Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 49
gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 in Zusammenhalt mit
§ 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen
Anfragen von Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 2 eingelangt
sind. (Abg Dr Matthias Tschirf hebt einen Zahlschein auf, der aus der Broschüre
des Abg Rudolf Hundstorfer herausgefallen ist, und hält ihn in die Höhe. - Heiterkeit.
- Abg Godwin Schuster: Damit ihr das zurückzahlen könnt, was ihr uns weggenommen
habt! - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des
Grünen Klubs im Rathaus 1 Antrag und des Klubs der Wiener Freiheitlichen
6 Anträge eingelangt.
Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt
gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Die Abgen Brigitte Reinberger, Kurth-Bodo Blind und
Mag Heidrun Schmalenberg haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine
Gesetzesvorlage betreffend Achtung der Tiere als Mitgeschöpfe eingebracht.
Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Umwelt zu.
Die Abgen
Dr Matthias Tschirf und Ingrid Korosec haben gemäß § 30b der
Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Entwurf eines Wiener Seniorengesetzes
eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Jugend,
Soziales, Information und Sport zu.
Die Abgen Mag Hilmar Kabas, Heinz Christian Strache
und Dr Helmut GÜNTHER haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine
Gesetzesvorlage betreffend Reform der Betteleibestimmung im Wiener Landessicherheitsgesetz
eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.
Meine Damen und Herren! Der in diesem Zusammenhang
mit diesem Initiativantrag - und darüber darf ich Sie informieren - von den
Abgen Heinz Christian Strache und Josef Wagner eingebrachte Dringliche Antrag,
der zeitgerecht eingebracht wurde und eingelangt ist, gerichtet an den Herrn
Landeshauptmann, betreffend Reform der Betteleibestimmung im Wiener
Landessicherheitsgesetz, ist entsprechend einer Rechtsinformation der Magistratsdirektion
- Verfassungsdienst und Rechtsmittelangelegenheiten an mich nicht zulässig.
Ohne auf das Rechtsgutachten jetzt näher von meiner
Seite aus einzugehen, habe ich bereits gestern eine Präsidialkonferenz
einberufen, zuvor die betreffende Fraktion informiert und die Klubvorsitzenden
über die Nichtzulassung des Dringlichen Antrags informiert.
Gleichzeitig habe ich aber auch vorgeschlagen, in einer
Präsidialkonferenz, die noch vor der ersten jetzt geplanten Landtags- und
Gemeinderatssitzung im kommenden Herbst stattfinden soll, mit den Vertretern
der Magistratsdirektion - Verfassungsdienst und Rechtsmittelangelegenheiten und
den Klubvorsitzenden die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den dringlichen
Initiativen, ganz besonders im Zusammenhang mit Dringlichen Anträgen, zu
diskutieren und einer Klärung zuzuführen, die im Interesse aller Abgeordneten
und aller Fraktionen dieses Hauses sein sollte. Diesem Vorschlag haben alle
vier Fraktionen in der Präsidiale zugestimmt, und es wird daher in dieser Form
auch stattfinden.
Zur Geschäftsordnung, und ich möchte das auch nicht
verschweigen, hat gestern die Präsidiale bereits beraten und informiert, dass
in diesem Zusammenhang mit Berechtigung nach § 20 unserer Geschäftsordnung
ein Antrag betreffend die formale Geschäftsbehandlung zu erwarten ist. Der ist
zur Stunde gemeldet worden.
Herr Mag Kabas hat sich zum Wort gemeldet. Ich möchte
aufmerksam machen, dass ich bereits gestern darauf verwiesen habe, dass ich in
diesem Zusammenhang die Redezeit mit 5 Minuten festlege. - Ich bitte, das
Wort zu ergreifen.
Abg Mag Hilmar Kabas (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Wir sind natürlich nicht einverstanden damit, dass
dieser Dringliche Antrag nicht debattiert werden kann. Wir meinen, dass das
Gutachten, das hier vom Verfassungsdienst vorgelegt wurde, rechtlich einfach
nicht stimmt, dass es falsch ist.
Das Wesen des Dringlichen Antrags ist ja, dass er
hier im Gemeinderat/Landtag in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Das
Instrument des Dringlichen Antrags wurde ja zugegebenermaßen bisher noch sehr
selten verwendet, aber wir haben einige Fälle aus dem Jahre 1999 und da wurde
vom Verfassungsdienst klargestellt, dass dieser Dringliche Antrag
interessanterweise nicht abzustimmen, sondern auf alle Fälle nur zuzuweisen
ist.
Und heute wird also auf Grund des unserer Meinung
nach falschen Papiers des Verfassungsdienstes die Möglichkeit abgewürgt, über
das wichtige Thema der Verbesserung des Landessicherheitsgesetzes zum Thema der
Bettelei zu reden, zu debattieren, etwa über die Erscheinungsformen eben der
bandenmäßigen Bettelei bis hin zur Begleitkriminalität.
Man kann natürlich jetzt nicht alle juristischen Aspekte,
die vom Verfassungsdienst angeschnitten wurden, diskutieren. Ich möchte nur
einen Punkt herausgreifen, nämlich der Verfassungsdienst stellt sich auf den
Standpunkt beziehungsweise er stellt in Abrede, dass es zur Arbeit der
Landesregierungsmitglieder gehört, auch Gesetzesinitiativen, Gesetzesentwürfe
auszuarbeiten, und sagt daher, dass das Verlangen, dass hier auch von Seiten
der Regierungsmitglieder, speziell des Landeshauptmannes, eine Tätigkeit
entfaltet werden sollte, nicht zum Gegenstand eines Dringlichen Antrags gemacht
werden kann. Und das ist doch evident, dass das ein falscher Standpunkt ist,
denn selbstverständlich gehört es auch zur Aufgabe der Regierungsmitglieder,
derartige Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Natürlich, die Beschlussfassung
obliegt dem Landtag.
Wir haben gemeint, dass es ganz egal ist, ob ich jetzt schon
determiniere und speziell sage, dass ein Regierungsmitglied ersucht wird, einen
solchen Antrag auszuarbeiten, und schon inhaltliche Vorgaben hier hineinschreibe,
oder ob, wie wir es gemacht haben, auf die inhaltliche Ausformulierung eines
Initiativantrags verwiesen wird. Noch dazu gibt es - ich habe es vorhin schon
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