Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 49
Wohnbaugenossenschaften, aber auch die privaten Gesellschaften
wissen sehr gut, dass es so etwas wie einen "Wunderwuzi" nicht gibt. (Abg
Gerhard Pfeiffer: Und kriegen jetzt ausländische Bezirksräte eine Gemeindewohnung?)
Präsident Johann Hatzl: Dritte
Zusatzfrage: Herr Abg Fuchs.
Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Herr Stadtrat!
Ich glaube einfach, dass man auch unterschwellig
keine Vertrauenskrise bei den Gemeinnützigen, die für die Bevölkerung sehr viel
tun, hervorrufen soll.
Ich möchte Sie aber noch einmal fragen: Hat es in den
letzten Jahren im Rahmen des Überprüfungszyklus betreffend diese
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit, die Sie genannt
haben, bei der Gemeinnützigen Wien-Süd Beanstandungen der Wiener
Landesregierung gegeben?
Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann: Ich muss
sagen, ich kenne nicht alle Details auswendig. Ich kann Ihnen nach Rücksprache
gerne noch einmal Auskunft darüber geben, aber keine, die so schwer wiegend ist
wie jene, die bei der Anfrage ein bisschen mitgeschwungen ist. Ich kann es
umgekehrt formulieren: Die Wien-Süd gehört nicht zu den Sorgenkindern in der
Stadt, sondern zu den Wohnbaugenossenschaften und Gesellschaften, von denen ich
mir als Wohnbaustadtrat wünschen würde, dass es mehr davon gibt.
Präsident Johann Hatzl: Letzte
Zusatzfrage: Herr Abg Serles.
Abg Dr Wilfried Serles (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung von einer
Politik der Vorratshaltung gesprochen, die jede Wohnbaugenossenschaft verfolgen
muss. Nun gestatte ich mir, im Zusammenhang mit dem Grundstücksankauf der
Wien-Süd in Atzgersdorf eine Wertung abzugeben. Ich glaube, es war geradezu ein
zumindest fahrlässiges Unterfangen der zuständigen Gremien, dort Grünland auf
Verdacht anzukaufen, Grünland deswegen anzukaufen, weil es ihnen irgendjemand
von den sozialdemokratischen Politikern in dieser Stadt offenbar in Aussicht
gestellt hat.
Meine Frage an Sie, Herr
Stadtrat, lautet: Wenn jemand Grünland auf Verdacht ankauft, auf Basis von Luft
ankauft, ohne dass es die notwendigen Voraussetzungen dafür gibt - handelt er
damit eigentlich nicht fahrlässig, und bewirkt er damit nicht eigentlich den
Tatbestand der Untreue nach den strafrechtlichen Vorschriften?
Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann: Ein Bauträger
könnte, auch wenn es ein freiheitlicher Politiker wäre, von keinem Politiker
verlangen, dass er ihm sagt, ob ihm ein Grundstück umgewidmet wird und alle
diese Hürden und Gremien positiv absolviert. Diesen Politiker kann es nicht
geben, auch keinen Freiheitlichen. Daher bin ich davon überzeugt, dass es auch
keinen sozialdemokratischen Politiker geben kann, der garantieren kann, dass
ein Grundstück umgewidmet wird und Wohnbauförderung et cetera bekommt. Da wir
heute schon einmal beim "Wunderwuzi" waren: den gibt es nicht, und
das ist in einer demokratischen Gesellschaft auch gut so für eine Stadt.
Ich selbst habe gemeinsam mit der Frau Vizebürgermeisterin
daran mitgewirkt, dass, bevor überhaupt die Frage gestellt wird, ob dort
Wohnbau zulässig ist - wenn ich mich jetzt auf den Teil Wohnbau konzentrieren
darf -, eine Infrastrukturkommission zusammenzutreten hat. Diese erhebt erst
einmal vom Kindergarten bis hin zur Schule und zu anderen sozialen
Infrastrukturfragen Dinge, die einer in der Stadt gar nicht auswendig wissen
kann, außer er tut so. Aber so jemanden gibt es nicht und kann es nicht geben,
weil das, wie jeder weiß, erst die Infrastrukturkommission feststellt. Ohne
Feststellung der Infrastrukturkommission, ohne Flächenwidmung und das ganze
Verfahren sowie all die anderen Punkten, die ich vorhin schon ausführen durfte,
kann auch ein Wohnbauträger nicht wissen, dass ein Grundstück, das er kauft,
mit Sicherheit zu Wohnungen führt.
Dazu gibt es eine Formulierung, die ich Ihnen jetzt
lange vorlesen könnte: Wie ist es mit dem Geschäftskreis, was darf sich eine
gemeinnützige Bauvereinigung nach § 7 Abs. 3 Z 6 WGG an
angemessenem Vorrat leisten? - Das heißt, auch ohne dass ich Ihnen jetzt die
Formulierung in allen Details vorlese: Ich bin davon überzeugt, Sie sind ein
sehr gewissenhafter Kollege und wissen daher, dass diese Formulierungen
natürlich immer so etwas wie ein Risiko beinhalten.
Das größte
Risiko ist, ein Grundstück zu teuer zu kaufen. Das ist das größte Risiko, denn
da weiß man schon beim Kauf, dass man einen Vorrat schafft, der dann letztlich
zu Leerstehungen führen und das Unternehmen schwer schädigen könnte, weil man
bei über 3 000 pro Quadratmeter im Durchschnitt ja praktisch keine
Förderung bekommen kann. Das wäre fahrlässig. Es wäre fahrlässig, Grundstücke
zu kaufen, von denen man weiß, am Ende steht die leer stehende Wohnung oder die
nicht verkaufte Eigentumswohnung. Das ruiniert Betriebe tatsächlich.
Bei einem Grundstück bereits
die richtige Widmung zu haben, das ist - das wissen Sie so gut wie ich - in der
Regel so teuer beim Verkäufer, dass es den Wohnbauträgern und
Wohnbaugenossenschaften nur in ganz wenigen Glücksfällen gelingt, aber bereits
gärtnerische Widmung hat solche astronomischen Preise, dass vom tatsächlichen
Preis überhaupt keine Rede mehr ist, sondern auch die bereits in der Regel mit
Bürohaus-, manche mit Bürohochhauswidmungserwartungen oder so rechnen.
Das heißt, Grundstücke zu kaufen, ohne vorher die
Garantie zu haben, was denn damit wirklich geschieht, ist das Los jedes
Bauträgers, ganz egal, ob gemeinnützig oder gewerblich.
Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist die
5. Anfrage (FSP/02923/2002/0001-KSP/LM) aufzurufen. Sie ist von
Frau Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch gestellt und an die amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Der Wienerwald hat im
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