Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 49
eingebrachten Abänderungsantrag. Er betrifft den § 2
Z. 3, § 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 1.
Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die
Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die zwei
eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträge.
Der Erste betrifft ein Wiener Bodenschutzgesetz. Hier
wurde in formaler Hinsicht die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Umwelt beantragt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser
Zuweisung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Er ist somit
mehrstimmig zugewiesen.
Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag befasst
sich mit einem Bundes-Bodenschutzgesetz. Hier wird in formeller Hinsicht die
sofortige Abstimmung beantragt.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die
diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Der Antrag ist
abgelehnt. Er hat nicht die erforderliche Mehrheit.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter
Lesung mehrstimmig beschlossen.
Postnummer 3 (00851/2002-MDALTG) betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Unterweisung in Wintersportarten
- Wiener Schischulgesetz.
Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Laska.
Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch wenn draußen Sonne scheint und es sehr warm ist,
so bitte ich Sie, die Diskussion zu dieser Gesetzesvorlage mit jener
Intensität, die in diesem Hause üblich ist, zu führen, und gleichzeitig bitte
ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Präsident Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine
Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg
Barnet.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreter! Hoher Landtag!
Das Wiener Schischulgesetz
ist - wie man erkennen kann - offensichtlich keine besonders kontroversielle
Materie. Außer meiner Fraktion hat niemand anderer Redner gemeldet. Ich komme
dieser Pflicht gerne nach, vor allem auch deswegen, weil der Anlass wirklich
erfreulich ist. Nach drei heißen und anstrengenden Tagen ermutigt einem das
Schischulgesetz mit Blick auf den kommenden Winter, doch das eine oder andere
zu sagen. Keine Angst, ich will Sie nicht allzu lang von Ihren sommerlichen
Freuden schon in den Winter entführen, aber ich muss dennoch einige Anmerkungen
dazu machen, vor allem, weil wir dieses Gesetz aus guten Gründen ablehnen
werden. Nicht aus Jux und Tollerei, obwohl man bei genauer Durchsicht bei
einigen der Bestimmungen sehr wohl skurrile Ansätze machen könnte.
Kollege Tschirf, ich habe
darauf verzichtet, meine Schilehrerhaube mitzunehmen, nicht nur, weil mich die
einen oder anderen dann nicht erkannt hätten, sondern weil der Ernst des
Gesetzes mich dazu veranlasst hat. Also ich habe darauf verzichtet, diese
Schimütze mitzunehmen. Es war vielleicht besser, denn es gibt eine Reihe von
sachlichen Gründen, dieses Gesetz abzulehnen. Nicht etwa, weil man etwa gegen
den Schisport wäre, den ja Hunderttausende Wiener wirklich begeistert ausüben,
oder weil man dagegen wäre, dass Wiener Schilehrer werden. Das ist nicht das
Problem. Das Problem liegt in den alpinistischen Prüfungen, egal ob im
Tourenführen oder in der Schiausbildung von Kindern, die man durchaus auch in
anderen Bundesländern als Wiener erlernen kann, eben am Dachstein, in
Obertauern, in der Silvretta, aber nicht in Wien.
Nein, wir lehnen dieses
Gesetz auch deswegen nicht ab, weil es nicht legistisch brauchbar wäre. Das ist
es durchaus. Es ist nur in sich unvollziehbar und auch grundsätzlich völlig
unnotwendig. Ich werde Ihnen, geschätzte Mitglieder des Landtags, dies auch an
einigen detaillierten Beispielen darlegen, denn man muss es sich wirklich Punkt
für Punkt auf der Zunge zergehen lassen, um die Skurrilität zu erkennen.
Beginnen wir mit dem
Grundsätzlichen.
Der Zweck der Norm. Jede Rechtsvorschrift hat es als
immanente Grundlage. Der Zweck dieser Norm ist vorgeblich in § 1 die
Unterweisung des Schilaufs in Wien und durch Wienerinnen und Wiener zu
Erwerbszwecken. So weit, so gut zum § 1.
Bereits im § 2, den Ausnahmebestimmungen, kommen
wir aber dazu, dass es nicht die ganze Wahrheit ist. Denn, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter,
wo ist denn der Handlungsbedarf beim Abs. 6, der davon ausgeht, dass der
Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht anzuwenden ist auf - und ich zitiere das
für Sie - den Ausflugsverkehr von Schischulen anderer Bundesländer oder ausländischer
Schischulen innerhalb Wiens? Also das müssen Sie mir einmal zeigen, wo eine
andere Schischule beabsichtigt, ernsthaft in Wien Schifahren zu lehren, oder
gar Ausländer. Also diesen Platz muss mir einer zeigen. (Abg Rudolf
Hundstorfer: Niederösterreich!) Kollege Hundstorfer, für Sie habe ich auch
noch was mitgebracht, aber Sie werden mir diesen Platz sicher noch zeigen.
Hoher Landtag! Woher kommen denn diese Bestimmungen des
Gesetzes und auch die Ausnahmebestimmungen? -
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