Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 32
Hinweis habe ich nicht gegeben, denn wir haben bisher in
dieser Causa, die auch das Thema der Anfrage ist, immer zu Recht davon
gesprochen, dass wir einen Grundsatz in der Landesverfassung verankern wollen
und daher habe ich keinen speziellen Hinweis gegeben, weder in Richtung
Wohnbürger noch in Hinblick auf andere Diskriminierungen, die es in der
Gesellschaft gibt. Aber wie Sie mindestens so gut wissen wie ich, führen wir
diese Diskussion über Antidiskriminierung seit geraumer Zeit und es gibt seit
geraumer Zeit Initiativen, nicht zuletzt auch von Frau amtsf StRin Brauner,
dass man hier ein Antidiskriminierungs-Grundsatzgesetz schafft, dem ich
persönlich sehr viel abgewinnen kann. Denn es ist in der Tat, auch aus meiner
Sicht heraus gesehen, einem humanitären Verständnis einer Gesellschaft zuwiderlaufend,
dass es Diskriminierungen gibt, die man in der Tat beseitigen kann.
Man soll nicht die Illusion vorgaukeln, dass man
alles kann und alles von heute auf morgen auch entsprechend umsetzen kann.
Diese Illusionen soll man auch gar nicht erst erwecken, aber man kann
nichtsdestotrotz eine Menge mehr tun, als zurzeit heute in einer Welt
geschieht, die in den verschiedensten Bereichen voll Diskriminierungen ist.
Und ich denke, dass es eine unser vornehmen Aufgaben
sein wird, diese Diskriminierungen in der Realität Schritt um Schritt zu
beseitigen. Ein Antidiskriminierungsgesetz könnte aus meiner Sicht heraus
gesehen ein solcher Anstoß - das wäre vielleicht zu viel gesagt, eine Anleitung
eine Spur zu wenig -, jedenfalls könnte es eine Hilfe sein, um dieses
angestrebte gesellschaftspolitische Ziel zu erreichen.
Ich denke, dass wir diesen Weg auch gehen sollten.
Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die
2. Anfrage (FSP/04059/2002/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Klucsarits
gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt
gerichtet: Wann werden Sie die auf einer in Auftrag gegebenen europaweiten
Vergleichsstudie basierenden Überarbeitungsvorschläge für das Wiener
Baumschutzgesetz vorstellen?
Ich ersuche um die Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Sie haben die Frage gestellt: "Wann werden Sie
die auf einer in Auftrag gegebenen europaweiten Vergleichsstudie basierenden
Überarbeitungsvorschläge für das Wiener Baumschutzgesetz vorstellen?"
Das Baumschutzgesetz, Sie wissen es, fängt dort an,
wo das Forstgesetz aufhört. Und es ist besonders wichtig in Wien, in der
Innenstadt von Wien. Nicht jeder Baum ist ein Wald. Daher muss jeder Baum in
Wien geschützt sein. Wir haben gemeinsam beschlossen, hier einen
Baumschutz-Studienauftrag, eine Vergleichsstudie, zu vergeben. Eine
Vergleichsstudie über Baumschutzbestimmungen in 34 verschiedenen europäischen
Hauptstädten und Städten. Diese Studie, die nunmehr seit Frühjahr dieses Jahres
vorliegt, ist Grundlage für die Novellierung des Baumschutzgesetzes.
Das Baumschutzgesetz, wie gesagt, aus dem Jahre 1974,
ist sicherlich auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu novellieren. Die Aussage
und Zusammenfassung dieser Studie stellt sich wie folgt dar: Von den
34 Städten besitzen 25 Städte gesetzliche Bestimmungen für städtische
Bäume auf öffentlichen oder privaten Flächen. Einen Schwerpunkt, das zeigt
sich, gibt es in Deutschland, in deutschen Städten. Und die meisten Gesetze
wurden, so wie auch in Österreich, wie in Wien, ab dem Jahr 1970 erlassen, wo
man hier verstärkt den Umweltschutzgedanken in den Vordergrund gestellt hat.
Der Einzelbaumschutz - und das äußert sich auch bei uns, in unserem
Baumschutzgesetz ist vor allem auf den Stammumfang, auf den Stammdurchmesser
und in seltenen Fällen auch auf die Stammhöhe zu beziehen.
Eine Ausnahmebestimmung im Wiener Baumschutzgesetz
stellt klar, dass Kleingärten nicht betroffen sind. Das ist nur in drei anderen
Städten so und in anderen Städten nicht der Fall. Mir geht es bei einem neuen
Baumschutzgesetz, einem modernen Baumschutzgesetz, darum, dass die Abwicklung
dieser Regelung unbürokratisch, aber naturschutzfachlich effizient ist.
Denn der Naturschutz, der
Baumschutz, steht im Vordergrund und wir wissen es, die Flächenbeanspruchung in
Wien geht voran. Wir müssen den Freiraum, den Grünraum erhalten. Daher ist es
notwendig, ein strenges Baumschutzgesetz zu erhalten. Wien hat im Vergleich zu
anderen europäischen Städten eines der strengsten Baumschutzgesetze, das muss
erhalten bleiben. Mir liegt es darum, dieses Gesetz nun zu entbürokratisieren.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Die Wiener GRÜNEN wollen ja,
dass auch die Obstbäume in das Baumschutzgesetz hineinkommen. Wie stehen Sie zu
dieser Forderung?
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herr
Präsident! Herr Abgeordneter!
Wie gesagt, die Studie liegt vor. Auf Grundlage
dieser Studie wird eine Novelle erarbeitet werden. Eine Arbeitsgruppe,
gemeinsam mit der Magistratsdirektion, der MA 42, der MA 22 und den
Magistratischen Bezirksämtern tagt zurzeit und genau diese Fragestellungen
werden dort zu behandeln sein.
Präsident Johann Hatzl: Die nächste
Zusatzfrage stellt Frau Abg Schmalenberg.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie haben eben gesagt, jeder
Baum in der Stadt muss geschützt werden. Das gilt also, denke ich, für Bäume
auf privatem Gebiet genauso wie für solche auf öffentlichem Gebiet. Ich würde
gerne wissen, ob es stimmt, dass am Areal der Baumgartner Höhe 200 Bäume gefällt
werden sollen?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Diese Fragebeantwortung werde ich Ihnen nachrei-
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