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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 49

 

oder besser Direktorinnen - was mir lieber wäre - in Zentral- und Schwerpunktkrankenhäusern keine Abteilung mehr führen sollen sowie wieder - das ist auch ein altes Thema bei allen Krankenanstaltengesetzesnovellen, die ich, seitdem ich im Hause bin, kenne - dass wir die Gastpatientenregelung wieder einmal aussetzen. Darüber können sich die Patientinnen und Patienten der umliegenden Bundesländer sehr freuen. Ich würde aber trotzdem um Mithilfe bitten, da es schon sinnvoll wäre, dass Wien das auch finanziell abgegolten bekommt.

 

In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zur Gesetzesnovelle, wie gesagt, Ablehnung des ÖVP-Antrags und Zustimmung zum Antrag der Grünen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Verhandlungen sind damit geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zur anonymen Geburt. Wir haben sie bereits länger eingeführt. Es war auch nicht so, dass wir damit einen Gesetzesbruch begangen haben.

 

Vor zwei bis drei Wochen gab es einen Artikel im "Spiegel", den Frau Abg Pilz fast wörtlich zitiert hat, und ich nehme an, jeder interessierte "Spiegel"-Leser aus diesem Publikum kennt den Inhalt dieses Artikels genau. Es haben sich auch in Deutschland die Grünen sehr vehement gegen die anonyme Geburt ausgesprochen. Dass es die anonyme Adoption gibt, ist bekannt. Deswegen habe ich nicht nur die anonyme Geburt zugelassen, sondern sehr wohl auch darauf geschaut, dass bekannt wird, dass die Frau in der Schwangerschaft anonym betreut wird, weil sie natürlich auch von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Spital betreut wird, die ihr die Möglichkeiten vor Augen führen sollen, damit sie - das ist entscheidend - diese Möglichkeiten auch hat. Es kommt dazu, dass Frauen dann ihre Identität lüften und mit der MA 11 weiter in Kontakt bleiben und diese Kinder übernehmen.

 

Es ist mir klar, dass es ein Recht darauf gibt, seine Herkunft zu kennen. Wir wissen von unseren medizinischen Untersuchungen und Kongressen, anhand der HLA-Bestimmungen, dass zirka jedes fünfte ehelich geborene Kind nicht vom Ehemann stammt. Auch diese Kinder sind sich über ihre Herkunft nicht im Klaren. Sie erfahren es aber nicht einmal dann, wenn die Untersuchung klarlegt, dass das Elternpaar, das sie als Eltern vermeinen, nicht die Eltern sind. So viel zum Recht auf das Wissen um die Herkunft. Das war seit Jahrtausenden so, denn es gibt letzten Endes eine Religionsgemeinschaft, bei der nur die Mutter für die Weitergabe der Religion zählt, da man schon immer darüber Bescheid gewusst hat, dass der Vater unsicher ist.

 

Sie können natürlich Inzest auch nicht verifizieren, wenn bei einem Kind entweder "Vater unbekannt" oder ein genannter Vater eingetragen wird. Wir wissen, dass Inzest vorkommt. Man versucht, in den Spitälern der Umstände habhaft zu werden, wenn eine Frau oder ein Kind Auffälligkeiten zeigt. Dass man aber besonders annimmt, dass es bei diesen Frauen zutrifft, halte ich für übertrieben.

 

Eine Studie in dem Sinn einer wissenschaftlichen Studie wird schwer möglich sein, sondern es wird eine Auswertung sein, denn für alle wissenschaftlichen Studien braucht man doch eine relativ hohe Fallzahl und ich hoffe sehr, dass es die hohe Fallzahl, mit der man eine gewisse Sicherheit der Aussage treffen kann, nicht geben wird.

 

Ich bin daher sehr froh, dass wir als erstes Bundesland Österreichs den Frauen und Kindern Hilfe geboten haben und ich war von Anfang an nicht davon überzeugt, dass wir damit Tötungen verhindern können, aber es wurden öfters auch Kinder nach der Geburt in Spitälern abgegeben oder an Orten abgelegt, wo sie auffindbar waren. Da bieten wir Müttern und Kindern die bessere Chance durch Betreuung und Geburt im Krankenhaus.

 

Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass das neue Krankenanstaltengesetz im Ausschuss angenommen wurde und im Landtag vermutlich angenommen werden wird. Ich glaube, dass wir damit einen Schritt weiter in die Zukunft geschritten sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir haben nun die Abstimmung über zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vorzunehmen.

 

Zuerst über den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Pilz und FreundInnen, betreffend Begleitstudie zur anonymen Geburt. Es ist die sofortige Abstimmung dieses Antrags beantragt worden.

 

Wer für den Antrag der Grünen ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig und somit beschlossen.

 

Es kommt nun der Antrag der Abgen Hahn und Lakatha, betreffend einen Entwurf für einen Wiener Landeskrankenanstaltenplan, zur Abstimmung. Auch hier ist die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt worden.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die ÖVP, die FPÖ und die GrüneN. Somit ist das die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur zweiten Lesung des Gesetzes, wenn kein Widerspruch erfolgt. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Darum bitte ich jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und somit ist dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt.

 

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Postnummer 1 (00267/2002-MDALTG).

 

Berichterstatterin ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Es wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein, alle Berichterstatter waren heute Stadträtinnen.

 

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