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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 49

 

eignet, sondern kauft und daher einen Kaufpreis bezahlen muss, der mit so etwas wie einer möglichen Chance auf Widmung zu tun hat, nicht mit dem von irgendeinem Gericht festgestellten Quadratmeterpreis, sondern damit, dass der Grundstücksverkäufer sagen kann: Wenn das ein attraktiver Bezirk ist - und wir beide wohnen in diesem attraktiven Bezirk -, dann kann sowohl beim Grundstücksverkauf als auch beim Grundstückskauf jeder ermessen, dass in so einem Bezirk vieles errichtet wird. Ob es dann tatsächlich auf dem Grundstück oder woanders dazu kommt, das sieht niemand vorher. Solche Propheten gibt es nicht.

 

Daher wird es der Wien-Süd nicht erspart bleiben, dass sie auch in Zukunft in der Grundstücksbevorratung zwar fragen wird, was der Bezirk sagt, was Anrainer sagen, was irgendein Experte sagt oder was irgendjemand sagt, den sie fragt, aber sie wird es niemals wissen. Sie darf aber im Wohnbau nicht - da wir bei Schillingbeträgen waren - über 3 000 S pro Quadratmeter Nutzfläche im Durchschnitt kommen, wenn sie eine Förderung will, sonst wäre es sowieso unzulässig.

 

Ob also Schaden entstanden ist, wie viel an Schaden entstanden ist, wie das Ende dieses Kaufs, nämlich im Sinne von Widmung oder Verkauf, wirklich aussehen wird - ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß es nicht! Ich könnte Ihnen jetzt vorlesen, was alles jährlich - wie Sie richtig gesagt haben - vom Revisionsverband geprüft wird: da ist natürlich die Frage der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit, der Ordnungsmäßigkeit, der Rechtmäßigkeit et cetera mit zu erheben. Wenn also dort wirklich etwas eklatant Unrechtes passiert wäre, würde es natürlich bei der jährlichen Prüfung eine Rolle spielen.

 

Ich persönlich möchte mich da aber nicht in die Bereiche der Prophezeiung wagen, sondern verstehe, dass Wohnbauträger - noch dazu so beliebte wie die Wien-Süd, das muss man zugestehen und das werden Sie mir, glaube ich, auch zugestehen - dasselbe Problem wie alle anderen Gemeinnützigen und Gewerblichen haben: in der Stadt ausreichend Grundstücke für ihre Wohnbauvorhaben zu finden.

 

Präsident Johann Hatzl: Zweite Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Diese eher unangenehme Sache, auf der einen Seite für die Wien-Süd als gemeinnützigen Bauträger, auf der anderen Seite für den gewerblichen Bauträger Wiener Heim, ist schon in der Untersuchungskommission in sehr vielen Facetten beleuchtet worden. Meine Frage geht eher in die Richtung - denn das ist einer der spannenden Diskussionspunkte -, zu welchem Zeitpunkt die Bauträger tatsächlich angekauft haben und welche Erwartungshaltung ihnen signalisiert worden ist. Sie haben richtigerweise gesagt, es geschah in einer Phase, als in Wien zwischen 7 000 und 8 000 Wohnungen pro Jahr errichtet wurden. Das heißt, es ist auch von Seiten der Stadt eine gewisse Erwartungshaltung an die Bauträger signalisiert worden.

 

Meine konkrete Frage geht in diese Richtung: Wann haben Sie als Wohnbaustadtrat oder Ihre Geschäftsgruppe mit den Vertretern dieser beiden Bauträger das erste Mal Kontakt aufgenommen, um konkret über den Bauplatz Atzgersdorfer Friedhof, die Zusicherung von Wohnbauförderungsmitteln und so weiter Gespräche zu führen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Landtagsabgeordneter!

 

Es ist tatsächlich so, dass mir Wohnbauträger immer wieder in Vorschau berichten, was sie vorhaben. Das ist nichts Ungewöhnliches. Dass sie es von mir oder von irgendeinem anderen Politiker abhängig machen, ob sie etwas kaufen oder nicht - und ich erlebe es praktisch jeden Tag, dass mich jemand fragt: hältst du es für sinnvoll, dass da oder dort irgendein Bauvorhaben entsteht? -, ist deshalb nicht möglich, weil jeder von uns, der die Verfassung, die Geschäftsordnungen und die Rechte dieser Stadt kennt, weiß, dass er dieses Recht gar nicht hat.

 

Daher ist meine Antwort - ganz gleich, wer mich fragt, wann immer mich jemand gefragt hat oder wenn mich auch morgen jemand fragen wird -: Die Flächenwidmung ist zuständig dafür, ob es dort zu einer Wohnbauwidmung kommen kann. Das allein reicht aber für ein Wohnbauvorhaben noch lange nicht aus, sondern in der Folge ist, wenn es um Förderungsmittel geht, beim Grundstücksbeirat einzureichen. Auch dort ist eine Expertengruppe tätig, die sich von mir weder durch Zuruf noch durch Flehen oder sonstige Anordnungen sagen lassen würde, was sie entscheidet.

 

Das heißt, das Einzige, was ein Bauträger in seiner Verantwortung wirklich zu machen hat, ist, dass er sich überlegen muss, ob er für diese vielen Prüfungen und Verfahrensschritte - Infrastruktur vorhanden: ja/nein; Verkehrsprobleme: ja/nein; Widmung möglich: ja/nein; Bauträgerwettbewerb oder Beiratsentscheidung: ja/nein - sowohl die Zeit als auch die finanziellen Spielräume hat - das dauert ja eine Zeit lang, und Zinsen für solche Grundstücke laufen bei der Bank bekanntlich immer an - und ob er dort die nötigen Argumente wird vorbringen können.

 

Wenn mich jemand fragt - und so allgemein werde ich immer gefragt -, ob ich mir in Liesing einen Wohnbau vorstellen kann, wenn die Flächenwidmung vorhanden ist, dann sage ich: Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel passen, wenn die Infrastruktur passt - hier habe ich auch einmal wegen der Infrastruktur angefragt und am 2.2.1998 ein Antwortschreiben erhalten, worin ganz genau aufgelistet wird, was alles zum Thema Infrastruktur zu sagen ist - und wenn alle anderen Argumente abgearbeitet sind, dann könnte ich im 23. Bezirk in dieser Lage oder in ähnlichen Lagen sicherlich viele Wohnungen brauchen, weil sich die Wohnungssuchenden, die mich jeden Tag fragen, wann wo was gebaut wird und wann wo was fertig wird, wünschen, dass in diesen Bereichen mehr gebaut wird.

 

Zu mehr bin ich nicht befugt und berechtigt. Die

 

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