Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 53
Enteignungen ohne Vorhabensverwirklichung. Das hat es schon
gegeben, am Leberberg. Einige werden sich noch erinnern können. Es handelt
sich, meine Damen und Herren, um Eigentum, und das Eigentum ist ein hohes Gut,
mit dem man nicht rücksichtslos oder leichtfertig umgehen kann.
Wir werden daher diesem Gesetz, meine Damen und
Herren, unter Berücksichtigung aller dieser Punkte die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Driemer zum Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Johann Driemer
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin!
Meine Damen und Herren!
Aus meiner Sicht zeigt sich wieder einmal mehr, dass
die Sozialdemokratie in Wien politisch vorausschauend wichtige
Gesetzesinitiativen setzt und so sehe ich auch den vorliegenden
Gesetzesinitiativantrag. Wir meinen, dass wir mit diesen vorausschauenden
Gesetzesinitiativen gerade jetzt, wo es besondere krisenhafte Erscheinungen in
der Wirtschaft gibt, bei Vorliegen natürlich der Entscheidung des Parlaments
über das Bundesstraßenübertragungsgesetz, rascher in der Lage sind, der
krisengeschüttelten Wirtschaft, vor allem der Bauwirtschaft, entsprechend unter
die Arme zu greifen.
Nun, meine Damen und Herren, die Wiener
Landesregierung stellt nach dem Beschluss des vorliegenden Gesetzesentwurfs
durch den heutigen Landtag sicher, dass wir hier jeglichen Zeitverlust
verhindern, und zwar auch verhindern in der Wahrnehmung dieser neuen Kompetenz,
nämlich der Übertragung der Bundesstraßen B in die Kompetenz der Stadt und
des Landes Wien.
Entgegen dem Kollegen Fuchs, der
hier in diesem Gesetzesinitiativantrag sieht, dass eventuell nachhaltig
wirtschaftlicher Schaden für Anrainer entstehen könnte, bin ich der Auffassung,
dass diese Gesetzesvorlage, die zu behandeln ist, jetzt schon inhaltlich,
sachlich den Anrainern keine zusätzlichen Belastungen, aber auch keine
Schlechterstellung bringen wird, weil es eine Festschreibung des derzeitigen
Zustands ist.
Nun, meine Damen und Herren, der Beschluss der
Gesetzesvorlage gewährleistet - wie ich schon ausgeführt habe -, durch ein
rasches Handeln der Wiener Landes- und Stadtregierung, gerade jetzt angesichts
der angespannten Arbeitsmarktsituation, positive Impulse zu setzen.
Es ist mir aber auch, meine Damen und Herren, ein
besonderes Bedürfnis, hier im hohen Haus, dem Landtag, darauf hinzuweisen, dass
gerade die Wiener Landes- und Stadtregierung ausschließlich und insbesondere
eine Politik für Menschen verfolgt. Ich möchte hier auch darauf verweisen, dass
gerade die Politik Wiens beispielgebend und musterhaft für die Bundesregierung
auf vielen Ebenen sein könnte.
Wir sehen ja gerade, meine Damen und Herren, dass
sehr wenig Verlass auf Versprechungen der Bundesregierung ist. Ich möchte dies
nur an Hand eines einzigen Beispiels, weil es auch im Zusammenhang steht,
aufzeigen. Hier wird unter FPÖ-Vorgabe eine Steuerreform, eine Entlastung der
Menschen auf der Abgabenseite versprochen. Zwei Tage später gibt es sozusagen
eine Korrektur von Westenthaler und Khol: Es reicht nur mehr zu einem
Belastungsstopp. Also, so rasch ändern sich die Versprechen! Es ändert nichts
an der Tatsache, dass wir die hohe Abgabenquote hier festgeschrieben bekommen
haben.
Nun, ich gebe auch - und da komme ich schon wieder
zum Poststück 1 - all jenen Recht, meine Damen und Herren, die den
gesamtstaatlichen Handlungsbedarf dieser Bundesregierung in Frage stellen.
Zum vorliegenden Poststück möchte ich festhalten,
meine Damen und Herren, dass die sozialdemokratische Landesregierung im
Hinblick auf die Verländerung der Bundesstraßen, wie auch im Positionspapier
des MasterplanVerkehr für Wien festgehalten, diese Verländerung unter
bestimmten Voraussetzungen begrüßt. Um das nur anzureißen:
Erstens. Das bestehende und neu zu errichtende
höchstrangige Straßennetz bleibt nach wie vor in der Kompetenz der ASFINAG und
wird dieser überantwortet.
Zweitens. Es wurde festgehalten, dass auch die
Finanzmittelzuteilung auf der Basis des Budgets 2002, und zwar aus dem
Bundesstraßenbaubudget, erfolgt und jährlich zu valorisieren ist. Es ist ja
auch die Finanzierungsgrundlage für die jetzt zu übertragenden
Bundesstraßen B.
Drittens. Es ist auch die Forderung aufgestellt
worden, dass die Einnahmen aus der Verländerung der Bundesstraßen den Ländern
zufließen sollen.
Viertens. Es muss eine einvernehmliche Lösung
zwischen Bund und allen Ländern im Rahmen des Generalverkehrsplans erzielt
werden.
Nun, meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst und
viele mit mir, dass in der Realität, die wir vor uns haben, diese umfassenden
Ziele, die wir im Verkehrsmasterplan Wien festgeschrieben haben, in den
Verhandlungen natürlich nicht erreicht werden konnten. Das muss man auch hier
zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass es aber trotzdem verhandlungstaktisch
klug war, dass höhere Forderungen an den Bund herangetragen worden sind, um
dann letztendlich ein gutes und verträgliches Ergebnis nach Hause zu bringen.
Was natürlich besonders problematisch werden könnte,
meine Damen und Herren, ist, dass Verhandlungsergebnisse mit Teilzeitministern
abgeschlossen werden, wo man heute noch einen Minister oder eine Ministerin
gegenüber sitzen hat und am nächsten Tag oder in den nächsten Wochen bereits
wieder ein anderer das Ressort Verkehr in seiner Verantwortung hat.
Ich möchte aber auch insbesondere feststellen, meine Damen
und Herren, dass im Zuge dieser Verhandlungen mit dem Bund das
Finanzierungsangebot des Bundes begonnen wurde mit einer Größenordnung von
450 Millionen noch ATS, noch Schillingen, und auf Grund der geschickten
Verhandlungsführung unseres StR Schicker mit seinen Beamten ist es dann
gelungen, dieses Ergebnis von 450 Millionen auf 524 Millionen zu
verbessern.
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