Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 49
oder besser Direktorinnen - was
mir lieber wäre - in Zentral- und Schwerpunktkrankenhäusern keine Abteilung
mehr führen sollen sowie wieder - das ist auch ein altes Thema bei allen
Krankenanstaltengesetzesnovellen, die ich, seitdem ich im Hause bin, kenne -
dass wir die Gastpatientenregelung wieder einmal aussetzen. Darüber können sich
die Patientinnen und Patienten der umliegenden Bundesländer sehr freuen. Ich
würde aber trotzdem um Mithilfe bitten, da es schon sinnvoll wäre, dass Wien
das auch finanziell abgegolten bekommt.
In diesem Sinne ersuche
ich um Zustimmung zur Gesetzesnovelle, wie gesagt, Ablehnung des ÖVP-Antrags
und Zustimmung zum Antrag der Grünen.
- Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen
liegen nicht vor. Die Verhandlungen sind damit geschlossen.
Die Frau
Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf
StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Präsident! Hoher Landtag!
Gestatten Sie mir noch ein
paar Worte zur anonymen Geburt. Wir haben sie bereits länger eingeführt. Es war
auch nicht so, dass wir damit einen Gesetzesbruch begangen haben.
Vor zwei bis drei Wochen
gab es einen Artikel im "Spiegel", den Frau Abg Pilz fast wörtlich
zitiert hat, und ich nehme an, jeder interessierte "Spiegel"-Leser
aus diesem Publikum kennt den Inhalt dieses Artikels genau. Es haben sich auch
in Deutschland die Grünen sehr
vehement gegen die anonyme Geburt ausgesprochen. Dass es die anonyme Adoption
gibt, ist bekannt. Deswegen habe ich nicht nur die anonyme Geburt zugelassen,
sondern sehr wohl auch darauf geschaut, dass bekannt wird, dass die Frau in der
Schwangerschaft anonym betreut wird, weil sie natürlich auch von
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Spital betreut wird, die ihr die
Möglichkeiten vor Augen führen sollen, damit sie - das ist entscheidend - diese
Möglichkeiten auch hat. Es kommt dazu, dass Frauen dann ihre Identität lüften
und mit der MA 11 weiter in Kontakt bleiben und diese Kinder übernehmen.
Es ist mir klar, dass es
ein Recht darauf gibt, seine Herkunft zu kennen. Wir wissen von unseren
medizinischen Untersuchungen und Kongressen, anhand der HLA-Bestimmungen, dass
zirka jedes fünfte ehelich geborene Kind nicht vom Ehemann stammt. Auch diese
Kinder sind sich über ihre Herkunft nicht im Klaren. Sie erfahren es aber nicht
einmal dann, wenn die Untersuchung klarlegt, dass das Elternpaar, das sie als
Eltern vermeinen, nicht die Eltern sind. So viel zum Recht auf das Wissen um
die Herkunft. Das war seit Jahrtausenden so, denn es gibt letzten Endes eine
Religionsgemeinschaft, bei der nur die Mutter für die Weitergabe der Religion
zählt, da man schon immer darüber Bescheid gewusst hat, dass der Vater unsicher
ist.
Sie können natürlich
Inzest auch nicht verifizieren, wenn bei einem Kind entweder "Vater
unbekannt" oder ein genannter Vater eingetragen wird. Wir wissen, dass
Inzest vorkommt. Man versucht, in den Spitälern der Umstände habhaft zu werden,
wenn eine Frau oder ein Kind Auffälligkeiten zeigt. Dass man aber besonders
annimmt, dass es bei diesen Frauen zutrifft, halte ich für übertrieben.
Eine Studie in dem Sinn
einer wissenschaftlichen Studie wird schwer möglich sein, sondern es wird eine
Auswertung sein, denn für alle wissenschaftlichen Studien braucht man doch eine
relativ hohe Fallzahl und ich hoffe sehr, dass es die hohe Fallzahl, mit der
man eine gewisse Sicherheit der Aussage treffen kann, nicht geben wird.
Ich bin daher sehr froh,
dass wir als erstes Bundesland Österreichs den Frauen und Kindern Hilfe geboten
haben und ich war von Anfang an nicht davon überzeugt, dass wir damit Tötungen
verhindern können, aber es wurden öfters auch Kinder nach der Geburt in
Spitälern abgegeben oder an Orten abgelegt, wo sie auffindbar waren. Da bieten
wir Müttern und Kindern die bessere Chance durch Betreuung und Geburt im
Krankenhaus.
Meine Damen und Herren,
ich bin sehr froh, dass das neue Krankenanstaltengesetz im Ausschuss angenommen
wurde und im Landtag vermutlich angenommen werden wird. Ich glaube, dass wir
damit einen Schritt weiter in die Zukunft geschritten sind. - Ich danke für
Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur
Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen
wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wir haben nun die
Abstimmung über zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vorzunehmen.
Zuerst über den
eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Pilz und FreundInnen,
betreffend Begleitstudie zur anonymen Geburt. Es ist die sofortige Abstimmung
dieses Antrags beantragt worden.
Wer für den Antrag der Grünen ist, den bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig und somit beschlossen.
Es kommt nun der Antrag
der Abgen Hahn und Lakatha, betreffend einen Entwurf für einen Wiener
Landeskrankenanstaltenplan, zur Abstimmung. Auch hier ist die sofortige
Abstimmung des Antrags verlangt worden.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die ÖVP, die FPÖ und die GrüneN. Somit ist das die Minderheit.
Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen
nun zur zweiten Lesung des Gesetzes, wenn kein Widerspruch erfolgt. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Darum
bitte ich jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen und somit ist dieser Tagesordnungspunkt
abgehandelt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur
Postnummer 1 (00267/2002-MDALTG).
Berichterstatterin ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Es wird
Ihnen vielleicht aufgefallen sein, alle Berichterstatter waren heute
Stadträtinnen.
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