Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 53
Diese 524 Millionen sind vorgesehen, davon sollen
294,2 Millionen für den Straßenausbau verwendet werden und
229,8 Millionen sollen in die Erhaltung und Instandhaltung fließen.
Ich möchte damit nur die Bedeutung dieser
Gesetzesvorlage kundtun, dass die Nachvollziehung der jetzt notwendigen
Gesetzesbestimmung natürlich auch ein Vorfeld hat und in diesem Vorfeld in
Verhandlungen Ergebnisse erreicht werden mussten, die sicherstellen, dass bei
Übertragung dieser Bundesstraßen B auch die entsprechende finanzielle
Grundlage vorhanden ist.
Es konnte aber darüber hinaus in den Verhandlungen
mit dem Bund und der ASFINAG sichergestellt werden, dass vor allem ein großer
Teil der hochrangigen A- und S-Straßen nach wie vor in der Kompetenz der
ASFINAG verbleibt und dass dort auch die Kompetenz wahrgenommen wird.
Sichergestellt wurde auch - und das ist auch ein
wichtiger Aspekt - auf Grund des Verhältnisses der bemauteten und nicht bemauteten
Straßen, dass weder auf der einen Seite die Wirtschaft noch auf der anderen
Seite die Privaten eine Benachteiligung erfahren. Auch das wurde in den
Verhandlungen erreicht.
Ich glaube, man sollte dieses Verhandlungsergebnis
etwas weiter sehen und es auch aussprechen, dass ein gutes Ergebnis erreicht
worden ist.
Unser StR Schicker hat bei den Verhandlungen mit dem
Bund auch klar deponiert, dass die vorgesehenen 22 Cent an Lkw-Bemautung
pro Kilometer nicht ausreichend sein werden, um den gesamten Finanzbedarf für
diese Straßeninfrastrukturprojekte und für die Bahninfrastrukturprojekte decken
zu können. Es wurde dort vorgeschlagen, dass 29 Cent pro Kilometer besser
wären, um auch entsprechende Querfinanzierungen aus diesen Lkw-Mauteinnahmen zur
Bundesbahn, auf die Schiene vorzunehmen.
Nun, meine Damen und Herren, um nur die Dimension
noch einmal darzustellen: In Wien liegen Bundesstraßen in der Länge von
257 Kilometer, und es wird jetzt an uns liegen, je nach Beschlussfassung
im Landtag und dann im Gemeinderat, die entsprechenden Prioritätenreihungen für
Maßnahmen auf diesen Straßen zu setzen.
Geld ist nie genug da, aber an Hand dieser Dimension
der Kilometer zeigt sich, dass hier eine große Aufgabe in die Verantwortung der
Stadt Wien und des Landes Wien kommen wird.
Es wurde schon angesprochen vom Kollegen Fuchs, dass
es natürlich zur Ausführung, wenn der Bund dieses
Bundesstraßen-B-Übertragungsgesetz im Parlament eingebracht und das Parlament
es beschlossen hat, auch einer Verordnung bedarf und dann einer neuen
Festschreibung der entsprechenden Hauptstraßen in einer so genannten
Hauptstraßenverordnung. Hier wird noch zu diskutieren sein und dann werden im
Gemeinderat die notwendigen Beschlüsse zu fassen sein.
Besonders positiv, um das noch zu erwähnen, meine
Damen und Herren, bei dieser neuen Straßenkompetenz für das Land Wien ist, dass
es dadurch zu rascheren Projektabwicklungen und auch zu entsprechenden
Auftragsvergaben in diesem Bereich kommen wird. Es können Verzögerungen durch
den Bund in diesem Bereich verhindert werden. Es gibt ja einige Beispiele
gerade an der B 228, also hinter den Gasometern, wo Grundstücksankäufe
unter dem Titel "Gemüseautobahn" lange Zeit verhindert haben, dass
dort diese Straßenbauvorhaben, diese wichtigen Vorhaben auch umgesetzt werden
konnten.
Damit, meine ich, meine Damen und Herren, ist
sichergestellt, dass wichtige politische Entscheidungen im Hinblick auf die
Straßenverkehrsinfrastruktur rascher getroffen werden können und auch rasche
Impulse für die Wirtschaft und für die Beschäftigung erfolgen können.
Gleichzeitig werden damit aber auch Anrainerrechte gesichert, die auch ein
Anrecht darauf haben.
Nun, meine Damen und Herren, wie schon gesagt: Mit
diesem vorliegenden Gesetzesentwurf und der Beschlussfassung heute durch den
Landtag, hier im hohen Haus, werden die Voraussetzungen geschaffen, um nach dem
Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes vom Bund auch entsprechende
rasche Sofortmaßnahmen setzen zu können.
Ich komme schon zum Schluss, meine Damen und Herren.
Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung zu dem eingebrachten Initiativantrag und
bringe auch von meiner Fraktion einen Abänderungsantrag zum vorliegenden
Initiativantrag ein, der eine Rückführung der Radwegkompetenzen, die im
Hauptradwegnetz ausgewiesen sind, in die Zentralkompetenz des Ressorts
Stadtentwicklung und Verkehr vorsieht. Ich ersuche auch hier um Ihre
Zustimmung.
Meine Fraktion kann dem vorliegenden Beschluss- und
Resolutionsantrag der Fraktion der Österreichischen Volkspartei keine Zustimmung
geben, weil dieser sachliche Inhalt bereits in den Initiativanträgen und im
Abänderungsantrag beinhaltet ist. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Mir liegt keine weitere
Wortmeldung vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das
Schlusswort.
So kommen wir gleich zur Abstimmung über den
Abänderungsantrag, mit dem die Bauordnung für Wien und die Wiener
Stadtverfassung geändert werden. Der Antrag liegt Ihnen vor.
Ich darf jene Damen und Herren, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist
einstimmig so angenommen. Der Abänderungsantrag wird in die Gesetzesvorlage
miteinbezogen.
Wir kommen nun zur ersten Lesung. Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem Gesetz in erster Lesung zustimmen wollen, um ein
Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und
Resolutionsantrag von der ÖVP-Fraktion. Ich bitte jene Damen und Herren, die
diesem Beschlussantrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. - Das ist die Minderheit. Der Beschlussantrag
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