Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 49
eignet, sondern kauft und daher einen Kaufpreis bezahlen
muss, der mit so etwas wie einer möglichen Chance auf Widmung zu tun hat, nicht
mit dem von irgendeinem Gericht festgestellten Quadratmeterpreis, sondern
damit, dass der Grundstücksverkäufer sagen kann: Wenn das ein attraktiver
Bezirk ist - und wir beide wohnen in diesem attraktiven Bezirk -, dann kann
sowohl beim Grundstücksverkauf als auch beim Grundstückskauf jeder ermessen,
dass in so einem Bezirk vieles errichtet wird. Ob es dann tatsächlich auf dem
Grundstück oder woanders dazu kommt, das sieht niemand vorher. Solche Propheten
gibt es nicht.
Daher wird es der Wien-Süd nicht erspart bleiben,
dass sie auch in Zukunft in der Grundstücksbevorratung zwar fragen wird, was
der Bezirk sagt, was Anrainer sagen, was irgendein Experte sagt oder was
irgendjemand sagt, den sie fragt, aber sie wird es niemals wissen. Sie darf
aber im Wohnbau nicht - da wir bei Schillingbeträgen waren - über
3 000 S pro Quadratmeter Nutzfläche im Durchschnitt kommen, wenn sie
eine Förderung will, sonst wäre es sowieso unzulässig.
Ob also Schaden entstanden ist, wie viel an Schaden
entstanden ist, wie das Ende dieses Kaufs, nämlich im Sinne von Widmung oder
Verkauf, wirklich aussehen wird - ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich weiß es
nicht! Ich könnte Ihnen jetzt vorlesen, was alles jährlich - wie Sie richtig
gesagt haben - vom Revisionsverband geprüft wird: da ist natürlich die Frage
der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit, der Ordnungsmäßigkeit,
der Rechtmäßigkeit et cetera mit zu erheben. Wenn also dort wirklich etwas
eklatant Unrechtes passiert wäre, würde es natürlich bei der jährlichen Prüfung
eine Rolle spielen.
Ich persönlich möchte mich da aber nicht in die Bereiche
der Prophezeiung wagen, sondern verstehe, dass Wohnbauträger - noch dazu so
beliebte wie die Wien-Süd, das muss man zugestehen und das werden Sie mir,
glaube ich, auch zugestehen - dasselbe Problem wie alle anderen Gemeinnützigen
und Gewerblichen haben: in der Stadt ausreichend Grundstücke für ihre Wohnbauvorhaben
zu finden.
Präsident Johann Hatzl: Zweite
Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei.
Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Diese eher unangenehme
Sache, auf der einen Seite für die Wien-Süd als gemeinnützigen Bauträger, auf
der anderen Seite für den gewerblichen Bauträger Wiener Heim, ist schon in der
Untersuchungskommission in sehr vielen Facetten beleuchtet worden. Meine Frage
geht eher in die Richtung - denn das ist einer der spannenden Diskussionspunkte
-, zu welchem Zeitpunkt die Bauträger tatsächlich angekauft haben und welche
Erwartungshaltung ihnen signalisiert worden ist. Sie haben richtigerweise gesagt,
es geschah in einer Phase, als in Wien zwischen 7 000 und 8 000
Wohnungen pro Jahr errichtet wurden. Das heißt, es ist auch von Seiten der
Stadt eine gewisse Erwartungshaltung an die Bauträger signalisiert worden.
Meine konkrete Frage geht in
diese Richtung: Wann haben Sie als Wohnbaustadtrat oder Ihre Geschäftsgruppe
mit den Vertretern dieser beiden Bauträger das erste Mal Kontakt aufgenommen,
um konkret über den Bauplatz Atzgersdorfer Friedhof, die Zusicherung von
Wohnbauförderungsmitteln und so weiter Gespräche zu führen?
Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann: Herr
Landtagsabgeordneter!
Es ist tatsächlich so, dass mir Wohnbauträger immer
wieder in Vorschau berichten, was sie vorhaben. Das ist nichts Ungewöhnliches.
Dass sie es von mir oder von irgendeinem anderen Politiker abhängig machen, ob
sie etwas kaufen oder nicht - und ich erlebe es praktisch jeden Tag, dass mich
jemand fragt: hältst du es für sinnvoll, dass da oder dort irgendein
Bauvorhaben entsteht? -, ist deshalb nicht möglich, weil jeder von uns, der die
Verfassung, die Geschäftsordnungen und die Rechte dieser Stadt kennt, weiß,
dass er dieses Recht gar nicht hat.
Daher ist meine Antwort - ganz gleich, wer mich
fragt, wann immer mich jemand gefragt hat oder wenn mich auch morgen jemand
fragen wird -: Die Flächenwidmung ist zuständig dafür, ob es dort zu einer
Wohnbauwidmung kommen kann. Das allein reicht aber für ein Wohnbauvorhaben noch
lange nicht aus, sondern in der Folge ist, wenn es um Förderungsmittel geht, beim
Grundstücksbeirat einzureichen. Auch dort ist eine Expertengruppe tätig, die
sich von mir weder durch Zuruf noch durch Flehen oder sonstige Anordnungen
sagen lassen würde, was sie entscheidet.
Das heißt, das Einzige, was ein Bauträger in seiner
Verantwortung wirklich zu machen hat, ist, dass er sich überlegen muss, ob er
für diese vielen Prüfungen und Verfahrensschritte - Infrastruktur vorhanden:
ja/nein; Verkehrsprobleme: ja/nein; Widmung möglich: ja/nein; Bauträgerwettbewerb
oder Beiratsentscheidung: ja/nein - sowohl die Zeit als auch die finanziellen
Spielräume hat - das dauert ja eine Zeit lang, und Zinsen für solche
Grundstücke laufen bei der Bank bekanntlich immer an - und ob er dort die
nötigen Argumente wird vorbringen können.
Wenn mich jemand fragt - und so allgemein werde ich
immer gefragt -, ob ich mir in Liesing einen Wohnbau vorstellen kann, wenn die
Flächenwidmung vorhanden ist, dann sage ich: Wenn die öffentlichen
Verkehrsmittel passen, wenn die Infrastruktur passt - hier habe ich auch einmal
wegen der Infrastruktur angefragt und am 2.2.1998 ein Antwortschreiben
erhalten, worin ganz genau aufgelistet wird, was alles zum Thema Infrastruktur
zu sagen ist - und wenn alle anderen Argumente abgearbeitet sind, dann könnte
ich im 23. Bezirk in dieser Lage oder in ähnlichen Lagen sicherlich viele
Wohnungen brauchen, weil sich die Wohnungssuchenden, die mich jeden Tag fragen,
wann wo was gebaut wird und wann wo was fertig wird, wünschen, dass in diesen
Bereichen mehr gebaut wird.
Zu mehr bin ich nicht befugt und berechtigt. Die
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