Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 53
Den dritten Abänderungsantrag, eingebracht von den
FPÖ-Landtagsabgeordneten Heinz Christian Strache und Ing Herbert RUDOLPH,
betreffend Änderung von verschiedenen Paragraphen, möchte ich auch zur Abstimmung
bringen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist
die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und
Resolutionsantrag, der von allen Parteien unterstützt wird. Ich darf um ein
Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist einstimmig so angenommen.
Wenn
kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.
- Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 1 (00805/2002-GWS). Sie betrifft die erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien und die
Wiener Stadtverfassung geändert werden. Sie betrifft die Verländerung der
Bundesstraßen B.
Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag
Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich bitte Sie, diesem Gesetzesentwurf beziehungsweise
der Änderung der Wiener Stadtverfassung zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs. 10 der
Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte
zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das
ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr
Abg Fuchs. Ich erteile es ihm.
Abg Georg Fuchs
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Auf Grund der Verländerung, der Übertragung der Bundesstraßen B,
ist dieser Gesetzesentwurf notwendig geworden und auch in der Stadtverfassung
zu verankern.
Diese Übertragung der Bundesstraßen B ist rein gesehen
eine Verwaltungsreform, ist aber auch Abbau der Bürokratie und heißt ein Näher
zum Bürger: bei Planung, bei Neubauten, bei Umbauten, bei der Instandhaltung,
bei Maßnahmen aber auch für Behinderte, bei Maßnahmen für Verkehrssicherheit,
zum Beispiel bei Markierungen oder bei Verkehrsleitänderungen.
Was war wichtig am Inhalt? - Es war die Frage des
Schutzes des Nachbarn vor Beeinträchtigungen. Wir haben darauf gepocht, dass
dies gewährleistet bleiben muss, zum Beispiel beim Lärm. Hier muss entsprechend
vorgesorgt werden.
Für diese vom Bund aufgelassenen Bundesstraßen gilt
gemäß §§ 17 und 18 des Bundesrechts die Verpflichtung zur unentgeltlichen
Übertragung der Verkehrsflächen in das öffentliche Gut. Das heißt, für die
Erstellung, Erhaltung, Herstellung, Unterhaltung oder Umgestaltung und auch
natürlich der dazugehörigen Anlagen kann der Eigentümer und kann das Eigentum
herangezogen werden in Form einer Enteignung. Natürlich auch bei der Entfernung
aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Dem Enteigneten gebührt für die Enteignung - und das
ist festgeschrieben - eine, wenn es ein vermögensrechtlicher Nachteil ist,
absolute Schadloshaltung. Ist ein Grundstücksrest - und das ist auch für uns
wesentlich gewesen - in seiner bisherigen Verwendung nicht mehr zweckmäßig oder
nutzbar, so ist das ganze, das gesamte Grundstück einzulösen. Das war bisher im
Bund so und das soll auch in Wien so sein.
Wird dem Enteigneten zum Beispiel an seinem
Hauptwohnsitz die Wohngelegenheit entzogen, so ist ebenfalls nach der
Übertragung an das Land Wien eine Entschädigung zu zahlen oder eine
entsprechende, nach der Größe und Ausstattung gemäße Ersatzwohnung oder
Wohngelegenheit anzubieten.
Und nun zur Straßenbaulast, meine Damen und Herren,
für Gehsteige, Gehwege, die erforderlich werden, oder - und ich sage das klar -
die Wiederherstellung bestehender Gehsteige und Gehwege, weil hier kommt es
immer wieder zu großen Diskussionen. Das geht zu Lasten der Kommune. Enteignungsbescheide,
das war bisher so und soll auch in Wien so sein, werden durch unparteiische
Sachverständige beurteilt, nicht durch die MA 40, sondern echt durch
unparteiische Sachverständige.
Alle diese Punkte, meine Damen und Herren, sind
wichtig im Sinne der Verwaltungsökonomie. Und wir von der ÖVP treten dafür ein,
dass im Zuge dieser Verländerung der Bundesstraßen für den
Grundstückseigentümer absolut kein wirtschaftlicher Nachteil, wie immer er aussehen
mag, eintreten darf. (Beifall bei der
ÖVP.)
Ich beantrage daher gemeinsam mit meinen Kollegen Gerhard
Pfeiffer und Dr Wolfgang Ulm, dass dies auch tatsächlich durchgeführt wird. Und
ich ersuche Sie dazu auch, dem zuzustimmen, dass im Zuge dieser Verländerung
der Bundesstraßen B insbesondere darauf zu achten ist, dass diesen Grundstückseigentümern
auf Dauer kein wirtschaftlicher Nachteil erwächst. Ich beantrage daher auch
eine sofortige Abstimmung.
Meine Damen und Herren! All das, was hier gesagt
wurde, hat sich in der Verordnung niederzuschlagen, denn dort werden die
gezielten Maßnahmen gesetzt. Dort muss man auf die einzelnen Punkte
entsprechend eingehen und diese auch berücksichtigen.
Und es muss auch der Bevölkerung klar und deutlich gemacht
werden, welche Straßen es sind, damit sie unter Umständen auch Vorschläge
machen kann auf Verbesserungen und so weiter. Das heißt, die Auflistung dieser
Straßen ist auch öffentlich kundzutun.
Ich warne jedoch vor vorzeitigen und leichtfertigen
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