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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 32

 

mensetzen und werden überlegen, was können wir tun, um auch wirklich eine vernünftige und vor allem auch lückenlose Umsetzung zu ermöglichen, denn eine 1 zu 1-Übernahme der Bundesregelung würde bedeuten, dass wichtige Bedienstetengruppen, wie die ApothekerInnen oder die LehrerInnen der Musiklehranstalten, aber auch unsere Lehrlinge zum Beispiel, nicht betroffen sind. Das heißt, wir werden uns noch mit der GdG zusammensetzen und hier verhandeln, wie das im Konkreten ausschauen wird.

 

Die Frage, die Sie angesprochen haben, ist natürlich auch eine ganz besonders wichtige, und ich kann dem Ergebnis der Verhandlung natürlich nicht vorgreifen, weil sonst bräuchten wir uns nicht zusammensetzen und reden.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Römer.

 

Abg Johann Römer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Da der Meinungsprozess offensichtlich noch nicht weit fortgeschritten ist, verzichte ich auf die zweite Anfrage.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Danke schön! Auf Wiedersehen!

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/04055/2002/0002-KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg Barbara Novak-Schild gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Welche gesetzlichen Maßnahmen gibt es, um einen umfassenden Bodenschutz für Wien zu gewährleisten?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Ihre Frage, umfassender Bodenschutz, hat in Wien einen hohen Stellenwert. "Welche Maßnahmen gibt es, um einen umfassenden Bodenschutz für Wien zu gewährleisten?"

 

Ja, Wien ist Umweltmusterstadt und Umweltschutz ist auch Bodenschutz. Der Boden hat ja verschiedene Funktionen. Ich möchte nur aufzählen:

 

Er hat eine Lebensraumfunktion. Der Boden ist unser Lebensraum, der Boden bietet die Grundlage für all unser Leben.

 

Er hat Regelungsfunktion. Erinnern wir uns an unser letztes Hochwasser, hier hat dieser Boden auch Speicherfunktion.

 

Er hat auch Pufferfunktion.

 

Diese Funktionen gilt es zu bewahren.

 

Nutzungsfunktion: Die kennen wir, Nutzungsfunktion für die Produktion von Nahrungsmitteln, von Saatmitteln.

 

Produktionsfunktion.

 

Informationsfunktion.

 

Und selbstverständlich auch eine Kulturfunktion.

 

Mir liegt es ganz besonders am Herzen, unsere Maßnahmen, unsere Zielvorstellungen, die jetzt schon in Wien für einen umfassenden Bodenschutz bestehen, in einen gesetzlichen Rahmen einzubetten und in einem umfassenden Bodenschutzgesetz zu vereinigen. Im Wesentlichen wird es notwendig sein, diesen Bodenschutz - und da geht es eben um die Erhaltung unserer Lebensgrundlage - dahin gehend zu verändern, dass wir den Boden nicht als Produktionsmittel sehen, sondern als umfassendes Umweltmedium. Es gilt, die Vielfalt der Bodenfunktionen zu erhalten, und die Aufmerksamkeit muss von der Nutzungsfunktion des Bodens auf den Lebensraum, auf die Regelungsfunktion und vor allem auf die Kulturfunktion gelenkt werden.

 

Selbstverständlich ist es notwendig, im Rahmen eines derartigen Gesetzes auch auf die unterschiedlichen Böden Rücksicht zu nehmen. Es muss hier ein geeigneter Rahmen zum Schutz dieser Böden geschaffen werden. Auf Bundesebene, das wissen wir, gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die nur mittelbar positive Auswirkungen auf den Boden haben können.

 

Beispielsweise das Düngemittelgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz, das Chemikaliengesetz. Diese Gesetze regeln nur das In-Verkehr-bringen dieser Stoffe, dieser Chemikalien. Die Anwendung dieser Produkte, die Anwendung dieser Stoffe, kann bis jetzt nicht über bundesgesetzliche Regelungen erfasst werden. Diese Anwendung ist zentral zu regeln und hier zentral in Länderkompetenz. Es muss hier im Rahmen eines Landesbodenschutzgesetzes jedenfalls der vorsorgende Bodenschutz höchste Priorität haben. Hier muss die Ausbringung und die Verwendung dieser Mittel im Hinblick auf die chemisch-biologische Funktion des Bodens, im Hinblick auf die Erosion, auf die Bodenqualität und vor allem auf den Bodenzustand geregelt werden und - das ist von ganz besonderer Bedeutung - es geht auch hier um einen nachsorgenden Bodenschutz.

 

Es muss hier auch Raum geschaffen werden zur Erlassung, zur Vorschreibung von Bodenverbesserungsplänen. Auf EU-Ebene gibt es bereits Bestrebungen zu einer einheitlichen Bodenschutzstrategie. Auf Bundesebene - und das fordere ich schon sehr lange als Expertin im Bereich des Umweltschutzes - zählt dazu auch ein Bodenschutzgesetz, ein österreichweites Bodenschutzgesetz. Aber um hier nicht säumig zu sein, um diese Regelungen abzuwarten, weil selbstverständlich jetzt auch in den letzten 20 Jahren nichts passiert ist, wird es notwendig sein, in Wien ein derartiges Gesetz zu erarbeiten. Ich habe daher bereits schon bei Amtsantritt einen Arbeitskreis Landwirtschaft eingerichtet. Ich habe Herrn Univ Prof Ludwig Maurer ersucht, gerade hier in diesem Arbeitskreis ein Leitziel zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und zur Ökologisierung der Bewirtschaftung auszuarbeiten und es wird ein agrarstruktureller Entwicklungsplan erarbeitet werden.

 

Es werden Bodenschadstoff-Monitoringstellen eingerichtet werden, es wird die Einrichtung von Dauerbeobachtungsflächen erfolgen und es wird auch die Kompostwirtschaft zu regeln sein.

 

Jetzt ist es die Aufgabe der MA 22, aus diesen Ergebnissen heraus ein Bodenschutzgesetz zu erarbeiten und hier wird es notwendig sein, die vorliegenden, vorhandenen gegenläufigen Interessen im Sinne eines vorsorgenden Bodenschutzes auszugleichen und miteinander in Einklang zu bringen. Hier wird es notwendig sein, Ziele zu formulieren, Instrumentarien zu definieren

 

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