -
abgesehen von den inhaltlichen Differenzen, die es gibt - zu diesem Antrag den
Weg, den wir mühevoll beschritten haben, wieder verlassen, nämlich mit
Niederösterreich und dem Burgenland ein gemeinsames Gesetz zu haben. (Abg Heinz
Christian Strache: Aber dort gibt es andere Formulierungen!) Diese Gesetze sind
schon beschlossen und weit entfernt - Gott sei Dank - von den Bestimmungen, die
Sie hier einbringen. Dass Sie auf der anderen Seite vielleicht diese Vorschläge
zur Diskussion stellen in den anderen Bundesländern, die ja noch auf dem Weg
zur Gesetzwerdung sind, da bin ich gespannt darauf.
Ich möchte auch noch einmal
betonen: Unsere Idee und unser Wunsch war die bundeseinheitliche Regelung. Das
können Sie oder könnten Sie - ich stelle es Ihnen gern zur Verfügung - auch
nachlesen in den Protokollen von den jeweils zweimal im Jahr stattfindenden
Jugendwohlfahrtsreferentenkonferenzen der Verantwortlichen auf Landesebene. Da
kann man in den jeweiligen Tagesordnungen über Jahre zurückverfolgen, wie oft
das auf der Tagesordnung gestanden ist und mit welchen Argumenten es
zurückgewiesen wurde von den einzelnen Bundesländern. Und genau bei einer
solchen Sitzung haben die politisch Verantwortlichen der drei Bundesländer
Wien, Niederösterreich und Burgenland dann abseits am Rande der Sitzung
beschlossen, jene Expertenrunde einzuberufen und eine Arbeitsgruppe zu beauftragen,
die dann letztendlich das Ergebnis gebracht hat, das wir heute beschließen.
Und ich sage noch einmal ein
Dankeschön an diese vorbereitende Arbeitsgruppe, die sich aus Expertinnen und
Experten aus allen drei Bundesländern zusammengesetzt hat.
Ein Zweites noch, was mir sehr
wichtig ist, und das ist auch im Gesetz verankert, dass es nicht nur bei der
Gesetzwerdung, sondern jetzt natürlich vor allem nach der Beschlussfassung eine
ganz wichtige Aufgabe geben wird, nämlich die Information über das Gesetz. Und
diese wird vielschichtig sein. Herr Abg Wutzlhofer hat schon darauf hingewiesen
und auch Frau Abg Schild, dass neben der Homepage, die hier existiert - und
hier befinden wir uns in einem Medium, das von Jugendlichen sehr stark
aufgegriffen wird -, ein ganzes Paket an Informationsmaßnahmen bereits
vorbereitet ist vom Landesjugendreferat. Es wird einer der Schwerpunkte, auch
der pädagogischen Schwerpunkte der schulischen und außerschulischen
Jugendarbeit sein, über Partizipation auf der einen Seite, aber natürlich auch
über rechtliche Bestimmungen, wie es das Jugendschutzgesetz nun einmal ist, in
den nächsten Monaten mit den betroffenen jungen Menschen zu diskutieren, sie zu
informieren, aber diese Diskussion auch auszuweiten auf die Erwachsenen, nicht
nur die betroffenen Eltern, sondern natürlich auch auf jene Erwachsenen, die
insofern betroffen sind, als sie zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer
sind, die auf andere Art und Weise Jugendschutzbestimmungen sehr ernst nehmen
sollten.
Ich möchte daher nur ganz kurz
auch aus meiner Sicht zu den Anträgen sagen, dass ich dankbar bin für den
Antrag bezüglich der Wortwahl. Dem werden wir zustimmen - das ist schon gesagt
worden -, weil Sie tatsächlich Recht haben und ich das auch so sehe, dass die
Wortwahl Signale senden kann. Das sollte man berücksichtigen.
Nicht zur Zustimmung empfehle ich
den Antrag bezüglich der Verordnung, gar nicht sosehr wegen des Inhalts, weil
da könnte ich noch sagen, hier würden wir etwas verordnen, was den Tatsachen
und der Realität entspricht, daher bräuchte es nicht im Sinne der Vereinfachung
einer Verordnung.
Nicht einverstanden kann ich mich
aber erklären - und das ist auch gesagt worden - mit einer Verordnung,
Personalentscheidungen zu treffen. Das ist nicht Sache eines Gesetzes und auch
nicht einer Verordnung.
Dem Antrag der Freiheitlichen
nicht zuzustimmen, würde ich empfehlen, das habe ich schon gesagt.
Sehr begrüße ich den Antrag, der
eingebracht wird, um zu verhindern, dass auf Bundesebene ein Gesetz verändert
wird, das jetzt eine sinnvolle Regelung enthält und damit eine Aufweichung des
Jugendschutzes vornehmen würde.
Ich bedanke mich noch einmal bei
allen Beteiligten, die mitgeholfen haben, dieses Gesetz ein ganz besonderes
werden zu lassen, und freue mich jetzt auf Ihre so große Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge.
Wer mit dem Abänderungsantrag, eingebracht von der grünen
Fraktion, betreffend Konkretisierung des Belehrungs- und Informationsgesprächs,
sprich also jetzt Verordnungen zu erlassen, einverstanden ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Der zweite Abänderungsantrag, auch wieder eingereicht
von der grünen Fraktion, betrifft die Umbenennung des Belehrungs- und
Informationsgesprächs in Beratungs- und Informationsgespräch. Wer damit
einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist
mehrheitlich so angenommen.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular