Landtag,
8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 48
Wege. Sei es durch die Direktvermarktung,
die sehr, sehr gut ankommt, oder sei es durch die Biomasse für Heizzwecke.
Gerade hier haben wir eine erneuerbare Energie, die sehr gut ankommt, und die
der Umwelt gut tut. Egal, ob es Holz ist oder Stroh ist, die Bauern wissen,
dass sie hier am richtigen Weg sind.
Die Bauern sichern auch die
Lebensqualität der Wiener, indem sie hier in Wien sehr, sehr gute Lebensmittel,
sehr gute, gesunde Gemüsesorten erzeugen. Daher ist dieses Gesetz so wichtig
und deshalb brauchen sie nicht nur unsere Hochachtung, sondern brauchen auch
unsere Unterstützung.
Wir stimmen diesem Gesetz gerne
zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg
Zimmermann zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Paul Zimmermann (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr verehrten Damen
und Herren!
Ich werde jetzt versuchen, doch
ein bisschen auch zu dem Gesetz zu reden, das wir heute zu beschließen haben.
Die gegenständliche
Gesetzesnovelle hat als Schwerpunkt folgende Themenbereiche zum Inhalt:
Zum Ersten die Erweiterung des
Personenkreises der Kammerzugehörigkeit und damit auch verbunden die
Wahlberechtigung für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer.
Zum Zweiten die Vereinfachung
des Wahlverfahrens vor allem für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer.
Alle Fraktionen, meine sehr
verehrten Damen und Herren, waren sich darüber einig, das Wahlgesetz zu
verabschieden und ein neues zu installieren, das besondere Inhalte hat, auf die
ich gern ein bisschen eingehen möchte. Wenn ich sage alle Fraktionen, so sind
die GRÜNEN in der Landwirtschaftskammer nicht vertreten und konnten in diesem
Fall nichts dazu beitragen.
Auf Grund eines Wunsches der
Landwirtschaftskammer und der dortigen Fraktionen sollen zwecks demokratiepolitischer
Aufwertungen der Interessenvertretung in der Wiener Landwirtschaft zukünftig
auch Familienangehörige und allenfalls auch Pensionisten per Erfüllung der
entsprechenden Voraussetzungen, die ja vorgeschrieben sind, als
Kammerzugehörige gelten. Der Begriff der Kammerzugehörigkeit, um das ein
bisschen zu erläutern, war bislang - von einer Ausnahme abgesehen, und zwar
wenn man eine Steuernummer gehabt hat - nur auf eine kammerzugehörige Person
pro Betrieb ausgerichtet. Die Struktur entspricht jedoch nicht mehr den
heutigen Anforderungen in einem komplexen und sich ständig veränderndem Umfeld.
Die beabsichtigte Ausweitung des Personenkreises der Kammerzugehörigkeit
erscheint daher geboten, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und auch die
Bereitschaft, im Bereich der Land- und Forstwirtschaft auch weiterhin tätig zu
sein, zu stärken.
Durch die Einbeziehung der
mitarbeitenden Familienangehörigen soll weiter sichergestellt werden, dass alle
Personen, die in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptsächlich
hauptberuflich tätig sind, auch die Zusammensetzung ihrer Berufsvertretung mitentscheiden
können. Die Erweiterung des Personenkreises der Kammerzugehörigkeit vor allem
jetzt bei den Wahlen, findet auch in einer Änderung des Wahlverfahrens ihren
Niederschlag. Die bisher praktizierte kostenintensive Form der Erfassung der
Wahlberechtigten zum Beispiel durch Wähleranlageblätter soll daher entfallen.
Stattdessen hat die Landwirtschaftskammer ein Mitgliederverzeichnis zu führen,
auf Grund dessen die Eintragung in das Wählerverzeichnis vorzunehmen ist. Diese
Maßnahme wird einerseits eine Vereinfachung des Wahlverfahrens und andererseits
auch eine Reduzierung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten mit sich
bringen.
Ich denke, meine sehr verehrten
Damen und Herren - und die meisten von Ihnen wissen das ja -, dass die
Landwirtschaft in Wien und da besonders die Gärtner schwierigen
Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind. Die vorliegende Gesetzesnovelle soll
dazu beitragen, die Motivation, in der Landwirtschaft zu arbeiten, zu heben.
Ich danke Ihnen. Ich darf auch
mitteilen, dass meine Fraktion diesem Antrag sehr gerne zustimmen wird. - Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg
Mag Maresch zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Wir werden natürlich diesem
Landwirtschaftsgesetz zustimmen, aber wir kritisieren bei der Wiener Stadtlandwirtschaft
noch immer, und das hat sich bis dato nicht geändert, dass letztendlich die ÖVP
Landwirtschaftspolitik in Wien betreibt. ÖVP heißt für mich Landwirtschaftskammer.
(StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Was
ist daran schlecht?) Was daran schlecht ist? - Das kann ich Ihnen gleich
sagen.
Daran ist schlecht, dass sich
die Landwirtschaftspolitik in Wien im Grunde genommen überhaupt nicht von der
österreichischen Landwirtschaftspolitik unterscheidet, und die wird meiner
Meinung nach auch von der ÖVP gemacht, das heißt ... (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Auch nicht schlecht!) Ja,
auch nicht schlecht! Kommt schon, kommt schon, kommt schon! In Wien gibt’s bis
dato nur acht Biobauern und alle anderen sind konventionell. Es ist so, dass
bei den Ölpoolförderungen, die wie eine Gießkanne über alle Bauernlandwirtschaften
drübergestreut werden, es noch immer so ist, dass derjenige, der die Gegend
etwas mehr verdreckt als der andere, auch mehr bezahlt bekommt. Ich habe Ihnen
letztes Mal vorgelesen, dass man in Wien sogar eine Förderung bekommt, wenn man
Welkemittel auf Äckern ausbringt, wo darunter Grundwasserströme laufen, die
dann zum Beispiel in der Lobau herausgepumpt werden, um das Trinkwasser zu
verstärken. Genau das macht Ihre Landwirtschaftskammer, dass sie genau solche
Umweltschweinereien weiterhin fördert! - Danke schön. (Abg Rudolf Klucsarits: Bitte schön! - StRin Dipl Ing Dr
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